(djd). Im lang ersehnten Sommerurlaub mit der Familie ist man nicht vor unvorhergesehenen Ereignissen gefeit. Einige Beispiele:
Unfälle im Urlaub – beispielsweise bei ungewohnten Sportaktivitäten – zählen als Freizeitunfälle und sind vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland ausgeschlossen. „Nur mit einer privaten Unfallversicherung lassen sich finanzielle Folgen vermeiden – von Bergungskosten am Unfallort bis hin zu baulichen Veränderungen an Haus oder Wohnung, die der Verletzte aufgrund Invalidität nach seiner Rückkehr vor Ort vornehmen muss“, betont Frank Manekeller, Schadenleiter bei der HDI Versicherung AG.
In zahlreichen Gepäckstücken einer Familie geht einiger Hausrat mit auf Reisen. In jeder zeitgemäßen Hausratversicherung sollte daher die sogenannte Außenversicherung enthalten sein. Hierüber sind Hausratgegenstände auch im Hotel, Ferienhaus oder in der Ferienwohnung gegen einschlägige Risiken – wie Feuer, Einbruchdiebstahl oder Raub – analog der heimischen Police abgesichert.
„Um sich vor den finanziellen Folgen selbst verursachter Schäden in Hotels oder Ferienwohnungen zu schützen, ist eine Überprüfung der Privat-Haftpflichtversicherung ratsam“, empfiehlt HDI-Experte Manekeller. Mietsachschäden und der Verlust fremder privater Schlüssel sollten darin grundsätzlich eingeschlossen sein. Die Deckungssumme für Mietsachschäden sollte mindestens 3.000.000 Euro betragen.