Großer Schutz, kleiner Preis

(djd). Eine Autoversicherung muss sein: Ohne den Nachweis einer Haftpflichtversicherung, der sogenannten Deckungszusage, wird in Deutschland kein Auto zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen. Hinzu kommt die Kaskoversicherung, also der Schutz bei Schäden am eigenen Fahrzeug, die zwar in Deutschland keine Pflicht, aber unbedingt zu empfehlen ist. „Immer häufiger schließen die Käufer von Neu- und Gebrauchtwagen die Kfz-Versicherung direkt bei ihrem Autohändler ab – unabhängig davon, ob das Fahrzeug bar bezahlt oder finanziert wird“, beobachtet Versicherungsexperte Martin Blömer vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Der Vorteil: Im Schadenfall sei der Autoverkäufer Ansprechpartner für die Reparatur und die Schadenregulierung mit der Versicherung.

Sicher und flexibel mobil sein

Auch preislich lohnt ein Vergleich der Versicherung im Autohaus mit anderen Angeboten, vor allem dann, wenn Spezialtarife für bestimmte Fahrzeugmodelle angeboten werden. So bieten etwa die Volkswagen Händler die „AutoVersicherung“ beim Kauf oder der Finanzierung eines Golf, Polo oder up! für einen Festpreis von 19,90 Euro im Monat an. Die Police umfasst eine Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung und bietet Autofahrern viel Komfort und Service. „Wer seine Autoversicherung schon beim Autokauf oder der Finanzierung im Autohaus abschließt, erspart sich im Schadenfall viel Aufwand. Denn er bekommt die Reparatur in der Markenwerkstatt und die Abwicklung aller versicherungstechnischen Belange aus einer Hand“, erklärt Stefan Voges-Staude von Volkswagen Financial Services. Das modellabhängige Festpreisangebot gilt für maximal 36 Monate für alle privaten und gewerblichen Einzelkunden und unabhängig davon, ob das Fahrzeug bar bezahlt oder finanziert wird.

Umfassende Leistungen im Schadenfall

Selbst im Schadenfall wird der Beitrag nicht erhöht. Und das, obwohl der Leistungsumfang dieser Haftpflicht weit über die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen hinausgeht. Denn sie schützt vor Schadenersatzansprüchen bis zu einer Höhe von 100 Millionen Euro pauschal für Sach- und Vermögensschäden und bei Personenschäden bis zu zwölf Millionen Euro je geschädigter Person. Die Kaskoversicherung umfasst eine Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung, bei der Vollkaskoversicherung beträgt die Selbstbeteiligung 500 Euro. Zusätzlich kann der Versicherungsschutz individuell mit den Modulen „KaskoMobil“, „KaskoWert“ und „KaskoTierschaden“ erweitert werden.

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