Gesundheitsökonomisches Statement zum vorläufigen Koalitionsvertrag: „Wer soll das bezahlen?“

Das Kapitel vier des vorläufigen Koalitionsvertrages „Gesundheit und Pflege“ umfasst ein Volumen von acht Seiten und zeigt damit die große Bedeutung des Gesundheitswesens für die zu bildende Große Koalition auf. Das Kapitel unterteilt sich in neun Themenkomplexe, in denen die Koalitionäre ihre Visionen und Reformpläne skizzieren.

Die Ergebnisse verdeutlichen, dass sich die Partner schwertaten, wirklich neue Themen anzugehen. Daher wurden viele, aus der vergangenen Legislatur noch offene Punkte, weiter vertieft und teilweise konkretisiert. An vielen Stellen bleiben die Aussagen jedoch sehr vage. Da sich die SPD bei der Bürgerversicherung anscheinend nicht durchsetzen konnte, wurden an anderer Stelle Themen wie beispielsweise die Ausbildung, Finanzierung und Sicherstellung der Pflege sehr ausführlich bearbeitet. Auch die Wiederaufnahme der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherungen ist anzumerken.

Selbst wenn dies für einzelne Akteure im Gesundheitswesen positive Nachrichten sind, bleibt die Frage der nachhaltigen Finanzierung gänzlich offen. Dies sollte jedoch angesichts der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit kritisch diskutiert werden. Der Eingriff in das Fallpauschalensystem scheint ein ordnungspolitischer Irrweg zu sein. Ob es zu einer Kernforderung der SPD – einer Harmonisierung der Gebührenordnungen – kommt, bleibt offen. Hier werden, wie an vielen Stellen, zunächst Arbeitsgruppen, Ausschüsse und Expertenzirkel ihre Arbeit aufnehmen müssen: Ausgang unklar.

Den ausführlichen Kommentar gibt es auf adhibeo.de, dem Wissenschaftsblog der Hochschule Fresenius: http://bit.ly/2BNxGfK

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