Ab Oktober 2011 werden Versicherte bundesweit ihre elektronischen Gesundheitskarten als Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung in Arzt- und Zahnarztpraxen vorlegen. Für das Auslesen der neuen Karten kommen Kartenlesegeräte zum Einsatz, die sowohl die elektronischen Gesundheitskarten als auch die bisherigen Krankenversichertenkarten auslesen können. Für die Anschaffung und die Installation dieser neuen Kartenlesegeräte erhalten Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser entsprechend den von ihren Verbänden getroffenen Vereinbarungen eine Refinanzierungspauschale. Hierfür wurde eine Frist bis zum 30. September 2011 vereinbart. Vertragsärzte und -zahnärzte sowie Krankenhäuser haben bundesweit mit der Anschaffung der neuen Lesegeräte begonnen. In absehbarer Zeit wird nur noch die elektronische Gesundheitskarte zum Einsatz kommen: Die Krankenversichertenkarte verliert ihre Gültigkeit. Damit ist die Anschaffung der neuen Kartenlesegeräte in jedem Fall erforderlich. Nach Ablauf der Finanzierungsfrist müssen Ärztinnen und Ärzte die Anschaffung der Geräte allerdings selber finanzieren.
Auch wenn der Ausstattungsgrad mit neuen Kartenlesegeräten unter Ärzten und Zahnärzten noch unterschiedlich ist, müssen Versicherte, die mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte auf noch nicht modernisierte Praxen treffen, nicht befürchten, dass sie dann nicht behandelt werden: Die für eine Behandlung notwendigen Verwaltungsdaten der Krankenkassen sind lesbar auf der elektronischen Gesundheitskarte aufgebracht und können durch das Praxispersonal problemlos manuell in die Systeme der Arztpraxen übertragen werden.