(dmd). Sie sind ärgerlich und führen unter Umständen zu teuren Schäden am Fahrzeug: Schlaglöcher. Doch nicht immer muss man für die Kosten selber aufkommen. Denn der Staat unterliegt der Pflicht, für einen sicheren Verkehr zu sorgen. Das heißt auch: Er muss warnen, wenn Schäden in der Straße sind. Tut er es nicht, zahlt er, nicht der Fahrer. Dies entschied nun laut dem ADAC ein Landgericht in Halle.
In dem verhandelten Fall war ein Autofahrer nachts auf der A9 bei München durch ein zehn Zentimeter tiefes Schlagloch gefahren. Obwohl die zuständige Autobahnmeisterei das Problem kannte, waren keine Warnschilder aufgestellt worden. Somit hat das Bundesland den Richtern zufolge die Verkehrssicherungspflicht verletzt und muss den entstandenen Schaden ersetzen.