(djd). Die Arbeitswelt und damit auch die Anforderungen an die Beschäftigten und Unternehmen verändern sich rasant. Vielfach kann man nur mit beruflicher Weiterbildung seine Qualifikation und damit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten und ausbauen. Das gilt nicht zuletzt für Frauen, die in der Buchhaltung oder im Steuer- und Rechnungswesen tätig waren und nach der Elternzeit zurück in den Beruf wollen. Eine entsprechende Weiterbildung muss aber nicht nur mit den familiären Verpflichtungen in Einklang gebracht werden, sondern auch finanzierbar sein. Der Staat unterstützt Bürger, die sich fortbilden wollen, zum Beispiel mit der Bildungsprämie und dem Bildungssparen. Einen guten Überblick zu allen Fördermöglichkeiten gibt es beispielsweise auf der Seite http://www.endriss.de im Internet.
„Meister-BAföG“
Aufstieg durch Bildung – unter diesem Motto fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung die berufliche Fortbildung vor allem durch das „Meister-BAföG“. Wer Bilanzbuchhalterin, Controllerin oder Steuerfachwirtin werden will, kann von diesen Maßnahmen profitieren. Die Förderung besteht aus einem einkommensunabhängigen Zuschuss zu den Fortbildungskosten in Höhe von 30,5 Prozent. Der Rest der Kursgebühr wird über ein KfW-Darlehen finanziert. Wer am Ende die Prüfung besteht, dem werden 25 Prozent des Restdarlehens erlassen. Eine besonders hohe Unterstützung erhalten Teilnehmer mit Kindern.
Regionale Förderungen
Aber nicht nur das Bundesministerium oder die Bundesagentur für Arbeit fördern Fortbildungswillige, auch die Bundesländer sind auf regionaler Ebene aktiv. Mit dem Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen oder mit dem Programm „IWiN – Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen“ unterstützt beispielsweise das Bundesland im Nordwesten Deutschlands Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes gezahlt (Informationen im Überblick mit weiterführenden Links: http://www.endriss.de)