Gefällt mir – ist aber nicht erlaubt

(djd). Einer aktuellen Nutzerstudie des Hightech-Verbandes BITKOM zufolge sind drei Viertel der deutschen Internetnutzer in mindestens einem sozialen Online-Netzwerk angemeldet, bei den 14- bis 29-Jährigen besitzen demnach sogar 92 Prozent die Mitgliedschaft in einer oder mehreren Online-Communities. Vor allem die jüngeren Nutzer verstehen allerdings oft nicht, dass sie große Probleme bekommen können, wenn es um Persönlichkeitsrechte und um Urheberrechtsverletzungen geht, das Internet ist keineswegs ein rechtsfreier Raum.

Abmahnungen im Namen der Rechteinhaber

So ist es meist generell verboten, die neuesten Filme, Computerspiele und Lieder aus den Charts einfach kostenlos im Internet herunterzuladen. Rechtsanwälte können dann Abmahnungen im Namen der Rechteinhaber verschicken und hohe Beträge für illegal heruntergeladene Dateien verlangen. Wenn in Internet-Tauschbörsen urheberrechtlich geschützte Filme, Musik oder Computerspiele an andere weitergegeben werden, spricht man davon, dass die Dateien „geteilt“ werden, auf Englisch „Filesharing“. Man macht die Dateien also anderen öffentlich zugänglich – eine Handlung, die nur der Rechteinhaber vornehmen darf.

Immer zuerst die Rechte-Frage klären

Malte-Michael Kaspar ist der Datenschutzbeauftragte bei den Ergo Direkt Versicherungen. Kaspar betont, dass man beispielsweise auch Partyfotos von Freunden nicht ohne Weiteres bei Facebook einstellen darf: „Die Verbreitung ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten und somit nur mit Zustimmung gestattet. Theoretisch könnten die Betroffenen Unterlassungsansprüche stellen.“

Generell verboten sei es, Bilder aus dem Internet beispielsweise auf die eigene Facebook-Seite zu kopieren. „Das Kopieren von Bildern aus dem Netz ist ein Verstoß gegen die Rechte desjenigen, der das Bild hergestellt hat“, erläutert Kaspar. Wenn man solche Bilder für sich selbst nutzen möchte, sollte man also unbedingt klären, wem die Rechte daran zustehen und gegebenenfalls um Erlaubnis bitten.

Auch die Verwendung von Musik aus Plattformen wie YouTube – beispielsweise um damit ein eigenes Video zu unterlegen – ist urheberrechtlich verboten, bei Zuwiderhandlung drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Datenschutz-Experte Kaspar weist darauf hin, dass auch Stadtpläne im Netz in aller Regel urheberrechtlich geschützt sind. Bevor man diese für eine Wegbeschreibung auf der eigenen Facebook-Seite nutzen wolle, müsse man ebenfalls die Genehmigung beim Anbieter einholen.

Datenschutz wird groß geschrieben

Auch für Unternehmen wie die Ergo Direkt Versicherungen (http://www.facebook.com/ergodirekt) sind soziale Netzwerke mittlerweile unverzichtbar geworden. Der Fürther Direktversicherer bedient alle wichtigen Social Media-Kanäle wie Facebook, YouTube oder Twitter. Datenschutz wird von dem Unternehmen nicht nur dabei ganz groß geschrieben: Generell sind alle Kundendaten im Unternehmen mehrfach gegen Missbrauch geschützt. So werden die Kontendaten der Kunden grundsätzlich nur für den Zahlungsverkehr zu den bestehenden Verträgen genutzt und niemals für andere Zwecke aus dem Haus gegeben. „Wir halten uns streng an die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes“, betont Kaspar: „Eine freiwillige Selbstverpflichtung im Rahmen unseres Mutterkonzerns geht sogar noch über die Anforderungen des Gesetzes hinaus.“

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