Gefährlichkeitsbeurteilungen stehen im Zentrum eines an Prävention orientierten Strafrechts. Dabei ist der Bedarf an Einschätzungen zur künftigen Gefährlichkeit von Straftäterinnen und Straftätern in den letzten Jahren noch größer geworden, weil der Gesetzgeber die Möglichkeiten prognoseabhängiger Unterbringung ausgeweitet hat. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf weitere aktuelle Fragestellungen lädt das Zentrum für Interdisziplinäre Forensik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) im Sommersemester 2016 zum 68. Forensischen Seminar zum Thema „Gefährlichkeitsbeurteilung im Zentrum strafrechtlicher Sanktionen“ ein. Das Seminar richtet sich insbesondere an die Ärzteschaft, an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz und im Strafrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, an Therapeutinnen und Therapeuten, an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern, Heimen und allen Institutionen, die sich mit der Kriminalität von (jungen) Menschen beschäftigen sowie an Studierende der Medizin, der Rechtswissenschaft und der Psychologie. Die interessierte Öffentlichkeit ist ebenfalls herzlich eingeladen.
Zum Auftakt der Reihe am Donnerstag, 28. April 2016, spricht Prof. Dr. mult. Helmut Remschmidt, Direktor em. der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie der Philipps-Universität Marburg, zum Thema „Tötungs- und Gewaltdelikte junger Menschen: Ursachen, Begutachtung, Prognose“. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Diskussion. Die Veranstaltung beginnt um 18:15 Uhr im Hörsaal RW2 im Haus Recht und Wirtschaft, Jakob-Welder-Weg 9, auf dem Campus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Der Eintritt ist frei; Anmeldung nicht erforderlich.
Zur Veranstaltungsreihe:
Neben dem steigenden Bedarf an Einschätzungen zur künftigen Gefährlichkeit von Straftäterinnen und Straftätern wird zugleich nicht nur lebhaft über den Nutzen und die Grenzen der Kriminalprognostik, sondern auch über die Frage diskutiert, wer die Kompetenz und Zuständigkeit für die fraglichen Beurteilungen innehat. Inzwischen sind es vor allem Medizinerinnen und Mediziner, die sich mit den prognoserelevanten Fragestellungen im Strafverfahren beschäftigen, obgleich es in der Regel gerade nicht um krankheitsabhängige Gefahrenpotenziale geht. Aktuell wird sogar diskutiert, in der Strafprozessordnung für bestimmte Sanktionsformen eine ausschließliche Zuständigkeit von Ärztinnen und Ärzten und Psychologinnen und Psychologen für Gefährlichkeitsbeurteilungen festzuschreiben. Auch deshalb scheint eine Befassung mit dem aktuellen Stand der Kriminalprognostik in Wissenschaft und Praxis sowie dem Einfluss der fachlichen Perspektive bei Gefährlichkeitsbeurteilungen wichtig. Genau dies sind im Sommersemester 2016 die Themen des 68. Forensischen Seminars, einer Veranstaltung des Zentrums für Interdisziplinäre Forensik (ZIF) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. In drei Veranstaltungen werden hier Sachverständige über die Art ihres Vorgehens, ihre Beurteilungsgrundlagen und Kriterien anhand von konkreten Gutachtenfällen Auskunft geben. Die thematischen Schwerpunkte der einzelnen Abendveranstaltungen eröffnen Anknüpfungspunkte zu Strafrecht, Kriminologie, Psychiatrie, Psychologie und Pädagogik und stehen damit in der Tradition des interdisziplinären und praxisorientierten Austauschs des 1981 von Prof. Dr. mult. Helmut Remschmidt im Jahr 1981 in Marburg begründeten Forensischen Seminars.
Die Termine im Überblick:
jeweils donnerstags, 18:15 – 20:00 Uhr
im Hörsaal RW 2, Haus Recht und Wirtschaft, Jakob-Welder-Weg 9, 55128 Mainz
Donnerstag, 28. April 2016
Tötungs- und Gewaltdelikte junger Menschen: Ursachen, Begutachtung, Prognose
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Helmut Remschmidt (Marburg), emeritierter Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Forensischer Gutachter
Donnerstag, 12. Mai 2016
Die Kriminologische Anamnese und Analyse der Biographie und ihre Bedeutung für die forensische Begutachtung
Univ.-Prof. Dr. Dr. Michael Bock (Mainz), Professor für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafrecht, Forensischer Gutachter
Donnerstag, 16. Juni 2016
Wer „kann“ Gefährlichkeitsbeurteilungen im Strafverfahren?
Univ.-Prof. Dr. Dr. Hauke Brettel (Mainz), Professor für Kriminologie, Strafrecht und Medizinrecht, Forensischer Gutachter
Kontakt:
Dipl.-Soz. Matthias Rau
Abteilung Rechtswissenschaft
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
55099 Mainz
E-Mail: rau@uni-mainz.de
http://www.zif.uni-mainz.de/