Datenschutz ist ein heikles Thema, gerade wenn es um persönliche Daten geht. Besonders problematisch wird es bei solchen Informationen, die den individuellen Gesundheitszustand betreffen: den Gesundheitsdaten. Dies gilt gerade auch in Deutschland. Denn die Bundesbürger gehen mit durchschnittlich 18 Praxisbesuchen im Jahr relativ häufig zum Arzt. Weder die Praxisgebühr noch der Umstand, dass man hier immer auch Einblicke in die eigenen Gesundheitsdaten gewährt, scheinen davor abzuschrecken. Allerdings werden Gesundheitsdaten mittlerweile in zahlreichen Lebensbereichen genutzt. Sie sind nicht nur für das klassische Arzt-Patienten-Verhältnis relevant, sondern auch beispielsweise zur Begründung und Beendigung von Arbeits- und Versicherungsverhältnissen, in der medizinischen Forschung oder im Hochleistungssport zur Bekämpfung des Dopings. Deshalb kommt dem rechtlichen Schutz von Gesundheitsdaten immer größere Bedeutung zu.
Die juristischen Grundlagen für den Umgang mit diesen Daten sind jedoch unübersichtlich und nur schwer zugänglich. Nicht zuletzt deshalb, weil sie in verschiedenen Rechtsgebieten angesiedelt und somit auf zahlreiche Einzelgesetze verteilt sind. Entsprechend hat die Forschung die Thematik bislang nur unzureichend untersucht, was nun durch ein neues Projekt an der Universität Regensburg geändert werden soll. Die Forscher um Prof. Dr. Thorsten Kingreen und Prof. Dr. Jürgen Kühling von der Fakultät für Rechtswissenschaft wollen die bisherigen Lücken schließen. Sie wollen die relevanten sozial-, gesundheits- und datenschutzrechtlichen Fragen mit dem Verfassungsrecht der informationellen Selbstbestimmung verknüpfen und so Vorschläge für ein Gesundheitsdatenschutzrecht erarbeiten. Dabei soll das grundrechtliche Spannungsfeld zwischen Wissen und Nichtwissen über Gesundheitsdaten aufgearbeitet werden.
Die in den Gesundheitsdaten gespeicherten Informationen bilden auf vielen Ebenen wichtige Handlungs- und Entscheidungsgrundlagen. Darüber hinaus bedürfen sie aber des rechtlichen Schutzes vor unbefugter Erhebung und Verwendung. Exemplarisch zeigt dies die jüngste Diskussion über das Gendiagnostikgesetz, bei dem es mit den genetischen Daten um besonders sensible Gesundheitsdaten ging. Mit ihren Untersuchungen können die Regensburger Wissenschaftler in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag für einen verbesserten Datenschutz auf einem immer bedeutender werdenden Feld leisten. Das neue Forschungsprojekt „Gesundheitsdatenschutzrecht: Aufarbeitung und Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten“ wird durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) über einen Zeitraum von zwei Jahren mit etwa 200.000 Euro gefördert.
Ansprechpartner für Medienvertreter:
Prof. Dr. Thorsten Kingreen
Universität Regensburg
Fakultät für Rechtswissenschaft
Tel.: 0941 943-2607
Thorsten.Kingreen@jura.uni-regensburg.de
oder
Prof. Dr. Jürgen Kühling
Universität Regensburg
Fakultät für Rechtswissenschaft
Tel.: 0941 943-6060
Juergen-Kuehling@jura.uni-regensburg.de