Förderung für Wahlpflichtfach Homöopathie

Seit mehr als zehn Jahren besteht laut der damals aktualisierten Approbationsordnung für Ärzte die Möglichkeit u.a. die Homöopathie als Wahlpflichtfach sowohl für den ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung als auch für den zweiten Abschnitt anbieten zu können.

Medizinische Fakultäten bzw. Institute können seit dem Sommersemester 2010 bei der Carstens-Stiftung : Natur und Medizin eine finanzielle Förderung ihres Wahlpflichtfaches Homöopathie in Höhe von bis zu 750 EUR pauschal und pro Semester beantragen. Auch bei der Suche nach möglichen Referenten und Curricula kann die Stiftung auf Wunsch unterstützend und vernetzend tätig werden. In den letzten Jahren konnten somit in manchen Semestern bis zu 10 Universitäten dieses Angebot für ihre Studierenden bereitstellen.

Antragsformulare sowie weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Stiftung.

Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2014/2015 ist der 15. September 2014.

Wir freuen uns, wenn Universitäten dieses Angebot für Ihre Lehrveranstaltungen nutzen möchten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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