(djd). Wenn ein Flugreisender wegen einer Verspätung seinen Anschlussflug verpasst, muss die Fluggesellschaft ihm in der Regel einen Ausgleich zahlen. „Das gilt jedoch nicht, wenn der Passagier sich auf eigene Faust einen früheren Anschlussflug organisiert und dadurch sein Ziel relativ pünktlich erreicht“, weiß Holger Friedrich, Reiseexperte von http://www.fluege.de. So habe kürzlich das Landgericht Frankfurt entschieden (Aktenzeichen: 2-24 S 141/12).
Im konkreten Fall hatte der Kläger einen Flug von Brasilien über Lissabon und München nach Berlin-Tegel gebucht. Bereits der erste Flug verspätete sich, so dass er schon den zweiten nicht erreichte. Die Airline hatte ihm daraufhin eine andere Verbindung angeboten, mit der er mehr als sieben Stunden später als geplant in Berlin angekommen wäre. Der Passagier ließ sich stattdessen das Flugticket erstatten und organisierte sich selbst einen Ersatzflug ab Lissabon. So kam er nur etwa eineinhalb Stunden später am Flughafen Berlin-Tegel an. Trotzdem verlangte er wegen der hypothetischen Verspätung von mehr als sieben Stunden von der Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung von 600 Euro. Das Landgericht Frankfurt entschied jedoch, dass dem Passagier das Geld nicht zustehe.
„Ausgleichszahlungen sind nach Ansicht der Richter dafür da, um die Unannehmlichkeit der Flugverspätung auszugleichen“, erläutert Holger Friedrich. „Diese habe er jedoch gar nicht erlitten. Das selbst organisierte Umbuchen sei zwar auch eine Unannehmlichkeit, aber keine, die die Airline laut EU-Verordnung ausgleichen müsse.“