(djd). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Verbraucherrechte bei verspäteten Flügen zum wiederholten Mal gestärkt: Wer wegen der Verspätung seinen Anschlussflug verpasst und dadurch mindestens drei Stunden später als geplant am Zielort landet, bekommt eine Entschädigung (EuGH Az: C-11/11). Sie beträgt zwischen 250 und 600 Euro je nach Flugstrecke. „Entscheidend ist, dass nach Ansicht des EuGH für den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung die Verspätung am Endziel maßgebend ist und nicht die Verspätung zum Zeitpunkt des Abflugs“, erläutert Holger Friedrich, Reiseexperte von http://www.fluege.de.
Vor dem höchsten EU-Gericht wurde ein Rechtsstreit zwischen einem deutschen Ehepaar und der französischen Fluggesellschaft Air France, der bereits vor dem BGH verhandelt worden war, wieder aufgegriffen. Die Ehefrau war von Bremen über Paris und São Paulo nach Asunción (Paraguay) geflogen. Ihr Abflug in Bremen verzögerte sich jedoch um fast zweieinhalb Stunden, sodass sie den Anschluss in Paris und auch in Brasilien verpasste. Letztendlich kam sie erst mit elf Stunden Verspätung am Zielort an. Das EU-Gericht wies aber auch darauf hin, dass der Anspruch auf Ausgleichszahlungen entfällt, wenn „außergewöhnliche Umstände“ den Ausfall des Fluges verursachen.