Finanzierung eines Treppenlifts: Krankenkassen gewähren unter Umständen Zuschüsse

Treppenlift in blau

Um größere Treppen im Haus auch bei eingeschränkter Mobilität überwinden zu können, gilt der Treppenlift mittlerweile als Maß der Dinge. Er bietet höchstmöglichen Komfort in Gebäuden mit mehreren Etagen und hilft dabei, Betroffenen und Angehörigen eine gewisse Selbständigkeit im Alltag zu bewahren. Treppenlifte gibt es mittlerweile in unterschiedlichen Bauweisen, sodass eine Nachrüstung bei verschiedenen Treppentypen vom Fachmann problemlos möglich ist. Die Anschaffung eines solchen Lifts ist aber nicht preiswert. Unter Umständen beteiligen sich die Krankenkassen zumindest in Teilen an den hohen Investitionskosten. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Personen in der Pflegeversicherung abgesichert sind.

Der Pflegegrad macht den Unterschied

Grundsätzlich ist ein Zuschuss zum Treppenlift nur möglich, wenn bei den Versicherten bereits eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Diese wird mit dem Pflegegrad angegeben. Eine Bezuschussung des Treppenlifts durch die Pflegeversicherung ist bereits ab Pflegegrad 1 möglich. Der Pflegegrad wird von der Versicherung unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Verfassung festgestellt. Die Antragstellung erfolgt hier von den Betroffenen oder deren Angehören immer bei der zuständigen Pflegekasse. Wenn beispielsweise ein Treppenlift in Berlin montiert werden soll, müssen sich die Familien an die in Berlin örtlich zuständige Krankenkasse wenden. Der Antrag kann allerdings formlos beispielsweise telefonisch oder per Post erfolgen.

Wichtig ist, dass sich die Betroffenen hier bereits mit ihrem Hausarzt verständigen. Auch eine Zusammenarbeit mit einem eventuellen Pflegedienst oder Pflegestützpunkt ist grundsätzlich empfehlenswert. Gerade die Pflegedienste können eine wichtige Hilfe bei der Antragstellung sein. Die Pflegekasse hält für den Antrag ein Formular bereit, das unterzeichnet und vollständig ausgefüllt werden muss. Ist das Formular eingegangen, schickt die Pflegekasse einen Gutachter. Dieser überprüft vor Ort die Selbständigkeit des Versicherungsnehmers und macht sich ein Bild davon, ob dieser tatsächlich Hilfe bei den Treppen braucht.

Die Einstufung des Pflegegrades dauert im Anschluss noch rund 5 Wochen. Damit der Treppenlift durch die Pflegekasse bezuschusst wird, ist es wichtig, dass der Antrag schon vor dem eigentlichen Einbau gestellt wird.

Pflegekasse verlangt Kostenvoranschläge

Grundsätzlich akzeptiert die Pflegekasse verschiedene Liftarten. Neben einem Hublift kann also auch die Montage von einem Plattformlift, Senkrechtlift oder Sitzlift erfolgen. Dabei können die Familien weitgehend selbständig entscheiden. Eine pflegebedürftige Einzelperson kann bei der Pflegekasse auf einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro hoffen. Bei Ehepaaren werden von den Kassen bereits bis zu 8000 Euro bezahlt.

Familien sollten sich immer mehrere Angebote von Firmen einholen, die regional Treppenlifte anbieten und montieren. Die Firmen erstellen die Angebote vollkommen unverbindlich. Selbst bei baugleichen Liften kann es zu deutlichen Kostenunterschieden kommen. Alle Aufwendungen, die über dem von der Pflegekasse bereitgestellten Zuschuss liegen, müssen grundsätzlich selbst bezahlt werden. Gerade deswegen ist vor der Beauftragung ein Vergleich ratsam. Wenn die verschiedenen Angebote vorliegen und sich die Verbraucher für eines entschieden haben, muss der Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme gestellt werden. Die Formulare hierfür händigt die Krankenkasse aus. Wer den Antrag formlos stellen möchte, kann dies auch tun. In jedem Fall sollte das aber auch schriftlich erfolgen. Wichtig ist dabei, dass das Wohnumfeld so gut wie möglich beschrieben wird. Es muss ersichtlich sein, dass der Treppenlift eine selbständige Lebensführung für die Betroffenen erleichtert.

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