(djd). Wer fleißig arbeitet, hat das Recht, auch ausgiebig zu feiern. Das sagen sich viele Unternehmer und laden ihre Mitarbeiter zum Jahresabschluss mit Tanz und guter Laune ein. Ganz gleich ob die Weihnachtsfeier direkt im Betrieb oder in einer Gaststätte steigt oder ob eine stimmungsvolle Fackelwanderung geplant ist: Auch hier gilt der Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft. „Die Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung handelt und Vertreter des Unternehmens anwesend sind“, sagt Christian Sprotte, Pressesprecher der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM).
Geschützt bis zum Rückweg
Ein kleines Missgeschick ist gerade in fröhlicher Stimmung schnell passiert. Wenn die Unternehmensleitung eine Feier selbst veranstaltet oder zumindest unterstützt, erbringt die Berufsgenossenschaft im Fall der Fälle die üblichen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. „Dies gilt aber nur für Feiern, die allen Teilnehmern offen stehen“, betont Christian Sprotte: „Allerdings ist es in größeren Betrieben natürlich möglich, einzelne Feste für verschiedene Standorte oder Abteilungen auszurichten.“ Der Schutz umfasst dabei nicht nur die Veranstaltung selbst, sondern ebenso den Hin- und Rückweg. Unter http://www.bgetem.de gibt es mehr Details dazu. Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,8 Millionen Beschäftigte in 200.000 Mitgliedsbetrieben. Ihre Aufgaben sind Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Rehabilitation und Entschädigung von Verletzten und Erkrankten bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Nicht zu tief ins Glas schauen
Naturgemäß steigt die Unfallgefahr mit zunehmendem Alkoholkonsum. „Grundsätzlich ändert dies zwar nichts am Versicherungsschutz“, so Sprotte weiter. „Aber Vorsicht: Ist ein Mitarbeiter so betrunken, dass er zu keiner Arbeitsleistung mehr fähig wäre, entfällt der Schutz.“ Wenn das Fest offiziell beendet ist, gilt der gesetzliche Versicherungsschutz noch für den direkten Heimweg. Wer danach weiterfeiert, tut dies auf eigenes Risiko.