(dmd). Viele Autofahrer empfinden es als Risiko, mit den Original-Unterlagen der Fahrzeugpapiere unterwegs zu sein. Wer jedoch bei einer Polizeikontrolle nur Kopien seiner Dokumente vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Sowohl der Führerschein als auch die Fahrzeugpapiere müssen immer im Original vorhanden sein. Darauf wies auch der ADAC hin.
Wer dies nicht einhält, riskiert sogar bei der Vorlage einer amtlich beglaubigten Kopie ein Bußgeld von zehn Euro. Wer mit einer farbigen Kopie seiner Unterlagen unterwegs ist, kann sich sogar wegen Urkundenfälschung strafbar machen. In diesem Fall drohen noch höhere Bußen. Der Grund für diese strengen Maßnahmen: Nur bei amtlichen Dokumenten lassen sich Fälschungen und rechtswidrige Veränderungen erkennen, nicht bei Kopien.