Ethikrat hört Sachverständige zu Zwang in der Psychiatrie

Der Deutsche Ethikrat erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zu den Fragen, welche Formen von Zwang identifizierbar sind, welche Rolle Zwangsmaßnahmen in Praxisfeldern wie der Psychiatrie, der Pflege, der sozialen Arbeit, der Kinder- und Jugend- sowie der Behindertenhilfe spielen, inwiefern dies ethisch und rechtlich problematisch ist und welcher Veränderungsbedarf für die Praxis und deren gesetzliche Regulierung besteht. Von besonderem Interesse sind für den Ethikrat dabei solche Zwangsmaßnahmen, die mit der Begründung des Selbstschutzes der Betroffenen durchgeführt werden (sog. wohltätiger Zwang).

In seiner Anhörung am 23. Februar wird sich der Ethikrat insbesondere mit Unterbringung, freiheitsentziehenden Maßnahmen, Zwangsbehandlungen, aber auch strukturellen Zwängen in der Psychiatrie befassen und die Expertise von Betroffenen, Angehörigen und professionellen Akteuren einholen.

Vor allem in stationären Einrichtungen sind Maßnahmen zu beobachten, die aufgrund ihres Zwangscharakters einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person darstellen, sodass sie in besonderem Maße ethisch und rechtlich rechtfertigungspflichtig sind. Dazu gehören u.a. die freiheitsentziehende Unterbringung von Personen in Kliniken und anderen stationären Einrichtungen, die unfreiwillige Behandlung psychischer und somatischer Erkrankungen, die medikamentöse Ruhigstellung bei herausforderndem Verhalten sowie freiheitsentziehende Maßnahmen wie der Einsatz von Bettgittern oder Fixierungsgurten und strukturelle Zwänge.

Der besondere Fokus der Anhörung liegt auf den Herausforderungen, die sich für die Praxis aus der veränderten Rechtslage, aber auch aus aktuellen Diskussionen sowie grund- und menschenrechtlichen Faktoren ergeben.

Informationen zum Programm der Anhörung finden sich unter http://www.ethikrat.org/veranstaltungen/anhoerungen/psychiatrie.

Aufgrund begrenzter Raumkapazitäten musste die Anmeldeliste bereits geschlossen werden. Interessenten können die Anhörung aber auch per Audio-Livestream unter https://voicerepublic.com/users/deutscher-ethikrat mitverfolgen und online kommentieren.

In einer weiteren Anhörung im Mai wird sich der Deutsche Ethikrat mit den anderen genannten Praxisfeldern beschäftigen.

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