Erkrankungsfall mit dem neuartigen Coronavirus in Deutschland

Das Robert Koch-Institut wurde am 22.11.2012 im Rahmen der internationalen Gesundheitsvorschriften informiert, dass ein weiterer Erkrankungsfall mit dem neuartigen Coronavirus (hCoV-EMC) bei einem Patienten aus Katar bestätigt worden ist. Der Patient wurde nach Symptombeginn im Oktober zunächst in Katar im Krankenhaus behandelt, dann aber aufgrund seiner schweren Atemwegssymptomatik in eine Speziallungenklinik nach Deutschland verlegt. Nach der dort erfolgten intensivmedizinischen Behandlung hat sich sein Zustand deutlich gebessert, so dass er diese Woche aus der Klinik entlassen werden konnte.

Proben des Patienten waren aus Katar nach Großbritannien geschickt und dort auf das neuartige Coronavirus untersucht worden. Die Health Protection Agency (HPA) bestätigte den Nachweis des neuartigen Coronavirus.

In der Klinik in Nordrhein-Westfalen, in der der Patient vier Wochen lang erfolgreich behandelt wurde, wurden keine Erkrankungen beim medizinischen Personal berichtet. Eine ausführliche Befragung aller Kontaktpersonen wird durch die Klinik und das zuständige Gesundheitsamt derzeit eingeleitet. Das Robert Koch-Institut hat in enger Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten, den Landesbehörden und den Gesundheitsämtern vor Ort die Koordination der Untersuchungen und Befragungen in Deutschland im Rahmen der internationalen Gesundheitsvorschriften übernommen.

Der Fall ist der fünfte bekannt gewordene Erkrankungsfall mit dem neuartigen Coronavirus; bisher wurden ein weiterer Fall aus Katar und drei Fälle aus Saudi-Arabien bestätigt. Auffallend ist bei den meisten Patienten die kombinierte Entwicklung eines schweren Atemnotsyndroms und eines akuten Nierenversagens. Zwischen den einzelnen Fällen bestand kein epidemiologischer Zusammenhang, und sie traten in größeren zeitlichen Abständen auf. Es wird weiterhin von sporadischen Infektionen unbekannter Ursache in diesen beiden Ländern ausgegangen. Es gibt derzeit keine Hinweise auf eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung. Die Risikoeinschätzung des Robert Koch-Instituts bleibt deshalb weiterhin, dass das Erkrankungsrisiko in Deutschland sehr gering ist.

Das Robert Koch-Institut hatte nach Auftreten der ersten Fälle im September 2012 den öffentlichen Gesundheitsdienst und ein Netzwerk von Intensivstationen informiert und Informationen auf seine Internetseiten gestellt. Ein labordiagnostischer Test, der im RKI verfügbar ist, ermöglicht den spezifischen Nachweis des Virus. Es ist geplant, die im Rahmen der Diagnostik entnommenen Patientenproben im Robert Koch Institut zu untersuchen, um die neue Viruserkrankung besser zu charakterisieren. Ein Verdacht auf eine Erkrankung durch das neuartige Coronavirus ist unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.

Allgemeine Informationen zu dem neuartigen Coronavirus sind auf den Internetseiten des RKI abrufbar unter > Infektionskrankheiten A-Z > Coronavirus.

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