(djd). Die sogenannte EEG-Umlage wird 2013 für die deutschen Privathaushalte deutlich steigen und die Energieabrechnung je nach Verbrauch mehr oder weniger stark verteuern. Mit diesem von jedem Haushalt zu leistenden Aufschlag auf den Strompreis wird die Förderung der erneuerbaren Energien bezahlt. Die Umlage könnte allerdings deutlich niedriger ausfallen – wenn alle Stromabnehmer gleich behandelt würden. Darauf weist die Hamburger LichtBlick AG, der Marktführer für Ökostrom in Deutschland, hin.
EEG-Umlagebefreiung für energieintensive Unternehmen
Denn tatsächlich sind viele energieintensive Unternehmen in Deutschland von dieser Umlage befreit. Dadurch werden Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen zusätzlich belastet. Konkrete Zahlen nennt die Berliner „Agentur für Erneuerbare Energien“: Demnach zahlen 730 Unternehmen der Chemie-, Stahl- oder Aluminiumindustrie lediglich ein Zehntel oder ein Hundertstel der Umlage. Allein im Jahre 2012 wird sich die Entlastung dieser privilegierten Firmen auf rund 2,5 Milliarden Euro belaufen. Konsequenz: Die EEG-Umlage hätte 2012 nach Berechnungen der Experten des „Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft“ für alle Verbraucher statt 3,59 Cent pro Kilowattstunde nur 2,68 Cent betragen müssen, wenn alle Abnehmer gleichermaßen belastet worden wären.
57 Prozent haben kein Verständnis für Entlastung der Industrie
Für die Entlastung der Industrie bei der EEG-Umlage gibt es in der Bevölkerung wenig Verständnis, das ergab eine aktuelle Umfrage im Auftrag der LichtBlick AG. 57 Prozent lehnen die Sonderregelungen für die Industrie ab, diese deutliche Mehrheit der Befragten ist der Ansicht, dass die Industrie über die sinkenden Strompreise an der Börse schon genug entlastet werde. 34 Prozent halten die Entlastung nur teilweise für richtig. Diese Gruppe meint, dass das Privileg zumindest nicht vollständig zulasten der privaten Verbraucher gehen sollte. Und nur neun Prozent der Umfrageteilnehmer finden die Entlastung in Ordnung, weil dadurch die Industrie als Wirtschaftsmotor des Landes zu Recht begünstigt werde.