Eintritt ohne Gesundheitsprüfung

(djd). Etwa jeder vierte deutsche Arbeitnehmer scheidet heute frühzeitig krankheitsbedingt aus dem Arbeitsleben aus. Die Ursache dafür sind immer öfter psychische Erkrankungen. Gegen das existenzielle Risiko der Berufsunfähigkeit hat sich aber nur etwa jeder zehnte Arbeitnehmer abgesichert.

Risikobaustein inklusive

Seit zehn Jahren hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Arbeitnehmer, die sich einen Teil des Gehalts in eine Betriebsrente umwandeln lassen, sparen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Was vielen nicht bekannt ist: Auch ein Risikobaustein wie die Berufsunfähigkeitsvorsorge lässt sich im Rahmen der bAV umsetzen. „In diesem Fall wird ein Teil des Versorgungsbetrags nicht für die Altersrente, sondern zur Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit eingesetzt“, erklärt Michael Reizel, Chef der auf Beratung und Kommunikation im Themenumfeld Vergütung und Versorgung spezialisierten BVUK-Gruppe. „Wie weit der Schutz reicht, regelt die betriebliche Vereinbarung.“ Die Voraussetzungen dafür muss der Arbeitgeber schaffen. „Nur wenn er seinen Mitarbeitern ein Angebot macht, das die Zusatzleistungen enthält, kann man sich umfassend absichern“, so Reizel. Die BVUK-Gruppe entwickelt entsprechende maßgeschneiderte Systeme vor allem für mittelständische Unternehmen. Weitere Informationen gibt es unter http://www.bvuk.de im Internet.

Alter und Gesundheitsprüfung als K.-o.-Kriterium

Viele Arbeitnehmer haben aufgrund ihres Alters und vielleicht vorhandener Vorerkrankungen keine Chance, eine Berufsunfähigkeitsabsicherung abzuschließen. Und wenn es möglich ist, dann mit exorbitanten Beiträgen oder Zuschlägen. Bei entsprechenden Rahmenbedingungen kann man als Betrieb dagegen eine einheitliche Risikogruppe darstellen und die sonst obligatorische Gesundheitsprüfung durch eine vereinfachte Gesundheitsprüfung ersetzen. „Dieser kollektive Ansatz verhilft bereits heute vielen Arbeitnehmern zu einer Absicherung, die sie ansonsten nie erhalten würden – und die Beiträge sind sogar noch von Steuern und Sozialabgaben befreit“, erklärt Reizel.

Nach oben scrollen