Einheitstarif oder Einheitskleidung?

(djd). Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherer ihre Tarife nicht mehr am Geschlecht ausrichten – nur noch sogenannte Unisex-Tarife sind dann erlaubt. Diese für Anbieter und Versicherte einschneidende Änderung geht auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zurück. Die Luxemburger Richter urteilten, dass Tarife, die die Geschlechter ungleich behandeln, nicht mit der Grundrechte-Charta der EU vereinbar sind.

Doch verstehen die Deutschen, was mit „Unisex“ gemeint ist? Die Forscher von YouGov gingen dieser Frage im Auftrag der DEVK Versicherungen repräsentativ auf den Grund. Nur 29 Prozent wissen, dass es sich dabei um die gleichgeschlechtliche Risikokalkulation von Versicherungen handelt. 30 Prozent können damit gar nichts anfangen, neun Prozent halten es für die Einheitskleidung für Schüler an weiterführenden Schulen, sechs Prozent tippen auf die gleichmäßige Aufteilung der Zulassungen von Frauen und Männern an Universitäten.

Im Zuge der Umstellung auf Unisex-Tarife werden Männer vor allem für Rentenversicherungen künftig deutlich höhere Beiträge zahlen müssen. Denn bislang wurde die Tatsache, dass Männer im Schnitt fünf Jahre kürzer leben als Frauen, in Form niedrigerer Beiträge beziehungsweise höherer Leistungen berücksichtigt. Männer, die noch vor dem Stichtag eine private Rentenversicherung abschließen, genießen für die gesamte Vertragslaufzeit Bestandsschutz. Mehr Informationen gibt es unter http://www.devk.de im Internet.

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