Eingabefrist für Anerkennungs- und Förderpreis Ambulante Palliativversorgung bis 15.4. verlängert

Die Ausschreibung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin richtet sich an Personen, Gruppierungen oder Institutionen, die sich in besonderer Weise um die Qualitätsentwicklung der ambulanten Palliativversorgung verdient gemacht haben. Anerkennungs- und Förderpreis bedeutet, dass bereits geleistetes Engagement anerkannt und gleichzeitig eine zukünftige Weiterführung gefördert wird.

Die eingereichten Projekte sollten einen wesentlichen Beitrag zur ambulanten Palliativversorgung darstellen und über den eigenen Bereich hinaus wirken. Der Nachweis dazu muss durch Forschungs- und Projektbeschreibungen, Fachgutachten bzw. entsprechende Publikationen erfolgen. Arbeiten können von allen in der Palliativmedizin tätigen Berufsgruppen eingereicht werden.

Anträge für den Preis gehen an den Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, Aachener Str. 5, 10713 Berlin, E-Mail: dgp@dgpalliativmedizin.de. Der Eingang wird den Bewerbern innerhalb von vier Wochen bestätigt. Telefonisch ist die DGP-Geschäftsstelle zu erreichen unter 030 – 30 10 100 0.

Die prämierten Arbeiten werden im Rahmen der Preisverleihung während des 11. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin vom 7. bis zum 10. September 2016 in Leipzig vorgestellt. Ein Bericht über die Arbeiten ist für die Zeitschrift für Palliativmedizin vorgesehen. Die Statuten des Förderpreises und weitere Informationen sind über die Website der DGP abrufbar.

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