Die modernisierte Ausbildungsordnung berücksichtigt die technischen Fortschritte im Bereich der chemischen, physikalischen und mikrobiologischen Untersuchung von Milch, Milcherzeugnissen, Butter und Käse sowie den Zuwachs an Aufgaben und Verantwortung insbesondere im Hinblick auf Qualitätssicherungsprozesse.
Die beruflichen Kompetenzen der Milchwirtschaftlichen Laborantinnen und Laboranten erstrecken sich von der Entnahme und Vorbereitung von Proben für Untersuchungen über das Anwenden und Dokumentieren von produktspezifischen Untersuchungsverfahren bis hin zur Durchführung sensorischer Prüfungen und deren Bewertung. Neben Personal-, Produkt- und Betriebshygiene spielt im Umgang mit dem Rohstoff Milch die Lebensmittelsicherheit eine besondere Rolle. Insofern sind die Laboranten eine wichtige Kontrollinstanz, die zwar auf die Herstellung der zugelieferten Milch keinen Einfluss hat, aber sicherstellt, dass nur einwandfreie Produkte auf den Markt kommen.
Milchwirtschaftliche Laborantinnen und Laboranten arbeiten nicht nur in milchverarbeitenden Betrieben, sondern auch in anderen Bereichen der Lebensmittelindustrie, zum Beispiel der Feinkost-, Getränke- oder Süßwarenherstellung. Untersuchungslabore bieten weitere Tätigkeitsbereiche. Bundesweit werden jährlich rund 150 Ausbildungsplätze angeboten.
Im Anschluss an die Ausbildung stehen Aufstiegs- und Weiterbildungswege beispielsweise zum/-r milchwirtschaftlichen Labormeister/-in, zum/-r Molkereimeister/-in, zum/-r Industriemeister/-in Lebensmittel oder zum/-r Staatlich geprüfte/-n Techniker/-in offen.
Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung entwickelte Rahmenlehrplan lösen zum 1. August die bestehenden Regelungen aus dem Jahr 1988 ab.
Weitere Informationen zur neuen Ausbildungsordnung „Milchwirtschaftlicher Laborant/Milchwirtschaftliche Laborantin“ unter
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Markus Bretschneider; E-Mail:
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