(djd). Im Alltag unterwegs mit der Limousine, im Urlaub bei jedem Wetter im Wohnmobil. Für Entweder-Oder-Autofahrer gibt es seit 1. Juli 2012 das Wechselkennzeichen. Damit ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge ausreichend. DEVK-Vorstandsmitglied Engelbert Faßbender erläutert: „Mit dem Wechselkennzeichen hat ein Fahrer die Möglichkeit, das ganze Jahr über nach Bedarf zwischen zwei Fahrzeugen der gleichen Klasse zu wechseln.“ Profitieren können also beispielsweise Autofahrer, die neben dem normalen Wagen einen Oldtimer, ein Cabrio oder ein kleines Auto für Kurzstrecken besitzen. Aber auch Camper könnten die neue Regelung nutzen. „Da auch Auto und Wohnmobil der gleichen Fahrzeugklasse angehören, ist die Nutzung eines Wechselkennzeichens möglich“, so Engelbert Faßbender.
Das Wechselkennzeichen wird für beide Fahrzeuge zugeteilt, gefahren werden dürfen sie aber nur abwechselnd, nie gleichzeitig. „Bisher gab es für solche Fälle nur die Möglichkeit, beide Fahrzeuge jeweils ganzjährig oder mit Saisonkennzeichen anzumelden“, erläutert Engelbert Faßbender. Das Wechselkennzeichen selbst besteht aus zwei Kennzeichenteilen: Der kleinere, fahrzeugbezogene Teil trägt eine Unterscheidungsziffer und wird fest am jeweiligen Wechselfahrzeug montiert. Der größere, aufsteckbare Kennzeichenteil gilt für beide Wechselfahrzeuge. Er kann getauscht werden und muss an dem Fahrzeug angebracht sein, das im Verkehr unterwegs ist. Wechselfahrzeuge dürfen nur mit vollständigem Wechselkennzeichen genutzt oder im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld.
36 Prozent können sich Beantragung von Wechselkennzeichen vorstellen
Das Kölner Marktforschungsinstitut YouGov wollte in einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage im Auftrag der DEVK von rund 1.000 Bundesbürgern über 18 Jahre wissen, ob sie sich die Beantragung des neuen Wechselkennzeichens vorstellen könnten. 19 Prozent der Befragten wollten „bestimmt“ oder „wahrscheinlich“ ein Wechselkennzeichen beantragen, weitere 17 Prozent „vielleicht“ – somit interessieren sich mehr als ein Drittel der Bundesbürger für die neuen Wechselkennzeichen.
Im Gegensatz zum Wechselkennzeichen in Österreich und in der Schweiz ist die Neuregelung in Deutschland nicht mit steuerlichen Vergünstigungen verbunden. Profitieren können Fahrzeughalter aber je nach Anbieter durch Rabatte in der Kfz-Versicherung. So bietet etwa die DEVK bei der Versicherung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen einen nach Fahrzeug- und Versicherungsarten differenzierten Beitragsnachlass von bis zu 25 Prozent pro Vertrag.
60 Prozent Beitrag sparen: So rechnet es sich
Neben dem Beitragsnachlass können Autofahrer bei der DEVK von einer Vergünstigung bei der Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse profitieren. Wer ein Wechselkennzeichen nutzt, erhält für das zweite Fahrzeug dieselbe Rabattklasse wie für den Erstwagen. Das ist deutlich vorteilhafter als eine Einstufung mit Zweitfahrzeugrabatt. Die bessere Rabattklasse und der Beitragsnachlass gelten, wenn und solange beide Wechselfahrzeuge bei der DEVK versichert sind.
Die Beitragsersparnis durch Wechselkennzeichen lässt sich an einem Beispiel gut verdeutlichen. So zahlt man nach einem Rechnungsbeispiel der DEVK mit allgemeinem Kennzeichen und gängigen Tarifierungsmerkmalen für einen Pkw und ein Wohnmobil zusammen 2.764,43 Euro im Jahr. Für den Pkw gilt die SF-Klasse 20, das Wohnmobil kommt hinzu. Mit Wechselkennzeichen kostet der Versicherungsschutz durch den Beitragsnachlass und die Angleichung im Schadenfreiheitsrabatt für beide Fahrzeuge jedoch nur 1.092,18 Euro – eine Ersparnis von 1.672,25 Euro pro Jahr beziehungsweise von gut 60 Prozent.