Ein Gewinn für alle

(djd). Mit fremden Kindern auf den Spielplatz oder in den Tierpark gehen, mit ihnen basteln oder backen: Immer mehr rüstige Rentnerinnen und Rentner bieten Eltern ihre Unterstützung bei der Kinderbetreuung an. Das kann zu einer echten Win-win-Situation für alle werden. Viele Mütter und Väter wollen oder müssen nach der Elternzeit so schnell wie möglich wieder arbeiten, haben aber oft Probleme, eine gute und finanzierbare Kinderbetreuung zu finden. Die Leih-Omas oder -Opas wiederum entlasten nicht nur die Eltern, sondern bleiben durch die Beschäftigung mit Kindern auch selber jung.

Vermittlungsdienste bringen Familien und Leih-Omas zusammen

Familien, die eine Leih-Oma zur Unterstützung suchen, können sich beispielsweise an Jugendämter, kirchliche oder private Einrichtungen, Wohlfahrtsverbände und Freiwilligenagenturen wenden. In den meisten deutschen Regionen gibt es mittlerweile ein dichtes Netz entsprechender Vermittlungsstellen. Rüstige Senioren, die zu „Wahl-Großeltern“ werden wollen, sind bei diesen Einrichtungen ebenfalls an der richtigen Adresse. Bestimmte Qualifikationen sind auf Seiten der Leih-Oma nicht nötig, das grundsätzliche Interesse an Kindern sollte aber natürlich vorhanden sein. Um schwarze Schafe fernzuhalten, müssen die Bewerber meist ein sogenanntes erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Ansonsten gibt es bei den meisten Vermittlungsstellen einen umfangreichen Fragebogen, mit dem Wünsche und Erwartungen im Vorfeld abgeklopft werden. Entscheidend ist danach das persönliche Kennenlernen, hier stellt sich erst heraus, ob die „Chemie“ zwischen Leih-Oma und Eltern und Kindern wirklich stimmt.

Leih-Oma ist oftmals automatisch unfallversichert

Viele Leih-Großeltern arbeiten völlig umsonst, andere erhalten zumindest eine Aufwandsentschädigung. Bei der entgeltlichen Beschäftigung ist einiges zu beachten. Erhält die Leih-Oma für ihre Dienste maximal 400 Euro monatlich, handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt. Auf diesen Minijob zahlt der Arbeitgeber eine pauschale Abgabe. Dafür ist die Leih-Oma während ihrer Tätigkeit automatisch gesetzlich unfallversichert. Der Großteil der Kinderbetreuungskosten kann zudem als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Leih-Omas, die für ihren Einsatz kein Geld nehmen und über eine Wohlfahrtsorganisation vermittelt wurden, sind in ihrem Ehrenamt ebenfalls gesetzlich unfallversichert.

Auf Nummer sicher gehen

Analog zur Beschäftigung einer „normalen“ Tagesmutter sollten die Rechte und Pflichten von Eltern und der beauftragten Leih-Oma vorab sorgfältig geklärt werden. „Denn unabhängig davon, ob es einen Betreuungsvertrag gibt und in welchem Arbeitsverhältnis die Leih-Oma steht, geht die Aufsichtspflicht für die Kinder von den Eltern auf sie über“, erläutert Matthias Schlusche, Haftpflicht-Experte bei den Ergo Direkt Versicherungen. „Sie haftet bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht also beispielsweise für Schäden, die das Kind verursacht.“ Im Fall der Fälle sollte die Leih-Oma also in der Lage sein, Schadensersatz zu leisten. „Mit einer privaten Haftpflichtversicherung ist man in der Regel auf der sicheren Seite. Es ist aber erforderlich, den Versicherer über die Tätigkeit zu informieren und sich den Schutz bestätigen zu lassen“. empfiehlt Matthias Schlusche.

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