Effektives Frühwarnsystem

(djd). Steigende gesetzliche Anforderungen an die energetische Qualität, neue Produkte, Materialien und Bautechniken: Die Errichtung eines Hauses wird auf der einen Seite immer effizienter, auf der anderen Seite aber auch immer komplexer. Die Anforderungen an eine fachgerechte Bauausführung sind damit in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Baumängel sind nicht zuletzt aufgrund dieser Entwicklung auch heute noch ein großes Thema. Sie können hohe Folgeschäden verursachen und zudem die energetische Qualität eines neuen Hauses infrage stellen.

Rund 18 Mängel bei jedem Neubau

In einer aktuellen Studie haben der Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) und das Institut für Bauforschung e. V. (IFB) anhand von rund 100 Neubauten untersucht, wie sich die Beratung und Qualitätskontrollen eines unabhängigen Bauherrenberaters auf die Qualität des Hausbaus auswirken. Rund 18 Mängel stellten die Berater im Durchschnitt bei jedem der untersuchten Bauprojekte fest, mehr als 1.800 Mängel kamen so bei den insgesamt 100 untersuchten Objekten zusammen. Die Mängel betrafen alle Gewerke und Bauphasen – von der Kellerabdichtung über den Wärme-, Schall- und Brandschutz und die Statik bis zum Innenausbau. Viele der Mängel wären laut Studie nachträglich nur schwer zu entdecken gewesen, da sie im Zuge des Baufortschritts überbaut worden wären. Unter http://www.bsb-ev.de gibt es alle Informationen zur baubegleitenden Qualitätskontrolle.

Frühzeitige Mängelbeseitigung erspart teure Folgeschäden

Die frühzeitige Entdeckung von Baumängeln durch den Bauherrenberater ist für alle Beteiligten – den Bauherren ebenso wie den Bauunternehmer – von Vorteil. Denn die zu befürchtenden Bauschäden lagen in der Regel um ein Vielfaches höher als die Kosten für eine frühzeitige Mängelbeseitigung. So waren in einem Beispielfall Risse und Fehlstellen in der Unterspannbahn für geschätzte 800 Euro zu beseitigen, die Folgekosten für Feuchteschäden und Schimmelbefall hätten sich dagegen auf bis zu 30.000 Euro summieren können. Und in einem besonders krassen Fall hätten Planungsabweichungen in der Grundkonstruktion des Bauwerks sogar einen Rück- und Neubau erforderlich machen können. Die Korrektur der Abweichung belief sich auf Kosten von 1.500 Euro, der Bauschaden hätte laut IFB-Schätzung mit bis zu 230.000 Euro zu Buche schlagen können.

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