E-Health-Gesetz: TMF begrüßt neue Vorgaben des Kabinettsentwurfs

Die TMF begrüßt den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des E-Health-Gesetzes. „Wir freuen uns sehr, dass die Gesundheitsforschung nun erstmalig in die IT-Planung des Gesundheitswesens Eingang findet. Umso wichtiger ist es nun, für eine übergreifende Abstimmung und Koordination in Fragen der Interoperabilität und des Datenschutzes in Versorgung und Forschung sorgen und die hierfür geeigneten Begleitstrukturen vorzusehen,“ sagt Sebastian C. Semler, Geschäftsführer der TMF.

Noch nicht ausreichend berücksichtigt sieht die TMF in der aktuellen Fassung des Gesetzes das Thema Interoperabilität. In einer gemeinsamen Stellungnahme hatten verschiedene Organisationen aus Forschung und Versorgung, von Anwendern und aus der Industrie hierzu im Februar 2015 Vorschläge vorgelegt.

Download der Stellungnahme unter .

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