Mit dem Verhandlungsergebnis, das noch unter Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien steht, kann die Dresdner Hochschulmedizin ihre Attraktivität als moderner, zukunftsorientierter Arbeitgeber weiter ausbauen. „Die Entgeltordnung ist ein klares Bekenntnis zu einer leistungsgerechten Bezahlung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, sagt Prof. Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand des Universitätsklinikums. In der deutlich auf 80 Seiten entschlackten Entgeltordnung für das nichtärztliche Personal wurde darauf geachtet, dass diejenigen, die sich weiterbilden oder besondere Verantwortung übernehmen, finanziell bessergestellt werden. „Damit setzen wir Anreize für diejenigen, die sich qualifizieren möchten und damit die immer anspruchsvoller werdende Hochschulmedizin ebenso voranbringen wie ihre eigene Karriere“, so Prof. Albrecht weiter: „Denn um auch künftig die Spitzenmedizin bieten zu können, mit der wir uns einen Platz unter den Top drei in der Deutschen Krankenhauslandschaft gesichert haben, brauchen wir hochmotivierte wie leistungsbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Ebenen. Mit dem jetzt vereinbarten Tarifwerk haben wir die Voraussetzung geschafft, im zunehmend härter werdenden Wettstreit um die besten Köpfe gut bestehen zu können!“ Die jetzt mit Ver.di vereinbarte Entgeltordnung gilt für die Mitarbeiter der Pflege und des medizinisch-technischen Dienstes, aber auch für die Beschäftigten in der Verwaltung sowie weiterer Bereiche wie Bau und Technik, Einkauf und Logistik oder die Klinikapotheke.
„Die vereinbarten Regelungen der Eingruppierungen bringen insbesondere Mitarbeitern Vorteile, die im sehr verantwortungsvollen, direkten Kontakt zu den Patienten stehen“, sagt Wilfried Winzer, Kaufmännischer Vorstand des Dresdner Uniklinikums. Mit der neuen Entgeltordnung setzt sich das Klinikum vor allem bei den Tätigkeiten des Pflege- und Funktionsdienstes deutlich vom „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L) ab. „Wer bereit ist, eine Fachweiterbildung zu absolvieren – etwa für die Arbeit in den Operationssälen oder in der Versorgung von Krebspatienten – der wird deutlich besser als bisher vergütet. Zusätzlich verkürzen sich teilweise die Laufzeiten der einzelnen Stufen“, führt Dr. Thomas Hurlebaus, Personalleiter des Universitätsklinikums aus. Die neue Entgeltordnung für das Universitätsklinikum löst dabei die bisher geltenden, 2007 im Haustarifvertrag vereinbarten Regelungen zur Eingruppierung ab, die sich an dem für die neuen Bundesländer geltenden Bundesangestelltentarifvertrag (BAT-O) orientiert hatten.
Bei den Verhandlungen legten die Tarifpartner ein besonderes Augenmerk auch auf die Mitarbeiter, die im bisherigen Tarifsystem nicht gesondert berücksichtigt worden waren. Dazu zählen unter anderem die Anästhesietechnischen/ Operationstechnischen Assistenten (ATA/ OTA) oder die in der Sterilisation tätigen Mitarbeiter. Für diese Berufsgruppen gelten nun neue Regelungen in die Entgeltordnung.