DIVI2011: Rettungsdienst ist medizinische Leistung

Vor diesem Hintergrund treffen sich Notfall- und Intensivmediziner zur Fortbildung und Erfahrungsaustausch beim diesjährigen DIVI-Kongress in Leipzig. Eine Forderung der Rettungsmediziner ist die Anerkennung der Notfallrettung als medizinische Leistung, die bisher nur als eine reine Transportleistung eingestuft wird.

Ohne Frage ist der moderne Rettungsdienst obligater Teil des Gesundheitswesens und damit staatliche Aufgabe. Wenn heute über eine Reform des Gesundheitssystems gesprochen und auf politischer Bühne diskutiert wird, darf der Rettungsdienst nicht auf einem historischen Level (einladen – wegfahren) stehen bleiben. Eine Fokussierung auf den ausschließlichen Transport ist heute nicht mehr zu akzeptieren. In den staatlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) ist der Rettungsdienst jedoch zu einer reinen Transportdienstleistung degradiert. Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der Notfall- und Intensivmedizin hat in den zurückliegenden Jahrzehnten eine Neuausrichtung der Aufgaben im der Notfallrettung stattgefunden. Im Mittelpunkt steht nicht mehr der Transport, sondern die medizinische Leistung, die zu nachweisbaren Erfolgen geführt hat. Durch den Einsatz von Notärzten und Rettungsfachkräften kann das Outcome von Notfallpatienten deutlich verbessert werden. Gerade in der Notfallmedizin haben sich inzwischen Netzwerke (z.B. Herzinfarkt-, Trauma-, Schlaganfallnetzwerke) etabliert, wobei neben dem Rettungsdienst und der dort begonnen (Intensiv-)Therapie eine entscheidende Rolle zufällt. Der Anteil der Notfälle mit Notarztbeteiligung ist seit 1985 kontinuierlich gestiegen auf derzeit 2,85 Millionen Einsätze/Jahr. Dabei ist der Anteil der internistischen Notfälle auf 44,5% angestiegen, während Verkehrsunfälle gerade noch 5,4% ausmachen.
Die Forderungen an den Rettungsdienst werden im Sinne des Patienten immer größer; dem steht jedoch die sozialgesetzgeberische Geringschätzung gegenüber. Die Finanzierung wird im § 60 (SGB V) unter dem Aspekt der „Fahrtkosten“ geregelt, womit eine Erstattung der Kosten nur dann gewährleistet ist, wenn auch ein Abtransport des Patienten erfolgt. Gerade die qualifizierte notärztliche Versorgung kann im Einzelfall Kosten einsparen und den Patienten soweit stabilisieren, dass eine Krankenhauseinweisung nicht immer erforderlich ist.
Der Rettungsdienst ist kein Wirtschaftsbetrieb, der gewinnorientiert betrieben werden kann, betont der Sprecher der Sektion Notfall- und Katastrophenmedizin der DIVI Prof. Dr. med. Peter Sefrin (Würzburg). Er stellt vielmehr ein Instrument der öffentlichen Gefahrenabwehr und der Gesundheitsfürsorge dar. Forderungen nach Ausschreibungen sind nicht nur im Hinblick auf die Kontinuität der medizinischen Leistungen, sondern auch auf die Absicherung von Großschadenslagen und Katastrophen kontraproduktiv. Eine Kommunalisierung und Privatisierung des Rettungsdienstes wird gerade diesem Gesichtspunkt nicht gerecht. Die derzeitigen Durchführenden bieten mit ihren hauptamtlichen Personal und der Ergänzung durch die vielen Ehrenamtlichen eine wesentliche Sicherheit für den Schutz der Bürger im Notfall.

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Larissa Vogt
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