Die Pläne der DGfN stünden diametral zur Intensivmedizin als ganzheitliches Behandlungskonzept und reduzierten den Patienten auf ein einzelnes Organ. Die Nephrologen setzen daraufhin jetzt ihre frisch eingeführte Zertifizierung aus – um jedoch im gleichen Atemzug zu erklären „verbunden mit der klaren Absicht, im intensiven Dialog und Austausch mit unseren internistischen und anästhesiologischen Kollegen die Rolle der Nephrologie in der Intensivmedizin zu präzisieren und zu stärken.“ DIVI, DGIIN und DGAI werden deshalb nicht müde zu betonen: Alle trennenden Aspekte in der Versorgung kritisch kranker Patienten sind nicht zielführend!
Die Intensivbehandlung des akuten Nierenversagens sowie der differenzierte Einsatz von extrakorporalen Nierenersatzverfahren ist eine der Kernkompetenzen der Intensivmedizin. Denn in der Regel tritt ein Nierenversagen nicht isoliert auf, sondern ist Bestandteil eines Mehrorganversagens. Dieses behandelt der geschulte Intensivmediziner im Rahmen eines möglichst integrativen Therapiekonzeptes (Lungenversagen, Leberversagen, zerebrale Dysfunktion, Knochenmarksstörungen usw.). „Es ist dem Einsatz der sehr gut ausgebildeten Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Intensivmedizin in Deutschland zu verdanken, dass Patienten in einem solchen Fall umfassend, unter Einbeziehung aller Organsysteme und Organersatzverfahren sowie der Gesamtsituation des Patienten entsprechend therapiert werden“, erklären die jeweiligen Präsidenten von DIVI, DGIIN und DGAI, Professor Dr. Uwe Janssens, Professor Dr. Stefan John und Professor Dr. Rolf Rossaint.
Intensivmedizin bedeutet integrative Therapiekonzepte zu verfolgen
Eine intensivmedizinische Versorgung komplexer Patienten mit Multiorganversagen ist nach Meinung von DIVI, DGIIN und DGAI nicht mehr gewährleistet, wenn jede Fachdisziplin entsprechende Forderungen aufstellen würde. „Stellen Sie sich vor: So müsste dann z.B. jede Indikation für eine Beatmung durch einen Pneumologen bestätigt werden oder jede kardiale Therapie durch einen Kardiologen.“ Die Pläne der DGfN, dass jedes akute Nierenversagen auf der Intensivstation nur in Kooperation mit Fachärzten für Innere Medizin und Nephrologie behandelt werden dürfe und beim Einsatz kontinuierlicher extrakorporaler Nierenersatzverfahren zwingend die Indikationsstellung, Verfahrensauswahl und Verfahrensdurchführung durch einen Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie innerhalb von 24h bestätigt werden müsse, gehe an der Realität des klinischen Alltags vorbei.
Im Sinne des Patienten: Qualitätssteigerung durch Kooperation
DIVI, DGIIN und DGAI zeigen sich durchaus kompromissbereit: „Wir sollten versuchen langfristig eine Qualitätssteigerung durch Kooperation zu erreichen!“ So sollte die Indikationsstellung zum Nierenersatz durch einen Facharzt mit Zusatzweiterbildung Intensivmedizin oder einen Nephrologen erfolgen. Es sei sinnvoll sowohl den Intensivmediziner – als auch den in der Intensivmedizin nur partiell tätigen Nephrologen – in den Spezifika des intensivmedizinischen Nierenersatzes und der Therapie des akuten Nierenversagens fortzubilden.
Gefördert werden soll eine am individuellen Patientenwohl orientierte interdisziplinäre Zusammenarbeit, bei der die Beteiligung der Nephrologen wie auch die der Vertreter vieler anderer Fachrichtungen natürlich unbedingt erwünscht ist.