(dmd). Es geht weiter mit der staatlichen Förderung alternativer Fortbewegungsarten in Deutschland. Ab jetzt gilt rückwirkend: Auch ein E-Bike oder Pedelec als Dienstfahrrad muss nicht mehr komplett als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Das bedeutet, dass Dienstfahrräder nun steuerlich den Dienstwagen gleichgestellt sind. Bekommt ein Arbeitnehmer ein entsprechendes Fahrzeug von seinem Arbeitgeber gestellt, muss der geldwerte Vorteil künftig mit einem Prozent des Listenpreises monatlich versteuert werden, wie der Bundesverband Elektromobilität (BEM) meldet. In der Praxis dürfte die Regelung vor allem bei den relativ teuren Pedelecs und E-Bikes interessant sein. Sie gilt rückwirkend für das Jahr 2012. Der Verband begrüßt die Entscheidung der Landesfinanzminister als Zeichen zur Förderung alternative Fortbewegungsmöglichkeiten.