Die ehemalige Bundesrichterin hat die Einladung des Klinischen Ethik-Komitees am Herz- und Diabeteszentrum NRW (HDZ NRW), Bad Oeynhausen, unter dem Vorsitz von Antje Freitag gerne angenommen, um die aktuellen Maßgaben des Bundesgerichtshofs zu den inhaltlichen Anforderungen an eine Patientenverfügung zu diskutieren. Gemeinsam mit Dr. Arnd May, Klinischer Ethiker am Zentrum für Angewandte Ethik in Erfurt, macht sie aber auch deutlich, wie schwierig es oft sein kann, den eindeutigen Willen des Patienten festzustellen.
„Die Patientenverfügung ist damit vor allem ein Rechtsinstrument,“ sagt Antje Freitag. „Deshalb sollte darin detailliert beschrieben sein, in welchen Situationen und bei welchen Maßnahmen es zur Anwendung kommt.“ Angesichts der Komplexität von Erkrankungen und den darüber vorliegenden Erkenntnissen fällt eine Beurteilung im klinischen Alltag dagegen oft sehr schwer. Angehörige, behandelnde Ärzte und Pflegekräfte, Psychologen, Physiotherapeuten oder Mitarbeiter des Sozialdienstes können unterschiedlicher Meinung nicht nur darüber sein, welche Maßnahme für einen Patienten die beste ist, sondern auch darüber, welche Maßnahme mutmaßlich seinem Willen entspricht. In diesen Fällen empfiehlt sich eine ethische Fallberatung, die das Komitee des Klinikums als regelmäßige und seit Jahren etablierte Maßnahme im HDZ NRW durchführt, um auf der Grundlage von medizin- und pflegeethischen Prinzipien zu einer individuellen Bewertung und gemeinsamen Lösung zu gelangen.
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Das Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen (HDZ NRW), Bad Oeynhausen, ist ein international anerkanntes Zentrum zur Behandlung von Herz-, Kreislauf- und Diabeteserkrankungen. Mit 37.000 Patienten pro Jahr, davon 14.400 in stationärer Behandlung, ist das HDZ NRW ein führendes Spezialklinikum in Europa. Unter einem Dach arbeiten vier Universitätskliniken und Institute seit mehr als 30 Jahren interdisziplinär zusammen. Das HDZ NRW ist Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum.
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