Ab dem 1. Januar 2020 ist die Neuregelung der Pflegeberufe in Kraft getreten. Neu ist die generalistische Pflegeausbildung. Doch was genau bedeutet das, was hat sich alles geändert und worauf gilt es nun zu achten?
Generalistische Pflegeausbildung – Was ist das?
Die generalistische Pflegeausbildung ist im Pflegeberufegesetz geregelt. Die drei bisherigen Berufsausbildungen, mit sich teilweise stark überschneidenden Inhalten, Altenpfleger / -in, Gesundheits- und Krankenpfleger / -in und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger /-in werden seit Januar 2020 zu einem generellen Berufsbild Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann zusammengelegt. Bereits begonnene Ausbildungen und Abschlüsse in den Pflegeberufen haben aber weiterhin Bestand.
Man verspricht sich durch eine einheitliche, flexibler einsetzbare Berufsausbildung einen weiteren Baustein, um dem Pflegenotstand entgegenwirken zu können. Laut der Agentur für Arbeit hat sich im „10-Jahres Vergleich die Zahl der gemeldeten Stellen für Pflegekräfte fast verdoppelt.“ Insbesondere in der Altenpflege fehlen Kräfte. Gemeldete Stellenangebote für examinierte Altenpflegefachkräfte und -spezialisten sind im Bundesdurchschnitt 205 Tage vakant (gleitender Jahreswert Oktober 2019). „Das sind 65 Prozent mehr als die durchschnittliche Vakanzzeit über alle Berufe.“. (Quelle: Agentur für Arbeit, Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt | Mai 2020 Arbeitsmarktsituation im Pflegebereich, S. 14 – 16)
Der demografische Wandel sorgt zukünftig für einen noch zunehmenden Bedarf.
Was hat sich mit der generalistischen Pflegeausbildung geändert?
Wichtigstes Merkmal ist die Zusammenlegung der drei Pflegeberufe aus Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege in ein einheitliches Ausbildungs- und Berufsbild. Die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen und deren fachliche Schwerpunkte werden in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt.
Weitere Änderungen
- Der schulische Teil der Ausbildung ist kostenfrei, es ist kein Schulgeld mehr zu bezahlen. Die Ausbildung wird wie bisher vergütet.
- Nach dem zweiten Ausbildungsjahr wird eine Zwischenprüfung eingeführt. Diese muss nicht bestanden werden, um die Ausbildung fortzusetzen. In einigen Bundesländern besteht aber zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, die Ausbildung an diesem Punkt als Pflegeassistenz oder Pflegehelfer zu beenden.
- Generell kann mit der Zwischenprüfung entschieden werden, ob die generalistische Pflegeausbildung im dritten und letzten Ausbildungsjahr fortgesetzt wird oder aber eine Spezialisierung mit Abschluss Gesundheits- und Krankenpfleger /-in oder Altenpfleger /-in erfolgen soll. Diese Regelung soll nach 6 Jahren geprüft werden.
- Wichtig zu wissen, der generalistische Abschluss als Pflegefachmann /-frau wird in anderen EU-Ländern automatisch anerkannt.
Abschlüsse in der Alten- und Krankenpflege können weiterhin im Rahmen einer Einzelfallprüfung von anderen europäischen Ländern anerkannt werden.
- Ein Pflegestudium wird eingeführt. Mit dem Abschluss als Pflegefachmann / -frau besteht die zusätzliche Möglichkeit, den akademischen Grad als Bachelor of Science zu erwerben. Die Ausbildungszeit wird angerechnet, das Studium kann in der Hälfte der vorgeschriebenen Zeit abgeschlossen werden.
- Im Pflegeberufegesetz sind „vorbehaltene Tätigkeiten“ festgelegt, die nur von entsprechend ausgebildetem Personal ausgeführt werden dürfen, also dem Pflegeberuf vorbehalten sind.
- Wie vorher auch werden bei Umschulungen die Lehrgangskosten durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter übernommen, die Möglichkeit zur dreijährigen Umschulungsförderung ist jetzt im Gesetz verankert.
- Die neue Finanzierungsregelung erfolgt nun einheitlich über Länderfonds. Damit soll eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige Ausbildung an den Pflegeschulen ermöglicht werden. Ein Umlageverfahren sorgt dafür, dass ausbildende und nichtausbildende Einrichtungen mitfinanzieren, somit keine finanziellen Nachteile für ausbildende Institutionen entstehen.
Die Vorteile der generalistischen Pflegeausbildung
Die Vorteile der neuen Pflegeausbildung liegen klar auf der Hand:
- Deutliche Aufwertung des Berufsbildes, die sich durch die „vorbehaltenen Tätigkeiten“, aber auch durch die Möglichkeit des Pflegestudiums ergibt.
- Pflegefachfrauen und -männer sind wesentlich breiter aufgestellt und flexibel in vielen Pflegebereichen einsetzbar. Die ohnehin sehr nahen Berufsbilder sind in einem zusammengefasst.
- In der gesamten EU ist das Berufsbild bereits anerkannt, individuelle Flexibilität besteht.
- Damit existieren sehr gute krisensichere Berufschancen, nicht nur deutschland- sondern auch europaweit.
- Die Jobchancen sind zudem aufgrund des Fachkräftemangels hervorragend.
- Die Ausbildung selbst wird durch die Finanzierung wohnortnaher Möglichkeiten, kostenfreiem Schulbesuch und einer angemessenen Ausbildungsvergütung deutlich attraktiver.
- Mit der eingeführten Zwischenprüfung besteht weiterhin die Möglichkeit zur Spezialisierung weg von der generalisierten Pflegefachausbildung hin zur Altenpflege oder Krankenpflege. Eine Entscheidung ist also noch während der Ausbildung möglich.
- Mit der Zwischenprüfung wird in einigen Bundesländern auch die Flexibilität ermöglicht, sich entsprechend den Kompetenzen nicht weiter ausbilden zu lassen, sondern als Pflegeassistenz oder Pflegehelfer abzuschließen.
Kurzum: Die Neustrukturierung ist ein deutliches Signal den Pflegeberuf attraktiver zu machen.
Zugangsvoraussetzung und Ausbildungsstruktur
Für Interessenten der neuen generalisierten Pflegeausbildung ist zunächst mindestens ein mittlerer Schulabschluss Voraussetzung. Doch auch hier wird dem steigenden Bedarf Rechnung getragen, indem auch Mittelschulabsolventen die Option geboten wird, mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zur Pflegehilfskraft einzusteigen. In diesem Fall wird sogar die Ausbildungszeit teilweise angerechnet.
Letztendlich kann auf diesem Weg in nahezu Regelstudienzeit sogar ein Studienabschluss an einer Hochschule erreicht werden, sofern das Studium an die Berufsausbildung angeschlossen wird.
Die Ausbildung selbst wird mit einer staatlichen Prüfung zur Pflegefachfrau oder Pflegefachmann nach drei Jahren abgeschlossen. Sie ist in theoretischen Unterricht mit mindestens 2.100 Stunden und Praxismodule von 2.500 Stunden gegliedert.
Auch mit der Wahl des Praxisbetriebes kann eine Vertiefung erfolgen. Oftmals bieten Praxisbetriebe mit der neuen Ausbildung zusätzlich Schnupperpraktika in Partnerbetrieben anderer Ausrichtungen des Berufsbildes an und können sich so profilieren.
Mit der Zwischenprüfung, die wie erwähnt nicht bestanden werden muss, aber einen Anhaltspunkt zu den Kompetenzen bietet, besteht noch einmal die Möglichkeit doch eine spezielle, vertiefende Richtung einzuschlagen oder, in manchen Bundesländern, die Ausbildung zu beenden.
Fazit
Sicherlich machen die Änderungen in der generalisierten Pflegeausbildung die Ausbildung nicht einfacher. Das Fachwissen aus bisher gleich drei Berufen muss erworben werden.
Allerdings geht damit eine deutliche Flexibilisierung und Aufwertung der dringend benötigten Fachkräfte im Pflegebereich einher.
Es wird durchaus versucht, den Auszubildenden während der Ausbildung noch andere Optionen zu lassen, um den komplexen Berufsbild Rechnung zu tragen. Eine Konzentration auf einen Teilbereich kann für manche einfacher sein – es geht keine Zeit verloren.
Die Zwischenprüfung liefert wichtige Hinweise. Für andere kann ein Studium mit verkürzter Studienzeit im Anschluss eine Option sein.
Bei der Wahl des Ausbildungsbetriebes sollte man daher bereits eventuelle Vertiefungsinteressen im Auge behalten. Eine sorgfältig ausgewählte Pflegeschule als Ergänzung bietet eine qualitativ hochwertige theoretische generelle Ausbildung.
Wer sich für einen Pflegeberuf interessiert, für den gilt ohnehin, eine hervorragende Entscheidung getroffen zu haben. Allein schon wegen der Jobchancen, aber auch aufgrund des verantwortungsvollen, interessanten, sozialen Berufes. Die mit der generalisierten Pflegeausbildung einhergehenden Änderungen können als positive Entwicklung der Ausbildungbezeichnet werden, die den Auszubildenden eine sehr gute, vielseitig einsetzbare Basis im Pflegebereich bieten und hoffentlich dazu beitragen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.