Die DIVI begrüßt das Urteil des BSG zur Abrechnung intensivmedizinischer Komplexbehandlungen

„Wir sind sehr glücklich über dieses höchstrichterliche Urteil“, freut sich Professor Elke Muhl, Präsidentin der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). „Ohne den rechtlichen Druck wäre es leider so, dass einige Kliniken intensivmedizinische Komplexbehandlungen vergütet haben wollen, obwohl die Versorgung des Patienten nicht vollständig gewährleistet ist.“

Für die rund zwei Millionen Menschen, die in Deutschland jährlich auf einer Intensivstation versorgt werden müssen, geht es meist um Leben und Tod. Um eine optimale Betreuung dieser Patienten gewährleisten zu können, ist es zwingend erforderlich, dass rund um die Uhr ein in der Intensivmedizin erfahrener Arzt präsent ist, der die aktuellen Probleme der Patienten kennt. Das bedeutet für die Kliniken einen hohen Personaleinsatz, der aber durch die Krankenkassen entsprechend vergütet wird. Im Operationen- und Prozedurenschlüssel, kurz OPS genannt, gibt es dafür den Code 8-980. Er steht für die „intensivmedizinische Komplexbehandlung“. Es hatte ein Krankenhaus geklagt, nachdem sich die Kasse geweigert hat, eine intensivmedizinische Komplexbehandlung zu bezahlen. Nach Überprüfung aller Fakten kam das BSG zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für den Code 8-980 nicht gegeben waren. Mit anderen Worten: Kein Krankenhaus darf eine intensivmedizinische Komplexbehandlung – bei der eine ständige ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation gewährleistet sein muss – abrechnen, wenn der anwesende Bereitschaftsarzt gleichzeitig noch andere Aufgaben wahrnimmt. Zusätzlich fordert der Code 8-980 die Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“.

Die Empfehlungen der DIVI zur Struktur von Intensivstationen gehen hier sogar noch einen Schritt weiter und fordern, um die Versorgung Schwerstkranker zu verbessern, dass auch der diensthabende Arzt über die Zusatzbezeichnung „Intensivmedizin“ verfügt.

„Auf einer Intensivstation kann es von einer Sekunde zur Nächsten zu einem lebensbedrohlichen Notfall kommen“, erklärt die Expertin, die auch Intensivmedizinerin und Oberärztin in der Chirurgie am Universitätsklinikum Schleswig Holstein/Campus Lübeck ist. „Wenn der Arzt dann nicht da ist, weil ihn gerade eine andere Aufgabe beschäftigt, kann das dramatische Folgen haben. Ohne ständige Anwesenheit und Bereitschaft eines entsprechend ausgebildeten Arztes leidet nun mal die Qualität der medizinischen Arbeit. Das Geld muss der Leistung folgen und die hängt maßgeblich vom Personalaufwand ab. Also sollten Kliniken, die mehr Personal einsetzen, um eine optimale Behandlung ihrer Intensivpatienten zu gewährleisten, auch die höheren Erlöse erhalten. Ohne den rechtlichen Druck könnten Krankenhäuser dies immer wieder unterlaufen, deshalb begrüßen wird das BSG-Urteil sehr.“

DIVI Kongress 2013
Der 13. Kongress der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin findet vom 04. bis zum 06.12.2013 im Congress Center Leipzig statt. Das Motto lautet in diesem Jahr „Innovation trifft Kompetenz“. Dazu Kongresspräsident Professor Gernot Marx: „Die Innovation in der Intensiv- und Notfallmedizin ist geprägt von einer sprudelnden Vielfalt und spannt den Bogen von der Telemedizin bis zur psychologischen Langzeitbetreuung von Patienten und Angehörigen. Wir freuen uns darauf, diese und andere Themen in Theorie und Praxis ausgiebig zu erörtern.“ Ein besonderer Höhepunkt ist der DIVI Charity Lauf, dessen Erlös an die Organisation „Kinderhilfe Organtransplantation – Sportler für Organspende e.V.“ geht. Schirmherr des Laufes ist der Olympiasieger im Gehen Hartwig Gauder, der selbst seit 1997 ein Spenderherz hat.

Bitte merken Sie sich in diesem Zusammenhang schon den Termin vor für unser Pressegespräch am 5. Dezember von 11.00 – 12.00 Uhr in Bankettraum 3. Interviewanfragen richten Sie bitte an: pressestelle@divi-org.de.

DIVI weltweit einzigartig
Die 1977 gegründete DIVI ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 2000 Anästhesisten, Neurologen, Chirurgen, Internisten, Kinder- und Jugendmedizinern sowie Fachkrankenpflegern und entsprechenden Fachgesellschaften: Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus. Insgesamt bündelt die DIVI damit das Engagement von mehr als 30 Fachgesellschaften und persönlichen Mitgliedern.

Die Expertin der DIVI:
Professor Elke Muhl ist Präsidentin der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) sowie Intensivmedizinerin und Oberärztin in der Chirurgie am Universitätsklinikum Schleswig Holstein/Campus Lübeck.

Gerne vermitteln wir Ihnen unseren Experten für Ihre Anfragen und Interviews sowie Bildmaterial. Um Belegsendung wird im Veröffentlichungsfall gebeten.

Ihre Ansprechpartnerin:
Larissa Vogt
Pressesprecherin
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.
Luisenstraße 45
10117 Berlin
Tel: 030 4000 5635
Fax: 030 4000 5637
Mobil: 0173 619 44 22
E-Mail: pressestelle@divi-org.de

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