Die 5 wichtigsten Pflegearten auf einen Blick

Pflege, älter werdende Gesellschaft

In Deutschland sind etwa 2,5 Millionen Menschen auf pflegerische Hälfte angewiesen, doch mehr als zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen wird nicht in einem Pflegeheim, sondern zu Hause betreut. Die Pflege und Betreuung einer Person kann sehr individuell ausfallen und ist in der Regel von Pflegegrad und Pflegebedürftigkeit abhängig. Doch auch die persönlichen Wünsche, der finanzielle Rahmen und die Lebenssituation der Angehörigen spielen bei der Wahl der richtigen Pflegeform eine entscheidende Rolle. Neben der stationären Pflege in einem Seniorenheim gibt es eine Vielzahl von Pflegearten, von denen die fünf verbreitetsten an dieser Stelle näher beleuchtet werden. 

Ambulante Pflege

Im Unterscheid zur voll- oder teilstationären Pflege in einem Senioren- oder Pflegeheim, wird die pflegebedürftige Person bei der ambulanten Pflege in ihrem Zuhause zeitweise durch Pflegekräfte betreut und gepflegt. Der Umfang der Pflegemaßnahmen und die Aufgaben, die das Pflegepersonal übernimmt, können unterschiedlich ausfallen. Sie variieren je nach Pflegebedürftigkeit der Person und der Mithilfe der Angehörigen. In der Regel legen der behandelnde Arzt und die Pflegeversicherung die Maßnahmen fest. Die Finanzierung erfolgt durch die Pflegekasse, wobei die Höhe vom jeweiligen Pflegegrad abhängig ist. Zusätzlich ist es möglich, auch Pflegemaßnahmen in Anspruch zu nehmen, die privat finanziert werden.

24-Stunden-Pflege oder Vollzeitpflege

Die Vollzeitpflege ist für Personen mit einem hohen Pflegeaufwand geeignet und entweder stationär oder ambulant möglich. Bei der ambulanten 24-Stunden-Pflege handelt es sich um eine Alternative zu einem Pflegeheim. Die Rund-um-die-Uhr-Betreuung erfolgt im eigenen Zuhause der Pflegeperson, zum Beispiel durch einen professionellen Pflegedienst. Bei einem zertifizierten 24-Stunden-Pflegedienstes übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Finanzierung, während der Rest privat bezahlt werden muss (detaillierte Infos zur 24-Stunden-Pflege finden Sie hier). Die Vollzeitpflege ermöglicht es den älteren oder pflegebedürftigen Menschen ein Stück weit ihre Eigenständigkeit und Lebensqualität zu behalten.

Tages- und Nachtpflege

Die Tages- und Nachtpflege sichert die Versorgung älterer oder pflegebedürftiger Menschen, wenn Angehörige tagsüber bzw. nachts ihrem Beruf nachgehen oder Entlastung bei der Pflege benötigen. Sie ist sowohl ambulant als auch stationär möglich und das Fachpersonal übernimmt für ein paar Stunden die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen. Der Vorteil der Tagespflege ist, dass die pflegebedürftigen Personen den Tag in Gesellschaft verbringen und einen strukturierten Tagesablauf haben. 

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Die Kurzzeitpflege erfolgt in einer begrenzten Zeit und meist in einer stationären Einrichtung. Sie ist für Menschen gedacht, die nach einem langen Krankenhausaufenthalt eine intensive Nachsorge benötigen. Diese Pflegeform kann entweder eine vorbereitende Maßnahme auf eine Pflegeeinrichtung oder die Rückkehr in das eigene Zuhause sein. Der Zeitraum beträgt maximal acht Wochen im Kalenderjahr und die Kosten übernimmt die Pflegekasse, sofern mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt. Die Kurzzeitpflege kann ebenfalls in Anspruch genommen werden, wenn der pflegende Angehörige für einen gewissen Zeitraum abwesend ist. In der Regel gibt es für den Fall, dass dieser im Urlaub, krank oder beruflich stark eingespannt ist, jedoch die Verhinderungspflege. Sie kann in einem Kalenderjahr für sechs Wochen in Anspruch genommen werden und wird ebenfalls von der Pflegekasse bezahlt. 

Palliativ- und Hospizpflege

Bei der Palliativpflege werden Menschen mit einer lebensbedrohlichen oder unheilbaren Krankheit betreut. Ziel ist nicht die Behandlung, sondern die Linderung von körperlichen und geistigen Leiden. Da die Palliativpflege oft in die Sterbebegleitung übergeht, wird sie von speziell ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt. Das gilt ebenfalls für die Hospizpflege, die Menschen, die im Sterben liegen, durch die palliativ-pflegerische sowie palliativ-medizinische Versorgung ein würdevolles Sterben ermöglichen. Sie erfolgt meist voll- oder teilstationär in einem Hospiz. 

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