DGIM schreibt erstmals Medienpreise aus: Über „Digitale Medizin“ informieren und aufklären

Die digitale Welt umspannt bereits viele Teile des medizinischen Alltags: von der Datenerfassung in der elektronischen Gesundheitskarte, der Gewinnung und Verarbeitung umfangreicher Datenmengen in Klinik und Forschung, über die Roboter-Assistenz im Operationssaal bis hin zu Handy-Applikationen für Ärzte und Patienten. „Die Vertreter des Gesundheitssystems dürfen bei dieser rasanten Entwicklung nicht den Überblick verlieren und sollten aktiv am Gestaltungsprozess einer digitalisierten Medizin teilhaben. Denn sie sind es, die die Patienten abholen und ihnen Ängste nehmen müssen“, erklärt Professor Dr. med. Claus Vogelmeier, Vorsitzender der DGIM aus Marburg, der den Preis ins Leben gerufen hat. Hierfür sei es notwendig, den großen Zusammenhang zu sehen, neue Erfindungen zu bewerten und insbesondere auf Datensicherheit zu überprüfen. „Wir schreiben dieses Jahr erstmalig Medienpreise aus und stellen dabei bewusst dieses wichtige Thema in den Fokus, um für das Themenfeld mehr Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit zu generieren“, ergänzt Professor Dr. med. Dr. h.c. Ulrich Fölsch, Generalsekretär der DGIM.

Die DGIM vergibt drei Preise: Der Autor des erstplatzierten Beitrags erhält 5.000 Euro. Der zweitplatzierte Beitrag ist mit 2.000 Euro und der dritte Platz mit 1.000 Euro dotiert. Zugelassen ist Berichterstattung in den Kategorien „Print“ (Artikel der Tages- und Wochenpresse, aus Zeitschriften sowie im Internet veröffentlichte Text-Beiträge), „Hörfunk“ und „Fernsehen“. Bewerben können sich Journalistinnen und Journalisten, denen es in ihren Beiträgen gelingt, das Thema „Digitale Medizin“ für die Bevölkerung verständlich aufzubereiten und über dieses komplexe Thema aufzuklären.

In das Auswahlverfahren einbezogen werden Veröffentlichungen, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 28. Februar 2019 im deutschsprachigen Raum publiziert wurden. Wissenschaftliche Publikationen in medizinischen Fachzeitschriften werden bei der Preisvergabe nicht berücksichtigt. Den Wettbewerbsbeitrag sowie einen kurzen tabellarischen Lebenslauf des Bewerbers nimmt bis zum 11. März 2019 die Pressestelle der DGIM online entgegen. Über die Auswahl der Gewinner entscheidet eine Jury unter Leitung der Fachgesellschaft. Die Preisvergabe erfolgt während des 125. Internistenkongresses am Sonntag, den 5. Mai 2019 in Wiesbaden. Die persönliche Teilnahme der Preisträger ist ausdrücklich erwünscht. Weitere Informationen, die Ausschreibung und alle Eckdaten zur Bewerbung finden Interessierte online unter:

Diese Meldung finden Sie auch auf der DGIM-Website:

– Bei Abdruck Beleg erbeten –

Pressekontakt für Rückfragen:
Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)
Pressestelle
Christina Seddig/Janina Wetzstein
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Tel.: 0711 8931-652 /-457
Fax: 0711 8931-167

Nach oben scrollen