DGIIN: Zwischen Lebensperspektive & Therapiebegrenzung: Intensivmediziner als Anwälte der Patienten

Anlässlich der 50. Jahrestagung der DGIIN und der Österreichischen Gesellschaft für Internistische und Allgemeine Intensivmedizin (ÖGIAIN) diskutieren Experten im Rahmen einer Pressekonferenz am 13. Juni 2018 in Köln über die Frage wie viel Intensivmedizin Patienten benötigen und wo die Grenzen innerhalb des medizinisch Machbaren liegen. Wo früher in akuten Krisensituationen der Tod unvermeidlich war – beispielsweise bei Unfallopfern mit schwerwiegenden Verletzungen oder älteren, vielfach erkrankten Patienten – haben technologische und medizinische Fortschritte in Diagnostik und Überwachung neue Überlebensperspektiven geschaffen. Intensivmedizin ermöglicht das Fortführen des Lebens vieler Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen. Etwa durch Reanimation und künstliche Beatmung, Stabilisierung des Kreislaufs, Aufrechterhaltung der Stoffwechselfunktionen und durch die Gabe hochwertiger Medikamente. Nach Auffassung der DGIIN müsse bei allen Bemühungen stets auch der Patientenwille im Blick gehalten werden. Insbesondere, wenn das Überleben nur um den Preis einer dauerhaften schweren Einschränkung der Lebensqualität sichergestellt werden könne.

„In der Intensivmedizin kommt es immer wieder zu einer kompletten, teilweise unumkehrbaren Abhängigkeit des Patienten von lebensunterstützenden Apparaturen. In manchen Fällen wird die intensivmedizinische Behandlung nur mit schweren seelischen und körperlichen Defiziten überlebt – das kann für Patienten und Angehörige große dauerhafte Belastungen bedeuten“, sagt Janssens. Intensivmediziner sehen sich häufig mit der Frage der Sinnhaftigkeit oder Sinnlosigkeit der weiteren Behandlung konfrontiert. Bei der medizinischen Indikation für eine Therapiefortführung komme dem Intensivmediziner und Behandlungsteam daher eine hohe Verantwortung zu. Der Patient mit seinen moralischen Werten, Wünschen und Lebensentwürfen sei innerhalb dieses Entscheidungsprozesses zu respektieren.

Intensivmediziner und Patienten oder stellvertretend Angehörige sind nach Auffassung der DGIIN als gleichwertige Partner zu betrachten, die gemeinsam ein sinnvolles und nachvollziehbares Therapieziel formulieren. „Das erfordert von Intensivmedizinern nicht nur einen hohen medizinischen Sachverstand, sondern auch juristische Kenntnisse, soziale Kompetenz, ethisch-moralisches Verständnis und gute Kommunikationsfähigkeit mit dem Behandlungsteam, Patienten und Angehörigen“, betont Professor Dr. Reimer Riessen, Leiter der Internistischen Intensivstation des Departments für Innere Medizin am Universitätsklinikum Tübingen und Präsident der DGIIN.

Allerdings kann es im intensivmedizinischen Alltag vorkommen, dass der Patientenwunsch nicht immer eindeutig definiert ist oder sich im Verlauf einer Behandlung durchaus auch verändern kann. Janssens macht dies an einem konkreten Fall deutlich: „Beispielsweise kann das Leben im Rollstuhl von einem derzeit gesunden Menschen als nicht akzeptabel bewertet werden, dagegen kann derselbe Mensch im Falle des tatsächlichen Erlebens dieser Situation diese als durchaus lebenswert erfahren.“ Wenn aber aus Sicht des Patienten eine Weiterbehandlung sinnlos sei, könne sie nicht durch eine vermeintliche medizinische Hilfeleistungspflicht gerechtfertigt werden. „Dies entspricht juristisch dem Tatbestand einer strafbewehrten Körperverletzung“, betont Janssens. Ist der Patient aufgrund seiner Erkrankung hingegen nicht mehr in der Lage, seinen Willen auszudrücken und liegt keine Patientenverfügung vor, müssen Angehörige, Bevollmächtigte oder Betreuer stellvertretend über die Fortführung der Intensivmedizin entscheiden.

***Bei Abdruck Beleg erbeten***

Pressekonferenz der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin
Termin: Mittwoch, 13. Juni 2018, 11.30 bis 12.30 Uhr
Ort: Dorint Hotel am Heumarkt Köln, Raum Sandkaul (im Erdgeschoss)
Anschrift: Pipinstraße 1, 50667 Köln

Programm

Internistische Intensiv- und Notfallmedizin: Grenzen überwinden
Highlights der Jahrestagung der DGIIN
Professor Dr. med. Michael Buerke, Tagungspräsident der gemeinsamen Jahrestagung der DGIIN und ÖGIAIN, Chefarzt an der Klinik für Kardiologie, Angiologie und Internistische Intensivmedizin am St. Marienkrankenhaus Siegen

Für eine zukunftssichere Intensiv- und Notfallmedizinische Versorgung: Aktuelle Forderungen an die Gesundheitspolitik
Professor Dr. med. Reimer Riessen, Präsident der DGIIN, Leiter der Internistischen Intensivstation des Universitätsklinikums Tübingen

Wie viel Intensivmedizin brauchen Patienten: Zwischen Lebensperspektive und Therapiebegrenzung – Intensivmediziner als Anwälte der Patienten
Professor Dr. med. Uwe Janssens, Generalsekretär der DGIIN, Chefarzt an der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital Eschweiler

Wie lassen sich Versorgungsengpässe vermeiden, die durch den Intensivpflegemangel entstehen?
Professor Dr. med. Christian Karagiannidis, Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der DGIIN, leitender Oberarzt an der Lungenklinik Köln-Merheim der Kliniken der Stadt Köln

High-Tech Intensivmedizin mit Organersatzverfahren – Chancen und Risiken
Professor Dr. med. Stefan John, Präsident elect der DGIIN, Leiter des Funktionsbereiches Intensivmedizin sowie Leiter des Arbeitskreises Intensivmedizin der Universitätsklinik der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität, Nürnberg

Moderation: Dr. Adelheid Liebendörfer, Pressestelle DGIIN, Stuttgart

Terminhinweis:

50. Jahrestagung der DGIIN und ÖGIAIN
Termin: 13. bis 15. Juni 2018
Ort: Gürzenich Köln
Anschrift: Martinstraße 29-37, 50667 Köln

Ihr Kontakt für Rückfragen:
Sabrina Hartmann/Heinke Schöffmann
Pressestelle
Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin
Postfach 30 11 20, 70451 Stuttgart
Tel.: 0711 8931-649, Fax: 0711 8931-167

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