Patientenwille rechtzeitig festhalten

Patientenwille, Patientenverfügung

Patientenwille. Rund jeder achte Todesfall in Deutschland ereignet sich auf einer Intensivstation, und meist kommt der Tod dort nicht plötzlich oder überraschend. „In vielen Fällen geht dem Sterben auf der Intensivstation ein Behandlungsverzicht voran – lebenserhaltende Maßnahmen werden also bewusst beendet, begrenzt oder gar nicht erst begonnen“, sagt Professor Dr. med. Uwe Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St. Antonius-Hospital Eschweiler und Generalsekretär der DGIIN.

Patientenwille

Alle intensivmedizinischen Entscheidungen basieren auf dem Patientenwillen, der jeweils individuell ermittelt werden muss. Im Idealfall ist der Patient selbst noch in der Lage, in eine Behandlung einzuwilligen oder sie abzulehnen. Ist dies nicht der Fall, kommt der Patientenverfügung eine wichtige Rolle zu. Am besten liegt sie als individuell ausformuliertes Dokument vor, das möglichst viele Behandlungssituationen abdeckt. Weit weniger aussagekräftig sind vorgefertigte Formulare aus dem Internet, die nur angekreuzt werden müssen. „Hier besteht die Gefahr, dass dem Patienten nicht alle Konsequenzen seiner Wünsche wirklich bewusst sind“, betont Janssens. Doch selbst eine individuelle und ausführliche Verfügung lasse sich nicht immer auf die aktuelle Situation anwenden – zu vielfältig seien die gesundheitlichen Voraussetzungen und die sich daraus ergebenden intensivmedizinischen Möglichkeiten. „Bei der Erstellung einer Patientenverfügung ist es sinnvoll, sich vom Arzt oder anderen fachkundigen Personen beraten zu lassen. Auch wenn eine Patientenverfügung nicht alle möglichen Behandlungsfälle abdecken kann, sollte sie dennoch vorliegen, da sie eine wichtige Grundlage bei der Ermittlung des Patientenwillen bietet“, sagt Janssens.

Liegt keine Patientenverfügung vor und ist der Patient selbst nicht mehr entscheidungsfähig, wird ein Bevollmächtigter oder Betreuer in die Entscheidungsfindung mit einbezogen. Diese können vorher vom Patienten für solche Fälle bestimmt werden. Wurde dieser Fall nicht geregelt, muss eine Betreuung beantragt werden. Auch Gespräche mit den Angehörigen können Aufschluss über den mutmaßlichen Patientenwillen geben.

Der Patientenwille ist dabei nicht als starr anzusehen, sondern muss immer neu auf die aktuelle medizinische Situation bezogen werden – die medizinische Situation bildet neben der Patientenverfügung die zweite wichtige Entscheidungsgrundlage. „Besteht keine Aussicht auf eine grundlegende Besserung des Gesundheitszustands oder den Erhalt der Lebensqualität, oder stünde eine Weiterbehandlung klar im Widerspruch zum Patientenwillen, dann muss das Therapieziel der Heilung verlassen werden“, sagt Janssens. In der Folge müssten sämtliche therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen daraufhin überprüft werden, ob sie unter palliativen Gesichtspunkten noch sinnvoll seien. „Sollte das Therapieziel hin zu einer palliativen Behandlung geändert werden, erhält der
Patient selbstverständlich weiterhin die für ihn optimale Therapie“, betont Janssens. Das könne beispielsweise die Linderung von Beschwerden sein. Auch belastende Symptome wie Atemnot oder Mundtrockenheit können gemildert werden.

„Bei einer intensivmedizinischen Behandlung gilt es, die Grenzen und Möglichkeiten auszuloten und dem Patienten verständlich zu erläutern. Patienten und Ihre Stellvertreter sollen sich mit den dem Behandlungsteam beraten und gemeinsam zu einem Therapieziel finden. Das kann tatsächlich ein weiteres Leben aber auch ein würdevolles Sterben ohne Leid und Not bedeuten“, so der Experte abschließend.

Welche weiteren ethischen Fragestellungen intensivmedizinische Behandlungen mit sich bringen können, erläutert die DGIIN im Rahmen einer Pressekonferenz am 12. Juni in Berlin.

Pressekonferenz
der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin
anlässlich der 51. gemeinsamen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) und der Österreichischen Gesellschaft für Internistische und Allgemeine Intensivmedizin & Notfallmedizin (ÖGIAIN)

Termin: Mittwoch, 12. Juni 2019, 11.45 bis 13.00 Uhr
Ort: Estrel Hotel und Congress Center Berlin, Raum: Straßburg
Anschrift: Sonnenallee 225, 12057 Berlin

Vorläufige Themen und Referenten
Kompetenz und Verantwortung in der Internistischen Intensiv- und Notfallmedizin – Highlights der Jahrestagung der DGIIN
Professor Dr. med. Martin Möckel, Tagungspräsident der DGIIN, Ärztlicher Leiter Notfall- und Akutmedizin/Zentrale Notaufnahmen und Chest Pain Units Campus Mitte und Virchow-Klinikum, Charité – Universitätsmedizin Berlin

Pflegemangel gefährdet Patientenversorgung: Warum verbindliche Betreuungsschlüssel, bessere Arbeitsbedingungen und höhere Bezahlung unerlässlich sind
Professor Dr. med. Christian Karagiannidis, Präsident elect der DGIIN und leitender Oberarzt an der Lungenklinik Köln-Merheim

Zwischen Leidenschaft, Verantwortung und Dauerbelastung: Alltag in der Intensivpflege
Mareen Machner, Wirtschaftspädagogin M.Sc., Fachkrankenschwester für Anästhesie und Intensivmedizin sowie Notfallpflege, Landesvorsitzende der DGF (Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege), Leitung: Anästhesie-Intensivmedizin/Notfallpflege, Bereich Fort-Weiterbildung, Wissenschaftliche Projektleitung – InProSim, Prodekanat Studium und Lehre, Charité – Universitätsmedizin Berlin
und
Carsten Hermes, Sprecher der Sektion Pflege der DGIIN, Fachkrankenpfleger und Betriebswirt

Wie lässt sich eine zukunftssichere Intensivmedizin erreichen? Forderungen der DGIIN an die Gesundheitspolitik
Professor Dr. med. Reimer Riessen, Past Präsident der DGIIN, Leiter der Internistischen Intensivstation des Universitätsklinikums Tübingen

Herzkreislaufstillstand: Überlebensvorteil durch extrakorporale Herz-Lungen-Wiederbelebung (eCPR)?
Professor Dr. med. Stefan John, Präsident der DGIIN, Leiter des Funktionsbereiches Intensivmedizin sowie Leiter des Arbeitskreises Intensivmedizin der Universitätsklinik der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität, Nürnberg

Ist das Leben noch lebenswert? Patientenverfügungen, Patientenwille und Therapieziele in der Intensivmedizin
Professor Dr. med. Uwe Janssens, Generalsekretär der DGIIN, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin und Chefarzt an der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital Eschweiler

Moderation
Anne-Katrin Döbler, Pressestelle DGIIN

 

Terminhinweise
Pressekonferenz der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin
Termin: Mittwoch, 12. Juni 2019, 11.45 bis 13.00 Uhr
Ort: Estrel Berlin, Raum: Straßburg
Anschrift: Sonnenallee 225, 12057 Berlin

51. Jahrestagung der DGIIN und ÖGIAIN
Termin: 12. bis 14. Juni 2019
Ort: Estrel Hotel und Congress Center , Berlin
Anschrift: Sonnenallee 225, 12057 Berlin

Kontakt
Sabrina Hartmann/Heinke Schöffmann
Pressestelle
Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin
Postfach 30 11 20, 70451 Stuttgart
Tel.: 0711 8931-649, Fax: 0711 8931-167

Weitere Informationen zum Thema Patientenverfügung

Patientenverfügung entscheidend für die Therapie

Nur gut Hälfte der Intensivpatienten hat Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht

Patientenverfügungen beim Wachkoma: Wege zu mehr Sicherheit

Scroll to Top
Scroll to Top