Das Betriebliche Gesundheitsmanagement gehört zur modernen Arbeitsmedizin und damit in das Tätigkeitsfeld der Betriebsärzte. Das ist die Kernaussage der neusten Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM). Gerade im Zeitalter des demografischen und digitalen Wandels unterliegen auch die Bedingungen in der Arbeitswelt einem durchgreifenden Wandel. Diesen gilt es zu gestalten und Lebensqualität am Arbeitsplatz zu schaffen, damit Mitarbeiter gesund und leistungsfähig bleiben. Maßnahmen im Feld des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) können hierzu entscheidend beitragen, wenn diese koordiniert werden. Für die DGAUM gehört das zur Aufgabe der insgesamt 12.500 Betriebsärzte in Deutschland. Denn diese haben eine Lotsenfunktion an der Schnittstelle zwischen präventiver Gesundheitsförderung, ambulanter Versorgung, arbeitsmedizinischer Vorsorge und berufsfördernder Rehabilitation. Unterstützt wird diese Aussage durch erste Forschungsergebnisse im Rahmen des Modellvorhabens nach dem Präventionsgesetz „Gesund arbeiten in Thüringen“.
Die Arbeitswelt verändert sich
Die demographische Entwicklung in der westlichen Welt, der Alterungsprozess der Bevölkerung und die Zunahme chronischer Erkrankungen schon in der jüngeren Bevölkerung verändern zunehmend unsere Arbeitswelt. Gleichzeitig ist unsere Arbeit durch Digitalisierung und Technologisierung dynamischer, komplexer und schneller geworden. Der Mensch gerät mehr unter Zeit- und Leistungsdruck, Stress und Krankheit sind vorprogrammiert. Unternehmen wissen, dass ihr Erfolg vor allem auf der Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter basiert. Prävention und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) werden daher in Zukunft immer wichtiger werden. Mit dem sog. „Präventionsgesetz“ richtet auch der Gesetzgeber daher seit 2015 verstärkt den Fokus auf die Themen Prävention und Gesundheitsförderung.
Prävention
Aufgabe der medizinischen Prävention ist es, das individuelle gesundheitskonforme Verhalten des Menschen zu fördern. Prävention soll die Gesundheit erhalten, Krankheiten frühzeitig erkennen und vorbeugen sowie deren Verschlimmerung verhindern. Die jeweilige Präventionsmaßnahme richtet sich dabei gezielt nach der Krankheitsursache bzw. Krankheitsfolge und umfasst beispielsweise Impfungen, Beratung zum Stress-Coping, Unfallverhütung, Vorsorgeuntersuchungen, individuelle Gesundheitsrisiko-Analysen oder die berufliche Wiedereingliederung und Rehabilitation erkrankter Menschen. Unerlässlich ist, dass unnötige, unnütze oder sogar gefährdende Präventionsmaßnahmen verhindert werden. Um dies zu erreichen braucht Prävention Evidenz und Qualitätssicherung.
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Gesundheitsförderung soll Menschen dazu verhelfen, ihre Gesundheit selbstbestimmt stärken zu können. Sie ist damit Teil der effektiven Prävention. Aufgabe der BGF ist es, die Gesundheitsressourcen im Unternehmen aufzubauen und zu unterstützen. Dazu zählen insbes. die Verbesserung der Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen, die Förderung der aktiven Mitarbeiterbeteiligung und die Stärkung persönlicher Gesundheitskompetenzen der Beschäftigten. BGF ist damit neben dem grundlegenden Arbeitsschutz und dem betrieblichen Eingliederungsmanagement ein wesentliches Instrument des BGM.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
BGM ist die Gestaltung und Entwicklung von betrieblichen Strukturen und Prozessen mit dem Zweck die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und zu erhalten. Basis ist die Einhaltung entsprechender Gesetze und Verordnungen wie etwa Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung, Gefahrstoffverordnung oder Mutterschutzgesetz. Ausschlaggebend ist auch die Integration des BGM in die jeweilige Unternehmenskultur. Betriebsärzte können dies als Gesundheits-Experten im Unternehmen entsprechend koordinieren. Auch wenn viele Betriebe bereits Gesundheitsmaßnahmen anbieten, deuten Ergebnisse des Modellprojekts „Gesund arbeiten in Thüringen“ () eher auf eine unzureichende Umsetzung des BGM hin – vor allem in Kleinst- und Kleinbetrieben. Bei der Diskussion um BGM sollte nicht vergessen werden, dass Vieles, das den Unternehmen und Betrieben derzeit unter dem Label „Gesundheitsmanagement“ oder „Gesundheitsförderung“ angeboten wird, Teile gesetzlicher Verpflichtungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) oder der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) beinhaltet, die in das genuine Aufgabengebiet des Betriebsarztes fallen. Zudem hat die Arbeitsmedizin beim BGM eine integrierende Funktion und elementare Bedeutung: Als präventivmedizinische Disziplin umfasst sie die Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf sowie Gesundheit und Krankheiten, die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten, die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen einschließlich individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung, die Vermeidung von Erschwernissen und die berufsfördernde Rehabilitation.
Arbeitsmedizin und Betriebsärzte spielen im BGM eine wichtige Rolle
Betriebsärzte mit ihrer arbeitsmedizinischen Fachkunde sind der erste Ansprechpartner für ein effektives BGM. Dies gilt umso mehr, da zwischen Gesundheit und Krankheit ein Kontinuum besteht, also kein Mensch völlig gesund oder völlig krank ist, die Gesundheit nicht ohne medizinisches Wissen gefördert werden kann und der Betriebsarzt qua Aufgabe bereits im Unternehmen „installiert“ ist und sowohl die konkreten Arbeitsplätze und deren Gefährdungspotenziale als auch die Beschäftigten und deren gesundheitliche Verfasstheiten am besten kennt. Betriebsärzte nehmen die Rolle als Lotsen und neutrale Berater ein. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen der Erhalt und die Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten, die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung), die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Risikofaktoren, Erkrankungen und Berufskrankheiten, die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen, Gesundheitsberatung, die Vermeidung von Erschwernissen und Unfallgefahren sowie die berufsfördernde Rehabilitation. Mit über 44 Millionen Arbeitnehmern ist die Arbeitswelt das größte Setting für Präventionsmaßnahmen. Gerade die Ergebnisse des groß angelegten arbeitsmedizinischen Versorgungsforschungsprojekts „Gesund arbeiten in Thüringen“ zeigen, dass sich Unternehmen bei den Themen arbeitsmedizinische Vorsorge, psychische Gesundheit sowie der Gefährdungsbeurteilung mehr Unterstützung bzw. Informationen wünschen. Für die Gestaltung eines zukunftsfähigen BGM werden Betriebsärzte daher immer wichtiger.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in der Stellungnahme der DGAUM „Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebliche Gesundheitsförderung: Wichtige Aufgabenfelder der Arbeitsmedizin“ unter .
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Kontakt DGAUM:
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
Hauptgeschäftsführer: Dr. Thomas Nesseler
Presse: Berit Kramer
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Über DGAUM:
Die DGAUM wurde 1962 gegründet und ist eine gemeinnützige, wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft der Arbeitsmedizin und der klinisch orientierten Umweltmedizin. Ihr gehören heute über 1000 Mitglieder an, die auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin und Umweltmedizin arbeiten, vor allem Ärztinnen und Ärzte, aber auch Angehörige anderer Berufsgruppen wie etwa Natur- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Die Mitglieder der Fachgesellschaft engagieren sich nicht nur in Wissenschaft und Forschung, um so bereits bestehende Konzepte für die Prävention, die Diagnostik und Therapie kontinuierlich zu verbessern, sondern sie übernehmen die ärztliche und medizinische Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an der Schnittstelle von Individuum und Unternehmen. Darüber hinaus beraten die Mitglieder der DGAUM alle Akteure, die ihren Beitrag zu der medizinischen Versorgung leisten und auf Fachwissen aus der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention, der arbeits- und umweltbezogenen Diagnostik und Therapie, der Beschäftigungsfähigkeit fördernden Rehabilitation sowie aus dem versicherungsmedizinischen Kontext angewiesen sind. Weitere Informationen unter .