DFG zeichnet Ersatzmethode zu Tierversuchen aus

Zum sechsten Mal verleiht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) den Ursula M. Händel-Tierschutzpreis an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die den Tierschutz in der Forschung verbessern. Die mit 100 000 Euro dotierte Auszeichnung geht in diesem Jahr an Dr. Birgit Kegel und Dr. Beate Krämer gemeinsam mit vier weiteren Mitgliedern der von ihnen geleiteten Arbeitsgruppe. Das Team arbeitet in der Abteilung Veterinärmedizin am Paul-Ehrlich-Institut, dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel in Langen. Es hat ein Testverfahren entwickelt, das anstelle von bislang notwendigen und für die Tiere sehr belastenden Versuchen eingesetzt werden kann und wird daher für einen herausragenden Beitrag zur Umsetzung des 3-R-Prinzips (Reduction, Refinement, Replacement) ausgezeichnet.

DFG-Präsident Professor Dr. Peter Strohschneider wird den Ursula M. Händel-Tierschutzpreis am 28. September 2016 in Bonn verleihen. „Tierversuche sind in der biologischen und medizinischen Grundlagenforschung trotz allem unverzichtbar. Der DFG geht es darum, wie Forschung gleichzeitig auch die Zahl der Versuche verringern und die Versuchsbedingungen für die Tiere so wenig belastend wie möglich gestalten kann“, erklärte Strohschneider anlässlich der Bekanntgabe der Preisträgerinnen.

Unter 14 eingegangenen Bewerbungen für den Preis überzeugte das Team aus Langen die Jury, weil die Forscherinnen einen komplexen zellbiologischen Mechanismus in einem Zellkultursystem nachgebildet und damit eine große wissenschaftliche Herausforderung erfolgreich bewältigt haben. Die Entwicklung des neuen Testverfahrens trägt in besonderem Maße zum 3-R-Prinzip bei, da diese Methode äußerst belastende Tierversuche in großem Umfang – betroffen sind über 600 000 Tiere im Jahr – vermeiden kann.

Den Wissenschaftlerinnen unter der Leitung von Dr. Kegel und Dr. Krämer ist es gelungen, ein Zellsystem zu entwickeln, das relevante Mechanismen der schädigenden Wirkung von Botulinum-Neurotoxinen künstlich nachbildet und so für das Testen der Toxine eingesetzt werden kann. Die durch Bakterien produzierten Botulinum-Neurotoxine rufen bei Mensch und Tier Muskellähmungen hervor. Wegen dieser Eigenschaft sind die Neurotoxine neben ihrer Anwendung in der Kosmetik ein bedeutender Wirkstoff in Medikamenten zur Behandlung vielfältiger neurologischer Erkrankungen. Vor ihrem Einsatz in medizinischen und kosmetischen Produkten müssen die Wirkstoffe standardmäßig an Mäusen getestet werden. Es gibt zwei Typen der Botulinum-Neurotoxine. Für einen haben die Forscherinnen bereits ein Ersatzverfahren entwickelt und publiziert; nun soll das In-vitro-Verfahren für das andere Neurotoxin weiterentwickelt werden. Mit dem Preisgeld planen die Wissenschaftlerinnen eine internationale Ringstudie, die vor einer Einführung der neuen Testverfahren als Standardmethode nötig ist.

Der Ursula M. Händel-Tierschutzpreis geht auf die Initiative seiner gleichnamigen Stifterin zurück. Die Düsseldorferin Ursula M. Händel (1915–2011) setzte sich über Jahrzehnte in vielfältiger Weise für den Tierschutz ein. So gründete sie unter anderem den „Bonner Arbeitskreis für Tierschutzrecht“, dessen Arbeiten Eingang fanden in die Novellierung des Tierschutzgesetzes. Dem Tierschutz in Wissenschaft und Forschung besonders verbunden, stellte Händel der DFG die Mittel für den Tierschutzpreis zur Verfügung. Der alle zwei Jahre vergebene Preis soll insbesondere wissenschaftliche Forschungsprojekte auszeichnen, die dazu beitragen, die Belastung für die in Experimenten eingesetzten Tiere zu vermindern, ihre Zahl zu verringern oder sie ganz zu ersetzen.

Weiterführende Informationen

Medienkontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG, Tel. +49 228 885-2109, presse@dfg.de

Ausführliche Informationen zum Preis, seiner Stifterin Ursula M. Händel und den Preisträgerinnen finden sich unter:
www.dfg.de/haendel-preis

Fachliche Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle:
Dr. Sonja Ihle, Gruppe Lebenswissenschaften 1, Tel. +49 228 885-2362, Sonja.Ihle@dfg.de

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