Der Wille des Patienten zählt

Idstein. Die Patientenverfügung vor dem Hintergrund des Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts war Thema der Antrittsvorlesung von Professor Dr. Ingo Palsherm. Nach der Begrüßung durch Vizepräsident Prof. Dr. Leo Gros stellte die Leiterin des neuen Forschungsinstitutes "Pharma- and Health Economics & Health Care Research", Professor Dr. Gudrun Neises, den Lebenslauf des neuen Professors vor. Dem Juristen, bereits seit 2007 als Lehrkraft an der Hochschule Fresenius in Idstein tätig, gelang es anschließend, die komplizierten rechtlichen Zusammenhänge und Bestimmungen für die Vorausverfügungen von Patienten den über 60 interessierten Zuhörern auf anschauliche Weise verständlich zu machen.

So sei die schriftliche Patientenverfügung, für die es unterschiedliche Vorlagen für viele denkbare persönliche Einstellungen gebe, als Schriftstück wesentlich, um dem Willen des Patienten im Falle eigener Unfähigkeit zur Einwilligung Geltung zu verschaffen. Das veränderte Gesetz, so Palsherm, stärke darüber hinaus die Position des Patienten. Denn auch der in Gesprächen mit dem betreuenden Arzt, Bevollmächtigten des Patienten oder Betreuungspersonen geäußerte Wille zähle. Ein weiterer wichtiger Punkt, den Palsherm darlegte, ist die Aufhebbarkeit der in der Patientenverfügung festgelegten Aspekte. So legt der Patient zwar zu einem bestimmten Zeitpunkt schriftlich seinen Willen fest, hat aber auch die Möglichkeit, ihn jederzeit, auch mündlich, zu widerrufen.

Mit Professor Palsherm, dem der Hochschulpräsident Botho von Portatius für seinen interessanten und kenntnisreichen Vortrag dankte, wird die professorale Lehre im Fachbereich Wirtschaft & Medien an der Hochschule Fresenius ausgebaut. Am 22. Januar 2010 stehen um 14:30 Uhr und 16:30 Uhr weitere Antrittsvorlesungen in den Fachbereichen Gesundheit und Chemie & Biologie auf dem Terminkalender.
(idw, 01/2010)

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