(mpt) Gut für die Umwelt, gut für den Geldbeutel: Autos, Wohnungen und Häuser tauschen!
Im Chat saßen für Sie:
– Willi Loose, Geschäftsführer des Bundesverbands CarSharing e.V. (bcs)
– Steffen Schermeyer, Experte für Versicherungsrecht, Ergo Direkt Versicherungen
– Tobias Schröder, Fachanwalt für Verkehrsrecht, München
– Daniela Gocker, Expertin für internationalen Wohnungstausch, HomeLink e.V.
– Martin Klug, Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Er arbeitet im Bereich Umwelt zu den Themen Klimaschutz und Mobilität.
Im Chat gestellte Fragen und Antworten für Sie zum Nachlesen:
Frage STEFFI: Wie steht es beim Wohnungstausch mit der Versicherung und Haftung? Beispielsweise geht der Fernseher kaputt oder ich beschädige versehentlich etwas am oder im Haus?
Antwort Steffen Schermeyer: Grundsätzlich haften Sie nur bei Verschulden, wenn also zumindest fahrlässig von Ihnen ein Schaden verursacht wurde. Schützen können Sie sich durch eine Private Haftpflichtversicherung, allerdings sollten Sie mit Ihrem Versicherer abklären bzw. in den Bedingungen zur Versicherung nachlesen, inwieweit Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen bzw. Gebäuden miteingeschlossen sind.
Frage CLAUDIAA: Ist die Zusage einer Mitfahrgelegenheit verbindlich?
Antwort Tobias Schröder: Erfolgt dies über eine Mitfahrzentrale hängt dies von den dortigen Nutzungsbedingungen ab. Sollte es sich um eine reine Verabredung ohne Einschaltung einer Mitfahrzentral handeln, muss immer im Einzelfall entschieden werden, wie konkret die Aussagen zu verstehen waren. Insbesondere besteht immer das Problem der Nachweisbarkeit der konkreten Zusage, wenn diese nur mündlich erfolgt ist. Nachdem reine unentgeltliche Mitfahrgelegenheiten sogenannte Gefälligkeitsverhältnisse darstellen, dürfte es schwierig sein, mögliche Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltens der Zusage geltend zu machen.
Frage ANNA-ANNA: Muss eine Wohnung zwangsweise getauscht werden, wenn ich in einer anderen Wohnung kostenfrei wohnen will, oder kann ich bei anderen wohnen (gegen Bezahlung), stelle meine Wohnung aber nicht zur Verfügung?
Antwort Daniela Gocker: Zwangsweise muß nicht getauscht werden. Die von Ihnen angesprochene Variante nennt sich Haushüten, bei der in der Regel keine Bezahlung nötig ist. Es bedarf einfach der Absprache. Als Haushüter kann man einfach sein eigenes Angebot (Haushüten angeboten) beschreiben und wenn ein „Haushüter gesucht“ wird, Kontakt aufnehmen.
Frage SASCHA: Ich bin in einem Bericht auf „Carsharing“ aufmerksam geworden, bei dem man sich Autos gegen eine Gebühr mit anderen Personen teilen kann. Da ich zwar einen Führerschein, aber kein Auto besitze, würde es mich interessieren, welche Kosten überhaupt anfallen und ob sich Carsharing tatsächlich lohnt?
Antwort Willi Loose: Im CarSharing fällt zu Beginn eine Anmeldegebühr an. Die bewegt sich in der Regel zwischen 25 und 50 Euro, vereinzelt auch mehr. In wenigen Fällen verlangen Anbieter, meist kleinere Anbieter, die als Verein organisiert sind, eine Einlage, die nach der Kündigung in vollem Umfang wieder zurückgezahlt wird. Ansonsten entstehen Kosten bei der Nutzung. Je nach Autogröße kostet eine Stunde Reservierungszeit etwa 2 Euro, ein Kilometer Fahrstrecke etwa 20 Cent. Das variiert jedoch von Anbieter zu Anbieter. In einigen Fällen verlangen Anbieter ein monatliches Teilnahmeentgelt, dann sind jedoch oft die Nutzungstarife niederiger. Am besten ist es, wenn Sie sich beim Anbieter Ihrer Wahl nach dem für Sie günstigsten Tarif erkundigen. Als Faustregel gilt, dass CarSharing kostengünstig im Vergleich zu einem ein bis vier Jahre alten eigenenen Auto ist, wenn Sie nicht mehr als 10.000 bis 12.000 Kilometer im Jahr fahren und das Auto nicht täglich (z.B. für die Fahrt zur Arbeit) benötigen.
Frage FUNNY: Ich habe eine Wohnung als Zweitwohnsitz. Kann ich diese auch zum Tausch anbieten?
Antwort Daniela Gocker: Aber natürlich! Damit können Sie auch „zeitversetzt“ tauschen und sind zeitlich optimal flexibel.
Frage STEFFEN68: Ich bin im Internet auf das Angebot der Stadtmobil Carsharing gestoßen und möchte mich anmelden. Allerdings habe ich eine negative Schufa. Kann man trotzdem einen solchen Vertrag abschließen? Und wie sieht das bei anderen Anbietern aus?
Antwort Tobias Schröder: Grundsätzlich kann ich Ihnen als Anwalt nicht umfassend darüber Auskunft, geben wie die Geschäftsbedingungen der am Markt befindlichen Unternehmen lauten. Grundsätzlich dürfen Sie auch mit einem negativen Schufaeintrag Verträge abschließen. Das Carsharingunternehmen ist aber nicht verpflichtet, auf Ihre Anfrage hin mit Ihnen einen Vertrag abzuschließen. Es besteht Vertragsfreiheit.
Frage JESSY: Ich suche eine Carsharingfirma in Köln, bei der man nicht fest Mitglied werden muss, sondern von Fall zu Fall ein Auto buchen kann. Gibt es die?
Antwort Willi Loose: In Köln gibt es die CarSharing-Anbieter cambio Köln und Flinster. In beiden Fällen müssen Sie sich fest anmelden, da Sie von Ihrem Anbieter eine Zugangskarte und die Zugangsdaten zum Vermittlungssystem bekommen. Außerdem müssen Sie den Führerschein vorzeigen. Von da ab können Sie die Fahrzeuge immer dann reservieren und nutzen, wann es Ihnen passt, ohne dass das Personal des Anbieters dazwischengeschaltet ist. Das ist das Prinzip des CarSharing im Unterschied zur Autovermietung.
Frage ALINA: Welche Alternativen gibt es zum Autokauf, wenn man 1,2 x pro Woche ein Auto braucht? Ich fahre im Monat ca. 600 km, meist montags und freitags. Welche Variante wäre für mich günstig?
Antwort Martin Klug: Als Richtwert kann sich CarSharing lohnen, wenn man im Jahr weniger als 12000 km mit dem Auto fährt und das Auto nicht jeden Tag benutzt. Carsharing würde daher bei Ihnen in Frage kommen. CarSharing-Anbieter haben meist auf ihrer Homepage Tarifrechner, mit deren Hilfe man sehr schnell die Kosten pro Fahrt errechnen kann.
Frage BLUME1: Man liest immer mehr über Carsharing. Seit wann gibt es eigentlich diese Angebote?
Antwort Willi Loose: Das erste CarSharing-Angebot ist 1988 in Berlin an den Start gegangen. Ein Jahr zuvor hat es in der Schweiz begonnen. In den Folgejahren sind in vielen deutschen Städten CarSharing-Angebote ins Leben gerufen worden, so dass wir beispielweise in diesm Jahr etliche 20-jährige Jubiläen feiern.
Frage PETER: Letztens ist mir eine Broschüre über Carsharing in die Hände gekommen. Lohnt sich sowas wirklich oder zahlt man letztendlich doch drauf? Und wie geht das, wenn ich das Auto in einer anderen Stadt zurückgebe, das Auto also nur „one-way“ benötige? Ist das Ganze tatsächlich so einfach zu machen?
Antwort Willi Loose: „One-way“ geht im CarSharing nicht, selbst bei den sogenannten „flexiblen“ neuen Anbietern geht „one-way“ nur innerhalb des definierten Stadtgebietes. Zwischen zwei Städten sind solche Einwegfahrten nicht möglich, da müssten Sie auf die Angebote der Autovermietungen zurückgreifen, die sich solche Angebote auch teurer vergüten lassen. Die Frage, ob es sich „lohnt“, beinhaltet ja neben der Komponente Kostenersparnis auch noch andere Gesichtspunkte, die Sie nur selbst entscheiden können. Zu den Kosten verweise ich auf meine Antworten zu ähnlichen Fragen im Chat weiter unten.
Frage NICOLE74: Wann ist Carsharing empfehlenswert und wann nicht?
Antwort Martin Klug: Ob sich CarSharing lohnt, hängt immer von der privaten Situation ab. Grundsätzlich lohnt sich CarSharing, wenn man a.) auf ein eigenes Auto oder auf den Zweitwagen verzichten kann, b.) unter 12.000 Kilometer im Jahr fährt und c.) das Auto nicht jeden Tag benötigt. Einerseits bedeutet CarSharing einen Komfortverlust, weil man das Auto nicht dauerhaft vor der Tür stehen hat, andererseits ist es aber auch ein Komfortgewinn, weil man sich nicht um die Wartung, Reinigung oder Reparatur kümmern muss.
Frage MARCEL78: Wie ist das beim Carsharing? Kann man da auch ein Auto für mehrere Wochen für einen Urlaub verwenden?
Antwort Willi Loose: Das kommt auf den Anbieter an. Manche Anbieter sehen es nicht gerne, wenn das CarSharing-Auto für längere Zeit anderen Nutzern entzogen wird. In diesem Fall vermitteln Sie an kooperierende Autovermieter weiter, bei denen sie günstigere Tarife ausgemacht haben.
Frage SUSANN: Hallo, ich interessiere mich sehr für so einen Wohnungstausch, aber wie genau läuft das ab und wie erfolgt die Schlüsselübergabe wenn man gleichzeitig tauscht?
Antwort Daniela Gocker: In den Einladungen / Angeboten sehen Sie alle Dateils beschreiben und dazu Fotos des Objektes. Wenn Sie sich für ein Angebot interessieren, nehmen Sie einfach per email Kontakt auf. Nachdem Sie in einem Portal einen Tauschpartner ausgesucht und kontaktiert haben, vereinbaren Sie Details wie z.B. die Schlüsselübergabe in einem Tauschvertrag. Sie können z.B. Freunde / Verwandte / Nachbar bitten, die Schlüsselübergabe zu erledigen. Oft wird auch ein spezieller Platz als Versteck vereinbart. Es gibt auch Absprachen sich an Flughäfen am Infostand / Meetingpoint zu treffen.
Frage EMMA: Ich beschäftige mich damit, meine Wohnung im Urlaub zu tauschen. Jetzt bin ich aber ziemlich penibel, was die Reinigung angeht. Kann man das vertraglich festhalten, dass man sein Eigentum wieder so zurückbekommt, wie man es übergeben hat?
Antwort Daniela Gocker: Natürlich können und sollten Sie einen Tauschvertrag abschließen, um Ihr Eigentum wieder so zurückzubekommen, wie Sie es übergeben haben. Auch für Nebenkosten können Sie Absprachen treffen. In der Praxis sind die Nebenkosten aber auf beiden Seite ähnlich und nur in seltenen Fällen wird Strom etc. zusätzlich berechnet.
Frage CAROLINA: Abgesehen von der Entlastung meines Geldbeutels: Welche Vorteile hat ein Haus- oder Wohnungstausch?
Antwort Daniela Gocker: Denken Sie z.B. an eine Familie mit Kindern und den vielen Platz. … an die neuen Spielsachen für die Kinder. … an die individuelle Einrichtung und die Benutzung der Küche. Sie bekommen Tipps von Nachbarn und Freunden Ihres Tauschpartners zu sehenswerten Attraktionen. Vergleichen Sie dies mit einem Hotelzimmer. Meine eigene Erfahrung ist, dass unsere Kinder in den ersten Tagen gar nicht aus dem Tauschhaus heraus wollten, weil die neuen Spielsachen so interessant waren …
Frage DER PAUL: Ich überlege, mir mit einem Freund ein Auto in der Benutzung zu teilen. Das Auto ist bereits in seinem Besitz, muss also nicht gekauft werden. Aber wie ist das mit der Versicherung, wenn ich fahre, obwohl das Auto auf ihn läuft?
Antwort Steffen Schermeyer: Die Kraftfahrthaftpflichtversicherung zur Abdeckung von Fremdschäden ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie sollten sich bei Ihrem Freund erkundigen, ob eine Kasko-Versicherung (deckt selbstverschuldete Schäden ab) besteht und welche Selbstbeteiligung vereinbart wurde. Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz unabhängig davon, wer das Fahrzeug fährt. Allerdings muss bei der Versicherung zur Vermeidung von etwaigen Vertragsstrafen angegeben werden, dass auch andere Personen das Fahrzeug nutzen.
Frage SONNE: Hallo Frau Gocker, werden eigentlich mehr Häuser oder mehr Wohnungen vermittelt? Ich kann mir das gar nicht vorstellen, fremde Menschen in meinen Räumen zu haben, ohne dass ich dabei bin.
Antwort Daniela Gocker: Schwerpunkt sind Häuser, aber in den 13500 Angeboten sind ca. 1/3 auch Wohnungen. Ihr Gefühl teilen viele Interessenten. Eine Hemmschwelle ist immer anfangs vorhanden. Wenn Sie aber mit Leuten sprechen, die diese Urlaubsvariante schon gemacht haben, werden Sie feststellen, dass diese Haustauscher fast nie mehr anders Urlaub machen wollen.
Frage BEN M: Oftmals finde ich bei der Rückfahrt durch private PKWs zugeparkte extra für Carsharing Autos installierte Parkplätze. Hat mein Unternehmen das Recht, hier einen Abschleppdienst zu ordern, um das falschgeparkte Auto abzuschleppen?
Antwort Tobias Schröder: Die Parkplätze die für Carsharing Autos reserviert sind stehen im Nutzungsrecht der Carsharingfirma, weshalb auch diese im Zweifel nur berechtig ist derartige Maßnahmen zu veranlassen. Im Übrigen besteht immer das Risiko auf den Abschleppkosten sitzen zu bleiben, da der Auftraggeber den Abschleppunternehmer zu bezahlen hat. Hier bietet sich an sofort die Carsharingfirma zur Veranlassung entsprechender Schritte zu kontaktieren.
Frage TIMMY: Ab wann genau lohnt sich denn carsharing? Im Alltag brauche ich kein Auto, weil ich sonst mit dem Fahrrad unterwegs bin. Lohnt es sich aber da mitzumachen, wenn man im Jahr häufiger am Wochenende mal eine Städtetour macht und sich dafür evtl. ein Auto gemietet hätte?
Antwort Willi Loose: CarSharing kann sich für jeden lohnen, der weniger als 10.000 bis 12.000 Kilometer im Jahr mit dem Auto fährt und das Auto nicht jeden Tag benötigt. Das könnte also für Sie zutreffen. Wenn Sie CarSharing-Kunde bei einem Anbieter sind, können Sie sicherlich mehrmals im Jahr Städtetouren unternehmen und trotzdem günstiger fahren als mit einem eigenen Auto. Sie können auch von Fall zu Fall abwägen, ob für Sie das CarSharing-Auto oder ein Mietwagen von einer Autovermietung günstiger ist. Am besten ist es jedoch, die längere Strecke mit der Bahn zu fahren und erst am Zielort ein CarSharing-Auto eines kooperierenden CarSharing-Anbieters zu nehmen. Das nennt man Quernutzung. Dieses Auto können Sie bereits von zu Hause aus reservieren. Voraussetzung dazu ist, dass Sie an Ihrem Wohnort bei einem CarSharing-Anbieter registriert sind.
Frage JOCHEN1980: Ich habe mein Auto über Tamyca zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Bei der Rückgabe wurde ein großer Kratzer auf der Motorhaube festgestellt und im Protokoll festgehalten. Der Mieter hat sein Protokoll jedoch verschwinden lassen und behauptet nun erstens, dass wir das Protokoll gefälscht haben, und zweitens, dass die Reparaturkosten meiner Auto-Werkstatt zu hoch seien und wir das mit Absicht teurer gemacht haben. Zusätzliches Problem ist, dass er wohl noch in der Lehre ist. Was kann ich tun, der Schaden hat mich 760 EUR gekostet?
Antwort Steffen Schermeyer: Grundsätzlich sollten beide Parteien ein unterschriebenes Exemplar des Protokolls behalten. Dies erschwert auch den Vorwurf der Fälschung. Sofern Sie sich nicht einigen können, muss die Angelegenheit evtl. gerichtlich geklärt werden. Im Rahmen des Prozesses wird auch zu klären sein, inwieweit der Vorwurf der Fälschung des Protokolls zutrifft bzw. ob die Schadenhöhe angemessen ist. Vorab könnten Sie z.B. versuchen durch Vorlage eines 2. Kostenvoranschlages einer anderen Werkstatt die Angemessenheit der Schadenhöhe zu untermauern. Bei der Frage, ob der Anspruch dann durchsetzbar ist, also der Mieter zahlungsfähig ist, kann Ihnen das Gericht nicht weiterhelfen. Zwar endet ein Prozess mit einem sog. vollstreckbaren Titel, allerdings garantiert das natürlich nicht, dass die andere Partei auch tatsächlich über pfändbares Vermögen bzw. Einkommen verfügt.
Frage MANU: Ich habe mal gehört, dass es Anbieter gibt, bei denen man Wohnungen für den Urlaub tauschen kann. Das hört sich nach einem Superkonzept an, an wen kann man sich da wenden und welches Portal ist das beste?
Antwort Daniela Gocker: Welches Portal das Beste ist, möchte ich nicht bewerten, aber auf langjährige Tätigkeit sollten Sie achten. Wenn Sie bei Google „Haustausch“ oder „Wohnungstausch“ eingeben, bekommen Sie eine Auswahl.
Frage CARSTEN: Es gibt einige Portale, über die man Häuser etc. tauschen kann. Welche Kosten fallen da an Vermittlungsprovision an?
Antwort Daniela Gocker: Jede Organisation hat verschiedene Jahresbeiträge für eine Mitgliedschaft – also keine Vermittlungsprovision. Als Beispiel kann ich Ihnen bei http://www.homelink.de eine Jahresgebühr von 140 Euro nennen. Darin ist kostenfrei ein 2500 Euro Garantiefonds mit enthalten. Wichtig für Sie ist die Seriosität und langjährige Erfahrung einer Organisation.
Frage TINA: Wo überall in Deutschland gibt es CarSharing? Nur in Größstädten? Ich wohne eher ländlich, bei Regensburg …
Antwort Willi Loose: Wir kennen zurzeit CarSharing-Angebote in 309 Städten und Gemeinden in Deutschland. Das heißt, es gibt auch in vielen kleineren Städten und Gemeinden CarSharing-Angebote. In Ihrer Gegend ist allerdings ein großes weißes Feld auf der CarSharing-Karte (auf unserer Homepage http://www.carsharing.de unter Ortsliste einzusehen). Wir wissen, dass gerade in Passau ein neues Angebot gegründet wird, aber das ist vielleicht auch zu weit weg. In diesem Fall würde ich Ihnen raten, die Angebote der privaten Vermittlungsplattformen des privaten Autoteilens aufzusuchen. Vielleicht haben Sie Glück und finden den passenden Autogeber/oder Autonachfrager.
Frage PALME: Ich lege stets großen Wert auf gute Bereifung, da ich vor Jahren aufgrund von Aquaplaning einen schlimmen Unfall hatte. Was passiert, wenn ich mit einem Carsharing-Auto unterwegs bin und es passiert mir ähnliches?
Antwort Tobias Schröder: Grundsätzlich sollten Sie aufgrund Ihrer Erfahrungen vor Fahrtantritt die Reifen in Bezug auf ihr Profil einer Sichtprobe unterziehen. Sollte das Fahrzeug über eine unzulässige oder nicht erkennbar mangelhafte Bereifung verfügen und es deshalb zum Unfall kommen, dürften Ihnen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Carsharingunternehmen zustehen. Dieses ist dazu verpflichtet, Ihnen ein verkehrssicheres funktionstaugliches Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Frage LUISA82: Ist ein Haustausch sicher? Was mache ich mit meinen Wertsachen und persönlichen Sachen, während mein Haus von Fremden bewohnt wird?
Antwort Daniela Gocker: Es gibt keine Garantie, aber die Praxis unserer 60-jährigen Erfahrung seit 1953 zeigt: Es gab bisher keinen Fall von Vandalismus und keinen Diebstahl. Wertsachen schließen Sie einfach weg oder ein Zimmer ist für den Tauschpartner unzugänglich. Übrigens machen sich alle Tauschpartner beim ersten Mal solche Überlegungen. Wir hören dann aber später von vielen erfahrenen Tauschpartnern das ein Zimmer nur beim ersten Mal abgeschlossen wurde …
Frage GRETEL: Car Sharing: Was muss ich an Rechtlichem alles beachten?
Antwort Tobias Schröder: Ihre Frage ist leider abendfüllend. Grundsätzlich sollten Sie bei der Auswahl der anderen Fahrzeugnutzer sorgfältig sein. Es sollte sichergestellt sein, dass das Fahrzeug über eine bezahlte Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung verfügt. Sollte das Carsharing über ein Unternehmen und nicht privat erfolgen, sollten die Geschäftsbedingungen genau gelesen und Verpflichtungen peinlich genau eingehalten werden. Im Falle des privaten Carsharings sollte überlegt werden, für vom Fahrer verschuldete Schäden im Vorfeld Regelungen zur Kostentragung des Fahrers zu treffen.
Frage WERNER61: Was ist ein Haustausch und wie läuft das ab? Sind mein Tauschpartner und ich zur selben Zeit im jeweiligen anderen Haus oder geht das auch zeitversetzt?
Antwort Daniela Gocker: Sowohl zur selben Zeit im jeweiligen anderen Haus – als auch zeitversetzt (z.B. wenn eine Einliegerwohnung vorhanden ist) ist dies möglich. Zu 95% ist es auf Gegenseitigkeit. Weitere Tipps: http://www.homelink.de/haustausch/wichtige-fragen/
Frage DENISE: Dürfte ich meine Katze in das Tauschhaus mitnehmen oder kann ich vom Tauschpartner verlangen, dass er bei mir zu Hause meine Katze füttert?
Antwort Daniela Gocker: Grundsätzlich suchen sich Haustierbesitzer gleichgesinnte Tauschpartner aus. Sie werden also solche Einladenden in der Datenbank aussuchen, die auch Haustiere haben. Dann ist es einfach eine Frage der Absprache, ob man gegenseitig seine Katze betreut. Es gibt auch umgekehrt die Beschreibung „haustierfreie Wohnung“. Dies ist z.B. für Allergiker wichtig. In unsere Besuchdatenbank kann man durch eine Suchfunktion solche Haustierbesitzer selektieren.. http://www.homelink.de/haustausch/besucher-datenbank/
Frage HALLIHALLO: Werde im September meine Wohnung in Deutschland mit einer italienischen Familie tauschen. Das Haus in Italien ist alt, das hat man mir schon angekündigt. Nun stellt sich die Frage, was mache ich, wenn es zum Beispiel einen Wasserrohrbruch gibt?
Antwort Daniela Gocker: Genau diese Frage sollten Sie Ihrem Tauschpartner stellen. In der Regel wird der Besitzer sowieso eine Kontaktadresse z.B. für einem Installateur hinterlassen.
Moderator: Wir freuen uns sehr über Ihre vielen interessanten Fragen! Und wir arbeiten mit Hochdruck daran, alle zu beantworten. Dabei berücksichtigen wir als erstes die Fragen, die von allgemeinem Interesse sind. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis!
Frage TOBI L.: Hätte da eine Frage. Und zwar würde ich gerne wissen, ob es eine Art Carsharing-Angebot gibt, bei dem ich z.B. in einer Stadt das Fahrzeug anmieten und in einer anderen Stadt abgeben kann. Ich benötige das Fahrzeug z.B. für 4 Stunden um von A nach B zu fahren. Die Preise der großen Autovermieter sind mir einfach zu teuer, da ich das Fahrzeug keine 24 Stunden benötige.
Antwort Willi Loose: Nein, ein solches Angebot einer Einwegfahrt zwischen verschiedenen Städten gibt es im CarSharing nicht. In solchen Fällen verweisen die CarSharing-anbieter auf die Autovermietungen, mit denen sie zusammen arbeiten. Sie können aber, wenn Sie bei einem CarSharing-Anbieter registriert sind, die lange Strecke mit der Bahn fahren und am Zielbahnhof auf das CarSharing-Fahrzeug eines anderen Anbieters umsteigen, der im selben System wie Ihr Anbieter arbeitet. Quernutzung nennt man das. Dieses Fahrzeug können Sie auch zu Hause bereits von der Buchungsmaske Ihres Anbieters aus reservieren.
Frage SIMONE_P.: Woraus setzen sich die Kosten beim Carsharing zusammen?
Antwort Willi Loose: Es gibt fixe Kosten und nutzungsabhängige Kosten, die Sie selbst in der Hand haben. Zu den fixen Kosten zählt die Anmeldegebühr zum Vertragsbeginn. In wenigen Fällen wird auch eine Einlage verlangt, die Sie nach dem Beendigen des Vertragsverhältnisses wieder zurückbekommen. Falls der Anbieter ein Monatsentgelt nimmt, zählt auch dies zu den fixen Kosten. Nutzungsabhängige Kosten sind die Nutzungsgebühren, die sich aus dem Zeittarif und dem Kilometertarif zusammensetzen. Falls ein Monatsentgelt verlangt wird, sind die nutzungsabhängigen Tarife oft niedriger. CarSharing kann insgesamt im Vergleich zum eigenen Auto als kostengünstig angesehen werden.
Frage BENNY: Ist es empfehlenswert, dass man vor Inbetriebnahme eines Carsharing-Autos alles genauestens begutachtet, z.B. den Lack und auch die Funktionsfähigkeit des Autos? Sollte ich im Winter stehen bleiben aufgrund einer schwachen Batterie, habe ja ich das Problem und nicht das Vermietungsunternehmen.
Antwort Tobias Schröder: Grundsätzlich ist es immer das Sicherste, vor Antritt der Fahrt mit einem geliehenen, gemieteten oder in sonstiger Weise überlassen Fahrzeug dieses genau, insbesondere auf Vorschäden, zu untersuchen und diese gegebenenfalls sofort per Bild zu dokumentieren. Es gibt sogar einige Unternehmen, die in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen die Regelung aufgenommen haben, dass das Fahrzeug vor Antritt der Fahrt vom Nutzer insofern zu überprüfen ist. Deshalb sollten die zugrundeliegenden Geschäftsbedingungen immer genau vor Antritt der Fahrt durchgelesen werden. Eine umfassende technische Prüfung dürfte wohl im Einzelfall nicht durchführbar sein.
Frage TESA-FILM: Gibt es denn auch noch günstigere Alternativen zum Autoverleih? Ich brauche vielleicht 4x im Jahr ein Auto.
Antwort Martin Klug: Das hängt auch davon ab, wie viele Kilometer man mit dem Auto fährt. CarSharing über eine Organisation lohnt sich nicht bei vier Kurzstrecken im Jahr, da sind Autovermieter im Schnitt günstiger. Als Alternative könnte man schauen, ob es vor Ort private CarSharing-Anbieter gibt (Privatpersonen bieten ihr Auto über eine Internetplattform an) oder man sucht sich für die wenigen Fahrten über das Internet eine Mitfahrmöglichkeit.
Frage HARRY: Ich bin im Internet auf die Seite http://www.tamyca.de/ aufmerksam geworden. Wie funktioniert das mit dem privaten Carsharing und was gibt es zu beachten? Wer haftet bei Schäden, Unfällen etc. und wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz?
Antwort Willi Loose: Privates Autoteilen ist eigentlich vom Prinzip her private Autovermietung mit Privatfahrzeugen. Das Neue ist, dass Autogeber und Autonachfrager sich über eine Internetplattform finden. Der Autogeber stellt sein privates Auto dort ein und gibt an, wann und wie lange das Auto zur Verfügung steht. Findet sich in dieser Zeit und an dem angegebenen Ort ein Autonachfrager, kommen die beiden zusammen. Die Vermittlungsplattformen stellen eine Versicherung pro Nutzung zur Verfügung, die Schäden während der Nutzung abdeckt (Eigenbeteiligung bei einem selbst verursachten Schaden, Höherstufung des Schadensfreiheitsrabatts beim Besitzer etc.). Der Nachfrager zahlt dem Autogeber ein vorher zu vereinbarendes Nutzungsentgelt. Spritkosten zahlt der Nutzer.
Frage REISEFAN: Ich werde in Kürze bzgl. einer neuen Arbeitsstelle nach Österreich ziehen, meine Wohnung in Deutschland vorerst aber behalten. Ich werde ca. 1x im Monat für etwa 1 Woche in Deutschland sein, die anderen 3 Wochen steht meine Wohnung aber leer. Kann ich sie auch nur zu dieser Zeit als Tauschobjekt einstellen?
Antwort Daniela Gocker: Wenn Sie die definierten Zeiten vorab angeben können, sollte ein Tausch kein Problem sein. In Ihrem Falle ist veilleicht auch ein befristetes „bewohnen“ mit Mieteinnahme sinnvoll. Mitwohn-Agenturen bieten dies vielleicht an …
Frage DIETER: Neulich wurde ich mit einem Drive-Now-Auto abgeholt und der Fahrer schwärmte davon. Wie funktioniert das denn genau mit dem Car Sharing?
Antwort Willi Loose: DriveNow ist ein so genanntes free floating CarSharing-Angebot. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge irgendwo auf einem legalen Parkplatz innerhalb eines definierten Stadtgebietes abgestellt sind. Sie müssen sich einmal bei einem (diesem) Anbieter registrieren, den Führerschein vorweisen und bekommen dann von ihm das Zugangsmedium. Das ist bei DriveNow ein RFID-Siegel auf dem Führerschein, bei anderen ist es eine elektronische Chipkarte. Mit diesem Zugangsmedium können Sie ein Auto, das Sie als frei in der Straße sehen, einfach nutzen. Abgerechnet wird nach reservierten Minuten.
Frage BIENE: Ich wohne zur Miete, kann ich daher trotzdem meine Wohnung zum Tausch anbieten? Laut Mietvertrag darf ich keine Untermieter haben
Antwort Tobias Schröder: Wenn Sie nicht berechtigt sind, die Wohnung unterzuvermieten, sind Sie auch nicht berechtigt, ohne Zustimmen des Vermieters die Wohnung zu tauschen.
Frage ERDINGER: Ich möchte mit einer Freundin mein Auto teilen. Was muss ich beachten? Ich bin bisher alleiniger Fahrer.
Antwort Tobias Schröder: Wir verstehen Ihre Frage so, dass Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung als alleiniger Fahrer registriert sind. Dies bedeutet, dass Sie bei Überlassung des Fahrzeugs an Dritte gegen Ihre vertraglichen Verpflichtungen verstoßen und die Haftpflichtversicherung im Leistungsfall bei Ihnen Regress nehmen kann. Ansonsten haben Sie das allgemeine Risiko, dass Ihre Freundin durch einen Fahrfehler Ihr Fahrzeug beschädigt und sich dann die intern heikle Frage der Schadenstragung stellt. Insofern müsste dann nach den Umständen entschieden werden, ob es sich bei der Überlassung des Fahrzeugs um eine reine Gefälligkeit handelt, bei der gegebenenfalls von einem konkludenten Haftungsausschluss auszugehen ist oder ob es sich um eine Leihe handelt. Im letzteren Fall haftet Ihre Freundin dann, wenn Sie den entstanden Schaden zu vertreten hat. Für den Fall des Vorliegens einer Vollkaskoversicherung müsste hier auch sichergestellt werden, dass die Freundin berechtigte Nutzerin ist.
Frage DENNIS: Was halten Sie vom privaten Autovermieter Tamyca?
Antwort Martin Klug: Zu speziellen Anbietern geben wir keine Bewertungen. Privates CarSharing hat jedoch enormes Potential und ist gerade dort eine Alternative, wo die CarSharing-Unternehmen nicht aktiv sind. Besonders wichtig ist bei privatem CarSharing das Übergabeprotokoll. Die Kostenberechnung und der Versicherungsschutz müssen vorab feststehen. Bei privatem CarSharing sollten immer die Preise verglichen werden, weil die Anbieter diese selbst festlegen.
Frage HOLUNDER: Was habe ich für Rechte, wenn ich beim Wohnungstausch in der neuen Wohnung ziemlich verschmutzte Zimmer vorfinde? Eine Freundin erzählte mir neulich von so einem Fall.
Antwort Daniela Gocker: Sie können immer eine Bewertung zu Ihrem Tauschpartner abgeben und bei groben Fällen – was aber sehr selten vorkommt – wird das Mitglied ausgeschlossen. Dies ist bei Homelink.de zumindest intern so geregelt. Negative Fälle sind in der Praxis aber sehr selten. Bedenken Sie auch das Sie kostenfrei wohnen können …
Frage HERR MAYER: Wie kann man einen Tauschpartner beim Haustausch finden und wie wird der Tausch abgeschlossen? Gibt es da spezielle Verträge?
Antwort Daniela Gocker: Wie man einen Tauschpartner finden, kann ist sehr einfach: Indem Sie Mitglied in einer Organisation werden. Beispiel http://www.homelink.de Schauen Sie einfach in die freie Besucherdatenbank: http://www.homelink.de/haustausch/besucher-datenbank/ Vorbereitete Verträge sind sehr empfehlenswert und werden bei homelink.de automatisch mit angeboten.
Frage FELI_X: Habe schon oft überlegt, bei längeren Fahrten jemanden mitzunehmen, habe mich aber nie wirklich getraut. Man weiß ja eigentlich, nie wen man so mitnimmt und kann es sich ja auch nicht aussuchen. Ist man in irgendeiner Weise abgesichert?
Antwort Tobias Schröder: Es besteht bei der reinen Mitnahme von zum Beispiel Anhaltern immer das Risiko, dass diese nicht redlich sind. Im Falle von Mitfahrzentralen hat man zumindest die persönlichen Daten der Mitfahrenden. Eine Absicherung gegen kriminelle Handlungen gibt es selbstverständlich nicht.
Frage HUTZ: Wie komme ich überhaupt an das Fahrzeug? Gibt es einen Bring-Service?
Antwort Willi Loose: Nein. CarSharing ist ein Angebot, das vom Kunden – nach der anfänglichen Registrierung – selbstständig genutzt wird. Ein Bringdienst würde die Kosten in die Höhe treiben und die ökologische Bilanz verwässern.
Frage MR. CLEVER: Wo gibt es in Berlin ein Stadtauto (Carsharing)?
Antwort Willi Loose: Bei den stationsbasierten CarSharing-Angeboten (in Berlin: Stadtmobil Berlin, cambio Berlin, Flinkster, Greenwheels, Hetz) sind die Fahrzeuge auf reservierten Stellplätzen (CarSharing-Stationen) abgestellt und müssen dorthin wieder nach der Nutzung zurückgebracht werden. Diese Fahrzeuge können Sie vorab reservieren. Die nächstgelegenen Stationen können Sie auf der Stationsliste oder der Internetkarte auf der Homepage Ihres Anbieters finden. Bei den free floating-Angeboten (in Berlin: DriveNow!, car2go) finden Sie freie Fahrzeuge im Straßenraum oder Sie suchen sie mobil mit Ihrem Smartphone. In allen Fällen ist es notwendig, sich vorher bei dem von Ihnen gewünschten Anbieter zu registrieren..
Frage NUN1979: Zahlt meine Versicherung, wenn mein Wohnungstausch mit einem Wasserschaden endet?
Antwort Daniela Gocker: Wenn eine Hausratversicherung vorhanden ist, wird diese sicher den Schaden regulieren. Nach meiner Information ist es egal, wer gerade im Hause als Gast ist, denn das Haus / der Hausrat / die Installation ist versichert, und nicht der aktuelle Bewohner.
Frage KARIN: Mitfahrzentrale.de oder Mitfahrgelegenheit.de nutzen? Ist das sicher und kann ich mich auch darauf verlassen?
Antwort Martin Klug: Zu den AGBs können wir keine aktuellen Informationen geben. Fahrgemeinschaften über das Internet mit „Fremden“ haben immer das Problem, dass kurzfristig jemand abspringt oder die Fahrt nicht zustande kommt. Einige Plattformen bieten Buchungs- und Zahlungssysteme an, die aber nicht immer kostenlos sind. Aber den Fahrer/innen und Mitfahrer/innen geben sie ein bisschen mehr Sicherheit bei der Planung der Fahrt gibt.
Frage SABINE: Möchte im Winter zum Skifahren einen Wohnungstausch durchführen. Nun sagte mir eine Freundin, sie hätte das auch schon gemacht und dabei wäre im getauschten Objekt die Heizanlage defekt gewesen und sie musste frieren. Was kann man in solch einem Fall tun?
Antwort Daniela Gocker: Grundsätzlich haben beide Partner die gegenseitigen Kontaktdaten dabei und sprechen sich ab. Wenn im getauschten Objekt die Heizanlage defekt ist, wird sicher der Eigentümer einverstanden sein (im Notfall auch ohne Rückfrage) einen Installateur zu beauftragen um den Fehler zu beheben.
Frage DANIEL R: Hallo, ich würde gern meine Wohnung am Wochenende mal mit Leuten aus anderen Städten tauschen (am liebsten Rom). Welche Internetseiten gibt es, auf denen man so was machen kann?
Antwort Daniela Gocker: Beispiel: http://www.homelink.de Dort finden Sie sogar zwei frei zugängliche Besucher-Datenbanken, in denen Sie schon vorher sehen können, ob es passende Angebote für Sie gibt: http://www.homelink.de/haustausch/besucher-datenbank/
Frage MARIE: Was ist, wenn es beim Wohnungstausch Probleme mit zu pflegenden Haustieren gibt? Wer ist dann für die Tiere verantwortlich?
Antwort Daniela Gocker: Dies ist immer gegenseitig – möglichst im Vorhinein – abzusprechen. Im Idealfall sollte ein Ansprechpartner vor Ort für das jeweilige Haustier verfügbar sein.
Frage GITTE: Ich wollte neulich mit der Mitfahrzentrale von München nach Hamburg fahren. Der Termin in Hamburg war äußert wichtig und der Fahrer kam aber nicht. Was habe ich da für Rechte?
Antwort Tobias Schröder: Grundsätzlich kämen Ansprüche gegenüber der Mitfahrzentrale oder dem Fahrer in Frage. Bezüglich möglicher Ansprüche gegenüber der Mitfahrzentrale kommt es auf die Geschäftsbedingungen der Mitfahrzentrale an. Sollte hierin keine besondere Regelung enthalten sein dürften Ansprüche gegenüber der Mitfahrzentrale nicht bestehen, da diese nur vermittelt und sicherlich nicht für die Zuverlässigkeit der jeweiligen Fahrzeugführer einstehen muss und will. Auch bezüglich der Ansprüche gegenüber dem Fahrer sind zunächst die Bedingungen der Mitfahrzentrale ausschlaggebend. Sollte hier keine Regelung enthalten sein gelten die allgemeinen Grundsätze wonach derjenige dem anderen einen von ihm fahrlässig verursachten Schaden zu ersetzen hat. Neben der Frage warum der Fahrer nicht gekommen ist wäre dann auf jeden Fall zu klären, welcher konkrete Schaden entstanden ist. Dieser müsste konkret belegt und beziffert werden. Es dürfte davon auszugehen sein, dass sicherlich der Fahrer einer Mitfahrmöglichkeit nicht dafür Gewähr übernehmen will und muss zu einem konkreten Termin in Hamburg zu sein. Es stellt sich die Frage, ob zum Erreichen eines wichtigen Termins in Hamburg die Mitfahrzentrale das geeignete Transportmittel ist.
Frage BERND_K: Werden beim Wohnungstausch auch Autos mitgetauscht oder behält jeder sein eigenes Auto? Falls getauscht wird, wir verhält es sich dann mit der Versicherung?
Antwort Daniela Gocker: Grundsätzlich müssen Sie kein Auto mittauschen, aber Sie können dies natürlich vereinbaren. Dabei ist sehr empfehlenswert auf beiden Seiten eine Vollkasko abzuschließen, um im Falle eines Falles keine hohen Kosten zu haben. Weitere Details siehe http://www.homelink.de/haustausch/wichtige-fragen/
Frage GERD: Wo findet man eigentlich ein gutes Unternehmen, das Car-Sharing anbietet?
Antwort Martin Klug: Es gibt CarSharing-Anbieter, die deutschlandweit aktiv sind und es gibt regionale Anbieter. Für Vielreisende bieten sich durchaus die überregionalen Anbieter an, weil man so in verschiedenen Städten Autos nutzen kann. Für die Alltagsnutzung in einer Stadt (Einkauf, Ausflug etc.) können auch regionale Angebote interessant sein. Man muss leider ein bisschen recherchieren, ob es in der eigenen Stadt CarSharing gibt. Eine gute Übersicht bietet die Homepage des Bundesverband Carsharing, dort kann man über eine Ortsliste einsehen, in welchen Städten es CarSharing-Anbieter gibt. Hier werden jedoch nur die Anbieter aufgelistet, die auch Mitglied in dem Verband sind. Alternativ kann man über eine Internetsuchmaschine (Suchwörter Carsharing + Name der Stadt) in Erfahrung bringen, ob Car-Sharing vor Ort angeboten wird.
Frage KLAUS K: Wie ist die Versicherungsfrage bei CarSharing in der Regel gelöst?
Antwort Steffen Schermeyer: Die Kraftfahrthaftpflichtversicherung (Fremdschäden) ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vom „Anbieter“ abgeschlossen werden. Zudem empfiehlt sich eine Kasko-Versicherung für selbstverschuldete Schäden. Hierüber sollten Sie sich beim „Anbieter“ erkundigen, insbesondere über die vereinbarte Selbstbeteiligung. Daneben kann man sich z. B. über eine private Unfallversicherung zusätzlich absichern.
Frage RONNY H: Kann ich mit einem Car-Sharing-Fahrzeug in den Urlaub ins Ausland fahren? Oder muss man innerhalb Deutschlands bleiben?
Antwort Willi Loose: Das kommt darauf an, wie Ihr Anbieter dies in seinen AGB oder in der Nutzungsordnung geregelt hat. Bei vielen Anbietern ist es möglich, mit dem gebuchten CarSharing-Auto ins Ausland zu fahren. Allerdings sind auch dort manche Länder ausgeschlossen.
Frage NELLA: Dürfen Minderjährige (15 Jahre) überhaupt ohne Begleitung per Mitfahrzentrale reisen?
Antwort Tobias Schröder: Mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten dürfen grundsätzlich auch 15-Jährige ohne Begleitung per Mitfahrzentrale reisen, sofern dies durch die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Mitfahrzentralen zugelassen ist.
Frage BETTY: Ich möchte im August mit einem Carsharing-Fahrzeug in Urlaub fahren. Was muss ich zum Beispiel in England beachten, wenn ich mit einem deutschen Fahrzeug komme?
Antwort Martin Klug: Rechtlich gelten grundsätzlich die gleichen Regeln, wie mit einem eigenen PKW. Auf alle Fälle muss der Versicherungsschutz des CarSharing-Anbieters im Ausland in Erfahrung gebracht werden und die Frage des Tankens geklärt sein. Für längere Urlaubsfahrten lohnt sich ein Preisvergleich mit Autovermietungen, die ggf. günstiger sind.
Frage BRIGITTA: In der Stadt braucht man nicht unbedingt ein Auto, aber manchmal ist es doch ganz nützlich. Aber deswegen eines kaufen? Ich habe mich ein bisschen umgehört und bin auf das Angebot der deutschen Bahn dem DB Carsharing gestoßen. Worauf muss ich achten, wenn ich mich informiere und gibt es noch Alternativ-Anbieter?
Antwort Martin Klug: Es gibt in vielen Städten regionale Anbieter, aber auch einige überregionale CarSharing-Unternehmen. Bei allen CarSharing-Anbietern ist nicht nur ein vergleichender Blick auf die Tarife wichtig, sondern auch auf mögliche weitere Kosten. Das können eine Aufnahmegebühr oder monatliche Beiträge sein. Manche Anbieter verlangen auch die Hinterlegung einer Kaution. Beim Vergleich der CarSharing-Anbieter lohnt sich außerdem ein Blick auf den Versicherungsschutz und die Höhe des Selbstbehalts. Neben diesen Punkten sollte man sich praktische Fragen stellen: Wie gut sind die Autostationen für mich erreichbar? Entsprechen die zu Verfügung stehenden Modelle meinen Bedürfnissen? Ist das Buchungssystem (Reservierung, Stornierung einer Reservierung, Gebühren bei Zeitüberschreitung etc.) für meinen Alltag praktikabel?
Frage SVENJA-A: Ich interessiere mich für das Carsharing, aber wie ist das mit dem Tanken?
Antwort Willi Loose: Es gilt die Regel, dass derjenige Nutzer, bei dem der Tank weniger als ein Viertel leergefahren wird, tanken sollte. In den Fahrzeugen befinden sich Tankkarten, so dass kein Bargeld vorgestreckt werden muss. Falls dennoch einmal keine passende Tankstelle für die Tankkarte auf dem Weg liegt, wird der vorgestreckte Betrag mit der nächsten Nutzungsrechnung verrechnet.
Frage ALEX B.: Ist man beim Car-Sharing automatisch komplett versichert?
Antwort Willi Loose: Alle CarSharing-Fahrzeuge sind haftpflicht- und kaskoversichert. Die Eigenbeteiligung bei der Kaskoversicherung lässt sich bei vielen Anbietern durch eine zusätzliche kostenpflichtige Vereinbarung für ein Jahr auf Null reduzieren.
Frage MARGA RINE: Kann man auch schon Autos mit wenig CO2-Ausstoß bei Carsharern bekommen?
Antwort Martin Klug: Ja. Meist steht eine größere Fahrzeugflotte mit allen Wagenklassen zur Verfügung, sodass man sich sparsame Autos aussuchen kann. Ein weiterer Vorteil: Die Fahrzeugflotte von CarSharing-Anbietern ist meist jünger, als der Durchschnitt privater PKW, wodurch allein durch die Technik der Kraftstoffverbrauch geringer ausfällt.
Frage LOGO: Kann ich beim Carsharing mit einer Organisation davon ausgehen, dass das Auto in Ordnung ist oder muss ich selbst immer erst prüfen, ob z.B. auch kein Kratzer vom Vorgänger vorhanden ist?
Antwort Willi Loose: Es gibt die Regel, dass Sie sich als Nutzer zu Beginn durch einen Rundgang um das Fahrzeug vergewissern müssen, dass keine neuen Schäden am Auto auffällig sind, die nicht bereits in einem im Auto liegenden Verzeichnis der Vorschäden aufgeführt sind. Nur so können Sie nachweisen, dass ein neuer Schaden nicht während Ihrer Buchungszeit entstanden ist.