(djd). Ob erster eigener Mietvertrag, BAföG-Antrag oder Semesterticket: Bevor die erste Vorlesung im Hörsaal der Universität beginnt, gibt es für die Studienanfänger des Wintersemesters 2012/13 einiges zu klären und zu regeln. Die Universitäten selbst wollen den „Erstis“ einen möglichst entspannten und stressfreien Start bieten – in vielen Einführungsveranstaltungen werden die Neulinge deshalb über alle wichtigen Schritte in der neuen Umgebung informiert.
Über die Eltern weiter mitversichert
Komme ich mit meinem Geld hin? Die „Budgetfrage“ dürfte für viele Erstsemester das drängendste Problem sein. Fakt ist, dass den angehenden Akademikern in vielen Bereichen Vergünstigungen gewährt werden: Studententarife gibt es für Internet und Telefon, im Theater, Museum und im Kino, für Zeitungen und Zeitschriften. Auch die Ausgaben für Versicherungen halten sich erst einmal in Grenzen: Bis zum 25. Lebensjahr sind Studenten über ihre Eltern kranken- und pflegeversichert, auch in der Haftpflicht gilt eine Familienpolice der Eltern in der Regel während des ersten Studiums weiterhin auch für die Sprösslinge. Eine Hausratversicherung benötigen Studenten für ihre erste Bude meist noch nicht.
Wertvolle Gegenstände schützen
Dennoch besitzen auch Studenten bereits Gegenstände, die ihnen nicht nur lieb, sondern auch teuer sind. Das reicht vom Laptop über das Smartphone bis hin zum wertvollen Musikinstrument. Mit einem in Deutschland völlig neuartigen Versicherungsprodukt der Ergo Direkt Versicherungen lassen sich solche Einzelstücke vor den finanziellen Folgen von Beschädigungen, Zerstörung oder Diebstahl schützen. Matthias Walther, Experte für Sachversicherungen beim Fürther Direktversicherer, erläutert: „Der neue ,Gegenstands-Schutz‘ sichert dabei sogar Risiken ab, die über die klassische Hausratversicherung meist nicht gedeckt sind: einfacher Diebstahl, Herunterfallen, Verschütten einer Flüssigkeit oder Gewitterregen durch ein offen gelassenes Fenster.“ Die Gegenstandsversicherung zahle dann die vereinbarte Versicherungssumme aus – bis zu 90 Prozent des Kaufpreises.