Der Abstinenznachweis im Rahmen der MPU

Autospiegel

Die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, ist eine in Deutschland etablierte Prüfung, die die Fahreignung von Personen überprüft. Die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges wird relevant, wenn eine Fahrerlaubnis erlangt oder wiedererlangt werden soll. Wer den Führerschein machen möchte, muss sich nicht grundsätzlich einer MPU unterziehen. Sie wird von der Führerscheinstelle angeordnet, wenn ein Fahrer sich zuvor im Straßenverkehr auffällig verhalten und sich und andere Verkehrsteilnehmer durch sein Verhalten am Steuer gefährdet hat.

In den meisten Fällen wird eine MPU angeordnet, wenn dem Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrerlaubnis entzogen wurde, weil er wiederholt oder in hohem Maße unter Einfluss von Alkohol oder Drogen gefahren ist. Auch bei wiederholtem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen oder dem Überfahren von roten Ampeln oder Stoppschildern kann eine MPU angeordnet werden, falls Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben sind und dem Führerscheininhaber aufgrund seines gefährdenden Verhaltens die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Nach Angaben der Initiative „Runter vom Gas“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr müssen sich Jährlich rund 90.000 Menschen in Deutschland einer MPU unterziehen. Rund die Hälfte der Anordnungen basiert auf dem Konsum von Alkohol am Steuer. Fahrer, die einmal oder wiederholt unter Alkoholeinfluss am Steuer aufgegriffen werden oder sogar unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht haben, müssen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und anschließender Anordnung einer MPU rechnen. Sind unerlaubte Drogen im Straßenverkehr im Spiel, reicht der Verdacht im Rahmen einer Kontrolle aus, um eine MPU anzuordnen.

Abstinenz und MPU: übliche Anforderungen und Gründe

Da Alkohol und Drogen der häufigste Grund für eine medizinisch-psychologische Untersuchung sind, ist ein Abstinenznachweis von einer öffentlichen Stelle nicht selten Grundlage der Prüfung. Er dient als Beleg dafür, dass die Betroffenen ihr Verhalten richtig als Fehlverhalten einordnen und körperlich und psychisch dazu in der Lage und willens sind, künftig auf den Konsum von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr zu verzichten.

Der Abstinenznachweise wird für gewöhnlich über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten erbracht. In diesem Zeitraum müssen Betroffene in unregelmäßigen Abständen und ohne vorherige Ankündigung damit rechnen, zur Abgabe von Proben (Haare oder Urin) aufgefordert zu werden, anhand derer nachgewiesen werden kann, ob sie Alkohol oder Drogen konsumiert haben. Sind die Proben während des gesamten Zeitraumes negativ, wird ein Abstinenznachweis erteilt, der im Rahmen der MPU als Beleg für eine grundlegende Verhaltensänderung und eine positive Prognose für das Verhalten im Straßenverkehr dient.

Wird die MPU in Folge von wiederholten Verkehrsdelikten ohne Alkohol- und Drogeneinfluss (Geschwindigkeitsüberschreitung, Überfahren von roten Ampeln und Stoppschildern, Auffahren, etc.) angeordnet, ist in ein Abstinenznachweis in der Regel keine Voraussetzung für das Prüfungsverfahren.

MPU ohne Abstinenz: Gesetzliche Grundlagen und mögliche Situationen

Da es sich bei der MPU um ein wesentliches Verfahren im Rahmen der Verkehrssicherheit handelt, sind die Regelungen hierfür in Gesetz fest verankert. Besonders häufig treten Fragen zur MPU ohne Abstinenz auf. Für Betroffene, die im Rahmen ihrer MPU auf das langwierige Abstinenzverfahren verzichten möchten, gelten die folgenden gesetzlichen Regelungen:

  1. Wird die MPU in Folge von wiederholten Verkehrsdelikten ohne Alkohol- und Drogeneinfluss (Geschwindigkeitsüberschreitung, Überfahren von roten Ampeln und Stoppschildern, Auffahren, etc.) angeordnet, ist in ein Abstinenznachweis in der Regel keine Voraussetzung für das Prüfungsverfahren. Eine MPU ohne Einfluss von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wird beim Erreichen von 8 Punkten beim Verkehrsstrafenregister in Flensburg angeordnet.
  2. Wurde die MPU aufgrund von Alkohol am Steuer angeordnet, kann auf den Abstinenznachweis verzichtet werden, sofern es sich um einen einmaligen Verstoß handelt. In diesem Fall können Betroffene im Gespräch mit einem Psychologen oder einer Psychologin darlegen, dass sie nur zu besonderen Anlässen und nicht regelmäßig trinken. Ergibt sich aus dem Gespräch die Einstufung des „kontrollierten Trinkens“, kann nach den Vorgaben des Gesetzgebers auf einen ausführlichen Abstinenznachweis verzichtet werden.
  3. Basiert die Anordnung einer MPU auf dem Konsum von illegalen Drogen im Straßenverkehr, ist ein Drogenscreening als Abstinenznachweis in der Regel unerlässlich. Ausnahmen gibt es dennoch. Hierzu ist im Bußgeldkatalog vermerkt: „Eine Ausnahme besteht für gelegentliche Cannabiskonsumenten. Können diese genau darlegen, dass es zu keiner erneuten Fahrt unter THC-Einfluss kommen wird, verzichten MPU-Stellen mitunter auf den Abstinenznachweis.“ (Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org)
  4. Der Verzicht auf einen Abstinenznachweis erfolgt in der Regel auch bei einer diagnostizierten Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen. In diesem Fall können Betroffene an Stelle eines Abstinenznacheises an zertifizierten Gesundheitskursen zur Entwöhnung von Suchtmitteln teilnehmen. Diese werden in einigen Fällen von der Krankenkasse durch eine Bonuszahlung unterstützt.
  5. Ist ein Abstinenznachweis von behördlicher Seite nicht angeordnet, können Betroffene diesen dennoch freiwillig erbringen. In diesem Fall reduziert sich der Prüfungszeitraum von zwölf auf sechs Monate.

Ob es in jeweiligen MPU-Verfahren tatsächlich möglich ist, auf den Abstinenznachweis zu verzichten, hängt neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen auch von individuellen Faktoren wie dem Alter und der Lebenssituation der Betroffenen, dem zugrunde liegenden Verkehrsdelikt und dem Ausmaß des Vergehens, der Vorgeschichte im Zusammenhang mit dem Straßenverkehrsrecht und der allgemeinen körperlichen und geistigen Einschätzung im Gespräch mit dem Psychologen oder Psychologin ab.

Wichtige Schritte für die MPU ohne Abstinenz: Psychologische und medizinische Aspekte in der Vorbereitung

Die MPU berücksichtigt körperliche und psychische Aspekte, um einzuschätzen, ob ein auffällig gewordener Fahrer in Zukunft als verantwortungsvoller Teilnehmer am Straßenverkehr eingestuft werden kann. Hierfür werden eine medizinische Untersuchung und ein Reaktionstest durchgeführt. Ergänzend führen Probanden ausführliche Gespräche mit einem Psychologen oder einer Psychologin, die im Anschluss ein psychologisches Gutachten erstellen. Inhalt des Gutachtens ist insbesondere die Frage, ob die betroffene Person ihr Fehlverhalten richtig einordnet, es bereut und körperlich und psychisch dazu bereit ist, in Zukunft verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen.

Die Vorbereitung auf die MPU kann maßgeblichen Einfluss darauf nehmen, zu welchem Schluss das Gutachten kommt. Rund 60 Prozent der zur MPU aufgeforderten Personen bestehen die Prüfung und dürfen m Anschluss wieder über eine Fahrerlaubnis verfügen oder diese neu erlangen. Erfahrungswerte zeigen, dass die Chancen, die MPU zu meistern, mit einer gezielten Vorbereitung weitaus besser sind als ohne. Das gilt besonders für eine MPU ohne Abstinenznachweis, da in diesem Fall die medizinischen und psychischen Prüfungen weitaus detaillierter ausfallen können. Hinzu kommt, dass der Psychologe oder die Psychologin in seinem Prüfungsgespräch analysiert, wie ernst es dem Betroffenen ist, in Zukunft ein verantwortungsvolles Fahren zu praktizieren. Die Ablehnung einer Vorbereitung auf die MPU kann hier schon ein negatives Bild zeichnen und vermuten lassen, dass das eigene Fehlverhalten nicht ausreichend reflektiert wurde, was eine positive Prognose erschwert.

Beim Verzicht auf einen Abstinenznachweis ist insbesondere die psychologische Vorbereitung empfehlenswert. In Gesprächen mit zertifizierten Psychologen, die sich auf Hintergründe einer medizinisch psychologischen Untersuchung spezialisiert haben, lernen Betroffene die Fragen kennen, die in der Prüfung auf sie zukommen. Wichtig ist dabei, die Hintergründe der Fragen zu verstehen und zu begreifen, inwieweit sie den persönlichen Lebenswandel, die Einstellung zu Alkohol und Drogen und das Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr analysieren. Hier können erfahrene Psychologen unterstützen und wichtige Hinweise darauf geben, wie Betroffene sich in der Untersuchung präsentieren sollten.

Auf der medizinischen Seite geht es vor allem darum, darzulegen, dass das Fehlverhalten, das zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hat, ein einmaliges Vergehen ist und nicht von einer grundlegend falschen Einschätzung zeugt. Bei Alkohol am Steuer müssen Betroffene nachweisen, dass sie im Alltag das so genannte „kontrollierte Trinken“ praktizieren. Dafür müssen sie auf Alkohol als Genussmittel nicht gänzlich verzichten, sondern legen überzeugend dar, dass sie:

  • Niemals spontan und unkontrolliert trinken
  • Nur zu besonderen Anlässen und geplant trinken
  • Niemals mit dem Auto zu Anlässen anreisen, bei denen sie trinken möchten, sondern Ersatzstrategien wie eine Mitfahrgelegenheit, ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel praktizieren
  • Beim Führen eines Fahrzeugs immer strikt unter einer Grenze von 0,3 Promille, idealerweise bei 0,0 Promille bleiben. Hierfür sollten sie schlüssig darlegen, dass sie genau einschätzen können, welcher Menge an alkoholischen Getränken dies entspricht.


Wurde der Führerschein aufgrund von Drogenkonsum am Steuer entzogen, ist ein Verzicht auf den Abstinenznachweis nur möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich um den einmaligen Genuss von Cannabis gehandelt hat oder dass der eigene Lebenswandel lediglich einen seltenen und maßvollen Cannabiskonsum beinhaltet. Dieser Nachweis ist schwer zu führen und häufig komplizierter und weniger erfolgversprechend als ein Abstinenznachweis.

Vor- und Nachteile der MPU ohne Abstinenz

Ein Vorteil der MPU ohne Abstinenz sind die Kosten. Das Verfahren rund um den Abstinenznachweis macht den größten Teil der Kosten aus, die im Rahmen einer MPU anfallen. Betroffene, die einen Abstinenznachweis erbringen müssen, sollten mit zusätzlichen Kosten zwischen 300 und 500 Euro rechnen.

Ohne Abstinenznachweis kann das gesamte Verfahren zur MPU häufig schneller abgeschlossen werden, da die Prüfungsphase von sechs bis zwölf Monaten für die Abstinenz entfällt. Allerdings erfordert auch die alternative Beweisführung eines verantwortungsvollen Umganges mit Alkohol oder Drogen unter Umständen zeitaufwendige Prozesse.

Als nachteilig ist anzuführen, dass die MPU ohne Abstinenznachweis in der Regel deutlich schwerer zu bestehen ist. Den eingesparten Kosten für den Abstinenznachweis stehen meist höhere Kosten für eine intensive Vorbereitung gegenüber. Diese können sich je nach Anbieter und Intensität auf 500 bis 1.000 Euro belaufen. Besteht der Betroffene die MPU im ersten Versuch nicht, kommen weitere Kosten auf ihn zu.

Ebenfalls nachteilig zu bewerten sind die Möglichkeiten der Beweisführung, die Betroffene haben, wenn sie anstatt eines Abstinenznachweises das „kontrollierte Trinken“ oder den „einmaligen oder gelegentlich mäßigen Cannabisgenuss“ darlegen möchten. Hier sind nicht selten Verfahren involviert, die nicht weniger zeitaufwendig, dafür aber weniger konkret sind als ein klassischer Abstinenznachweis.

Ist der Abstinenznachweis kein Pflichtbestandteil der MPU, hängt es von den individuellen Umständen und dem persönlichen Ermessen der betroffenen Person ab, ob sie sich einer Abstinenzprüfung unterziehen möchte. Die freiwillige Teilnahme fließt meist positiv in das psychologische Gutachten mit ein. Wird ein Abstinenznachweis nach freiwilliger Teilnahme erteilt, ist damit bereits eine große Hürde auf dem Weg zur erneuten Fahreignung gemeistert. Mit einer Entscheidung gegen einen Abstinenznachweis können die Anforderungen der MPU steigen und damit auch die Bedeutung einer guten Vorbereitung. Der Verzicht auf einen Abstinenznachweis hat Vor- und Nachteile, die Betroffene nach einer individuellen Beratung sorgfältig abwägen sollten.

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