Denken Sie heute an morgen – so versichern Sie Ihre Kinder gegen Invalidität

Laut Statistischem Bundesamt leben in Deutschland 169.000 schwerbehinderte Kinder und Jugendliche (Stand: 2013). Es gibt viele Ursachen, die bei Kindern und Jugendlichen zur Invalidität führen können. Die mit Abstand häufigste Ursache (> 60 %) sind Krankheiten. Unfälle und schwere angeborene Behinderungen sind seltener Auslöser für eine Kinderinvalidität. Unabhängig von der Ursache der Schwerbehinderung ist diese Situation für das betroffene Kind und seine Familie eine persönliche Tragödie, die es zu bewältigen gilt. Viele betroffene Kinder und Jugendliche sind auf eine umfassende Betreuung und langfristige medizinische Versorgung angewiesen. Diese ist mit hohen Kosten verbunden, welche die Krankenkassen in der Regel nicht oder nicht in vollem Umfang übernehmen. Sie stellen eine große finanzielle Belastung für die Familie dar. Um sich vor diesem Risiko zu schützen, empfehlen Experten den Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung.

Vorteile einer Kinderinvaliditätsversicherung

Auch die Kinderunfallversicherung zahlt im Falle der Invalidität – allerdings nur dann, wenn die Invalidität die Folge eines Unfalles ist. Ist die Invalidität auf eine Krankheit zurückzuführen, übernimmt die Assekuranz keine Kosten und die Eltern müssen die Folgen alleine stemmen. Die Leistungen der Kinderinvaliditätsversicherung schließen keine der genannten Invaliditätsursachen aus. Sie zahlen sowohl bei unfall- als auch krankheitsbedingter Invalidität. Selbst angeborene Erkrankungen als Ursache der Invalidität ist, nach einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. IV ZR 252/06), kein Grund mehr für einen Leistungsausschluss. Voraussetzung für die Leistung ist eine Invalidität von 50 % beziehungsweise ein Grad der Behinderung von 50.

Darüber hinaus zahlt die Kinderinvaliditätsversicherung im Leistungsfall in der Regel eine monatliche Rente (und das lebenslang), die eine echte Erleichterung für den Familienalltag darstellt. Anders die Unfallversicherung. Der Großteil der Verträge sieht hier die Zahlung eines einmaligen Betrags vor. Im Vergleich zu einer lebenslangen Rente ist dieser oftmals geringer. Außerdem: Ist er einmal aufgebraucht, folgen keine weiteren Zahlungen durch den Versicherer. Dafür sind die Beiträge dieser Policen oft erheblich günstiger. Der Vorteil des Einmalbetrags ist, dass ihn der Versicherer nicht zurückfordern kann. Selbst bei der Genesung und dem damit einhergehenden Verlust des Schwerbehindertenstatus des versicherten Kindes darf es die Versicherungssumme behalten. Eine monatlich ausgezahlte Rente endet dagegen, sobald die Voraussetzungen für die Leistungen nicht mehr erfüllt sind. Manche Versicherungen wie die Basler Kinderinvaliditätsversicherung bieten deshalb sowohl die monatliche Rente als auch die einmalige Kapitalleistung an.

Worauf beim Abschluss zu achten ist

Wie bei jeder Versicherung gibt es auch bei der Kinderinvaliditätsversicherung Versicherungsausschlüsse. Die Situationen, in denen die Versicherung nicht zahlt, obwohl das versicherte Kind nachweislich zu mindestens 50 % Invalide ist, unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Die meisten Versicherungen schließen Invalidität aufgrund von psychischen Störungen vom Versicherungsschutz aus. Hierzu gehören sowohl Neurosen und Psychosen als auch Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen wie das Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS). Psychische Auffälligkeiten, die auf hirnorganische Erkrankungen zurückzuführen sind, sind in der Regel nur versichert, wenn der Versicherte den Nachweis für den Zusammenhang bringt. Das gestaltet in der Praxis jedoch schwer. Darüber hinaus sind Erkrankungen oder Unfälle in Folge einer Bewusstseinsstörung, die abhängigkeitserzeugende Substanzen hervorrufen, ebenfalls nicht abgesichert.

Viele Versicherer bieten eine Kinderinvaliditätsversicherung ab der 6. Lebenswoche des Kindes an. Versicherungsexperten empfehlen, eine Kinderinvaliditätsversicherung frühzeitig abzuschließen. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko einer Erkrankung oder Störung, die zu einer Ablehnung des Versicherungsvertrages führen kann. Die Fragen in den Vertragsunterlagen sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Falsche Angaben können zu einer Annullierung des Vertrages und der Rückforderung von bereits gezahlten Leistungen führen.

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