Demenz: Der „Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft ist in aktualisierter Auflage erschienen. Die Rechtsanwältin Bärbel Schönhof (Bochum), ehemalig pflegende Angehörige und 2. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, hat den Band überarbeitet und sagte bei der Vorstellung: „Wenn Menschen mit Demenz pflegebedürftig werden, entstehen oft hohe Kosten für die Betroffenen und ihre Angehörigen. Der Ratgeber informiert darüber, welche Ansprüche bestehen und möchte dazu ermutigen, diese Ansprüche wahrzunehmen und sich nicht durch mühsame Antragsverfahren abschrecken zu lassen.“
Erfreulich ist, dass die Pflegekassen seit Januar 2010 höhere Leistungen für ambulante und teilstationäre Pflege zahlen. Bereits seit Juli 2008 haben Demenzkranke mit eingeschränkter Alltagskompetenz einen Leistungsanspruch von 100 bzw. 200 Euro pro Monat, auch wenn noch keine Pflegestufe vorliegt. Doch diese Regelung wird bisher nur von relativ wenig Betroffenen in Anspruch genommen. Ähnlich verhält es sich mit der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises, der vielfältige Vergünstigungen ermöglicht. Auch die möglichen Leistungen der Sozialhilfe oder Steuerfreibeträge für Kranke und Pflegende sind weitgehend unbekannt.
Demenzerkrankungen führen meist früher oder später dazu, dass die Betroffenen nicht mehr geschäftsfähig sind. Viele Pflegende glauben, dass sie dann ohne weiteres für den Ehepartner oder die Mutter handeln können. Bärbel Schönhof erklärt, dass dies nicht möglich ist: „Ein Bankgeschäft, ein Heimvertrag oder die Zustimmung zu einer ärztlichen Behandlung sind rechtsgültig nur möglich, wenn der Angehörige eine Vollmacht hat oder gerichtlich bestellter Betreuer ist. Eine Vollmacht muss in gesunden Tagen ausgestellt sein.“
Zu empfehlen ist, sehr rechtzeitig zu regeln, was geschehen soll, wenn man seine Angelegenheiten nicht mehr alleine besorgen kann. Das betrifft die Vollmacht, die Betreuungsverfügung, die Patientenverfügung und auch das Testament. In dem Ratgeber werden der Zweck dieser Verfügungen, worauf man bei der Formulierung achten sollte, wo man sie hinterlegen sollte und besonders auch die seit 2009 geltende neue gesetzliche Regelung der Patientenverfügung in verständlicher Form erklärt. Ferner gibt der Ratgeber Antwort auf die Frage, wer haftet, wenn ein Demenzkranker einen Schaden anrichtet und was Angehörige beachten sollten, wenn Erkrankte selbst mit dem Auto fahren möchten. Zu diesen Fragen gibt der Ratgeber Auskunft, allerdings empfiehlt Bärbel Schönhof: „Wenn man unsicher ist oder in schwierigen Fällen sollte man sich durch eine Rechtsberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt beraten lassen.“ (deutsche-alzheimer 05/2010)
Broschüre:
Deutsche Alzheimer Gesellschaft (Hrsg.): Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen für Angehörige von Demenzkranken, ehrenamtliche und professionelle Helfer. Schriftenreihe der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, Band 2, 6. Auflage, Berlin 2010, 160 Seiten, 6,- €.
Bestellung:
Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Friedrichstraße 236, 10969 Berlin, Tel. 030 / 259 37 95 – 0, Internet: http://www.deutsche-alzheimer.de
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