Das Recht, „Nein“ zu sagen

Hürden für Zwangsbehandlung sind jetzt hoch

Juristin Dr. Tanja Henking. leitet die RUB-Nachwuchsforschergruppe „Ethik und Recht in der modernen Medizin“. Sie begleitet die juristische Entwicklung in Sachen Zwangsbehandlung wissenschaftlich und legt dabei einen starken Fokus auf die Praxis. „Auch mit dem neuen Gesetz ist es einem Arzt oder einer Ärztin weiterhin möglich, einem psychotischen Patienten gegen seinen Willen starke Medikamente zu verabreichen. Doch die Hürden dafür sind nun hoch. Anders als früher braucht es nun vorher eine richterliche Genehmigung. Um die zu bekommen, muss der Arzt nachweisen, dass die Behandlung verhältnismäßig und alternativlos ist“, so Henking.

Bisherige Regelungen sind verfassungswidrig

Erst nachdem einzelne Patienten bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen waren, um gegen ihre Zwangsbehandlung zu klagen, entschieden die Richter 2011 und 2013, dass es keine ausreichende Grundlage für dieses Vorgehen gebe. Sie erklärten die bisherigen landesrechtlichen Regelungen für verfassungswidrig und nichtig und stellten fest, dass jede Behandlung gegen den Willen einer Person einen tiefen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht darstellt.

Medikamente sind lukrativer als Gespräche

Tanja Henking begrüßt diese Novellierung. Vor allem plädiert sie dafür, das neue Gesetz als Chance zu sehen, das bisherige Vorgehen in Psychiatrien zu reflektieren und daraus Schlüsse für einen würdigeren Umgang mit psychisch Kranken zu ziehen. Dazu gehört Henkings Meinung nach vor allem, stärker über Alternativen zum Einsatz von Psychopharmaka nachzudenken. Noch fehlten im Gesundheitssystem die richtigen Anreize dafür. „Momentan bringt die kurzfristige Gabe von Medikamenten mehr Geld in die Klinikkasse als das zeitintensive Führen von Patientengesprächen.“

Neuer Leitfaden für die Praxis

Wie schwierig es für Ärzte ist, in akuten Phasen die beste Entscheidung für ihre Patienten zu treffen, weiß Tanja Henking. Oft sind sie nicht genügend über die rechtlichen Grundlagen ihrer Behandlungen informiert. Die Juristin hat dies zum Anlass genommen, gemeinsam mit Kollegen einen Leitfaden für die Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen zu schreiben. Das Buch, das jetzt erschienen ist, bietet den Behandelnden eine Handlungsanleitung für Situationen, mit denen sie wiederholt konfrontiert werden. Zudem zeigen die Autoren Wege auf, Zwang zu vermeiden oder die negativen Auswirkungen von angewendetem Zwang zu verringern.

Ausführlicher Beitrag in „RUBIN“, dem Wissenschaftsmagazin der RUB

Ein ausführlicher Beitrag inklusive Bildmaterial findet sich im Onlinemagazin RUBIN, dem Wissenschaftsmagazin der RUB: http://rubin.rub.de/de/das-recht-nein-zu-sagen. Text und Bilder aus dem Downloadbereich dürfen unter Angabe des Copyrights für redaktionelle Zwecke frei verwendet werden. Sie möchten über neu erscheinende RUBIN-Beiträge auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie unseren Newsfeed unter http://rubin.rub.de/feed/rubin-de.rss.

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Onlinemagazin RUBIN: http://rubin.rub.de/
Leitfaden zur Zwangsbehandlung: http://www.springer.com/de/book/9783662470411

Weitere Informationen
Dr. jur. Tanja Henking, LL.M., Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin, Ruhr-Universität Bochum, Malakowturm, Markstraße 258a, 44799 Bochum, Tel (0234) 32-28656, tanja.henking@ruhr-uni-bochum.de

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