(djd). Sommerliche Temperaturen im Freien genießen die Menschen, doch unerträgliche Hitze in den eigenen vier Wänden sind eine Belastung. Folgerichtig fordert die Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht nur eine gute Gebäudedämmung im Winter, sondern in bestimmten Fällen auch verbindliche Nachweise für den sommerlichen Wärmeschutz. Das macht Sinn, denn gegen zu hohe Innenraumtemperaturen würden in vielen Fällen energieintensive Klimageräte zum Einsatz kommen, was dem Sinn der Energieeinsparung zuwiderlauft und daher laut EnEV nach Möglichkeit vermieden werden soll.
Hohe Temperaturen unterm Dach lassen sich aussperren
Besonders wichtig ist der sommerliche Wärmeschutz unterm Dach, da auf der Dachseite Temperaturen bis 80 Grad erreicht werden können. Relevant für die EnEV sind vor allem zwei Kennwerte: zum einen die „Sonneneintragskennwerte“, die sich auf die Energiemenge beziehen, die durch Fenster in den Innenraum dringt. Zum anderen spielen die „Übertemperatur-Gradstunden“ eine Rolle, das heißt die Zeit, in der komfortable Innenraumtemperaturen überschritten werden. Gegen den Sonneneintrag durch die Fenster helfen außenliegende Sonnenschutzmaßnahmen etwa mit Jalousien oder Markisen. Gegen den Wärmeeintrag über die Dachflächen haben sich leistungsfähige Polyurethan-Dämmlösungen bewährt, über die unter http://www.daemmt-besser.de/steildach mehr zu erfahren ist.
EnEV-gerechter Hitzeschutz
Leistungsfähige Polyurethan-Aufsparrendämmungen mit der sehr niedrigen Wärmeleitstufe (WLS) 023 dämmen den Wärmefluss von außen nach innen spürbar ein. Die Anforderungen der EnEV werden daher in einem mit Polyurethan gedämmten und ausreichend sonnengeschützten Dachraum problemlos eingehalten, wie auch eine Untersuchung des Forschungsinstituts für Wärmeschutz (FIW) München belegt. Die geforderten Grenzwerte für Innentemperaturen werden nicht überschritten und die Zahl der Übertemperatur-Gradstunden beträgt „Null“. Damit sind die EnEV-Vorschriften für den sommerlichen Wärmeschutz auf jeden Fall erfüllt.