Mit einem richtungsweisenden Urteil vom 23.06.2022 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung des Landgerichts Berlin bestätigt, wonach der Handel mit CBD-Blüten zu einer Freiheitsstrafe führen kann. Es ist jedoch wichtig zu berücksichtigen, dass der Verkauf und der Konsum von CBD-Öl nicht betroffen ist. Dies liegt in erster Linie daran, dass CBD-Öl auf eine andere Art und Weise eingenommen wird.
CBD-Öl vs. CBD-Blüten – zwei unterschiedliche Produkte
Die gerichtliche Entscheidung kann besser nachvollzogen werden, wenn die Unterschiede zwischen CBD-Öl und CBD-Blüten bewusst sind. Bei CBD-Blüten handelt es sich um die Knospen der Hanfpflanze, die nach den gesetzlichen Vorschriften bislang nur dann in den Handel gelangen durften, wenn sie von einer Nutzhanfpflanze mit einem geringen THC-Gehalt stammen. Im Gegensatz zu anderen Produkten werden CBD-Blüten roh und unverarbeitet verkauft. Der Konsum erfolgt über eine Inhalation. Viele Verbraucher zerkleinern die CBD-Blüten und rauchen das Cannabidiol mit einer Zigarette oder einer Pfeife. Auch über sogenannte Vaporizer kann eine Einnahme erfolgen.
Vorrangig die Blüten der weiblichen Hanfpflanze werden für die Herstellung von CBD-Öl verwendet. Demnach kommt zwar das gleiche Basismaterial wie bei CBD-Blüten zum Einsatz, doch unterscheidet sich die weitere Verarbeitung. Nach der Trocknung des Pflanzenmaterials wird über verschiedene Extraktionsmethoden das eigentliche Öl gewonnen. Lediglich in der EU offiziell zugelassene Nutzhanfpflanzen werden dabei verarbeitet. Die Einnahme erfolgt oral, häufig über eine Verwendung in Speisen oder Getränken.
Ein beliebtes Beispiel sind die hochwertigen BioBloom CBD Öle. Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass CBD-Öl Stress und Schmerzen lindern, das Stimmungs- und Wohlbefinden verbessern und die Schlafqualität erhöhen kann. Bereits wenige Tropfen reichen aus, um von diesen und weiteren Vorteilen zu profitieren. Eine Rauschwirkung ist bei CBD nicht zu befürchten.
Darum gelten CBD-Blüten als illegal
In dem ursprünglichen Fall beim Landgericht Berlin wurden zwei Männer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem sie eine nicht unerhebliche Menge an Blüten erworben und an Großhändler weiterverkauft hatten. Bei den Blüten lag der Wirkstoffgehalt an THC zwar unter der zulässigen Grenze von 0,2 Prozent, doch seien sie dennoch als Betäubungsmittel im Sinne der Anlage I zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) einzuordnen. In der Anlage wird der Wirkstoff CBD für sich genommen nicht genannt, Cannabis allerdings schon.
Der BGH stellte nun fest, dass das Urteil des Landgerichtes Berlin keine Rechtsfehler aufweist. Bei dem Weiterverkauf der Blüten sei eine wichtige Voraussetzung nicht beachtet worden. Grundsätzlich müsse der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen sein. Dass der zulässige Grenzwert nicht überschritten wird, reiche nicht aus. Laut der Pressemitteilung des BGH führt das Erhitzen von CBD-Blüten zu einer verstärkten Freisetzung von THC. Als Beispiel wurde die Verwendung beim Backen herangezogen. Diese Tatsache sei den Angeklagten bekannt gewesen. Ein Verstoß gegen die europarechtliche Warenverkehrsfreiheit sei nicht gegeben. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist somit rechtskräftig.
CBD-Öl – unverändert ein legales Produkt
Im Gegensatz zu CBD-Blüten wird CBD-Öl nicht geraucht oder zum Backen verwendet. Darüber hinaus sind bislang keine Untersuchungen bekannt, die darauf hindeuten, dass gekochtes CBD-Öl zu einer verstärken Freisetzung von THC neigen könnte. CBD-Öl kann daher losgelöst von der neuen Rechtsprechung bedenkenlos konsumiert werden. Dies ist angesichts der positiven Wirkungsweise von CBD als gute Nachricht zu werten. Unter anderem bei Alzheimer-Erkrankungen wurden positive Effekte beobachtet.