Carstens-Stiftung schreibt das mit 1,2 Mio. Euro dotierte Alois-Schnaubelt Habilitationsprogramm aus

Das Alois- Schnaubelt-Habilitationsprogramms richtet sich an ÄrztInnen nach den ersten Weiterbildungsjahren zum Facharzt, die ein klar erkennbares wissenschaftliches Interesse im Bereich der Naturheilkunde und Komplementärmedizin vorweisen können und ihre Berufbarkeit auf eine Professur durch eine Habilitation oder durch habilitationsäquivalente Leistungen anstreben.

Die Stiftung stellt Mittel für vier KandidatInnen bereit. Der Förderumfang beträgt insgesamt bis zu 300.000 Euro pro KandidatIn (100.000 Euro p.a.).

In die Förderung aufgenommen werden vollzeitbeschäftigte AntragstellerInnen, die bereits eine klinische Anbindung innerhalb einer ausgewiesenen Universitätsklinik oder kooperierenden Einrichtung haben oder denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Haushaltsstelle verbindlich zugesichert wurde.

Die Förderung ist auf drei Jahre angelegt. Ein fest vereinbarter Anteil der Arbeitszeit, mindestens jedoch 50 Prozent, muss ausschließlich der wissenschaftlichen Tätigkeit zur Verfügung stehen. Die aufnehmende Hochschule muss darlegen, wie die Freiräume für die geplanten Forschungsarbeiten der Antragstellenden gesichert sind. Darüber hinaus ist verbindlich zuzusagen, dass die Freistellung von klinischen Aufgaben gewährleistet ist.

Die Stellen werden anteilig durch das Programm und von der aufnehmenden Klinik finanziert. Der Anteil der Stiftung beträgt bis zu 50 Prozent. Die Eingruppierung erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe Ä1/Ä2, befristet auf drei Jahre mit halber Wochenarbeitszeit.

Innerhalb des Budgets von 300.000 Euro können neben den Mitteln für die anteilige Stellenfinanzierung der Antragstellenden Mittel für wissenschaftliches Personal, Sach-, Reise- und Publikationskosten beantragt werden, die den Antragstellenden den Aufbau einer eigenen Arbeitsgruppe ermöglichen.

Antragsberechtigung:
Antragsberechtigt sind Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
» mindestens zweijährige ärztliche Weiterbildung in einem klinischen Gebiet
» abgeschlossene Promotion (mindestens „magna cum laude“)
» maximal sechsjährige Postdocphase
» eine durch Publikationen nachgewiesene, kontinuierliche wissenschaftliche Betätigung
» mindestens drei Publikationen als Erstautor in peer-reviewed Zeitschriften
» biographisch erkennbares Interesse an Naturheilkunde und Komplementärmedizin
» zugesicherte Haushaltsstelle an einer Universitätsklinik oder kooperierenden Einrichtung
» Integration in ein forschungsaktives Umfeld
» bestehende Anbindung an klinisch-naturheilkundliche Einrichtung oder mindestens ein Jahr nachgewiesene klinisch-naturheilkundliche ärztliche Tätigkeit

Antragstellung und Fristen:
Den Antragsunterlagen sind beizufügen:
» Lebenslauf inkl. Publikationsverzeichnis
» Zeugnisse (Medizinstudium, Approbation, Promotion)
» Erläuterung des Gesamtkonzeptes
» wissenschaftlich fundierte Beschreibung des/r geplanten Forschungsvorhaben/s auf dem Gebiet der Naturheilkunde und Komplementärmedizin
» Meilensteinplan
» detaillierter Kostenplan
» verbindliche Zusagen der Universitätsklinik über die zu schaffenden Freiräume bei gleichzeitiger klinischer Tätigkeit

Der Vorstand erstellt nach externer Begutachtung eine Shortlist von sechs Anträgen, deren VerfasserInnen zur persönlichen Präsentation eingeladen werden.

Die Anträge sind in siebenfacher Ausfertigung als Ausdruck und zudem per E-Mail komplett als pdf-Datei ohne Passwortschutz bzw. ohne Zugriffsbeschränkungen hinsichtlich Lesen, Kopieren und Drucken bis zum 30. Juni 2017 einzureichen an:

Karl und Veronica Carstens-Stiftung
Nicole Germeroth
Am Deimelsberg 36
45276 Essen
Tel.: 0201 56305-0
Fax: 0201 56305-60
E-Mail: info@carstens-stiftung.de

Nach oben scrollen