Cannabis – Apotheken vor dem Wandel: Neue Regeln 2025

Cannabis - Apotheken vor dem Wandel: Neue Regeln

Persönliche Abgabe statt Versand: Droht Cannabis-Apotheken ein Wandel?

Am 8. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett eine weitreichende Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes auf den Weg gebracht. Nur rund anderthalb Jahre nach Inkrafttreten der Teillegalisierung plant die Bundesregierung eine deutliche Verschärfung: Der Versand von medizinischem Cannabis soll untersagt, Telemedizin stark eingeschränkt und die Versorgung wieder vollständig in die analoge Präsenzpflicht zurückgeführt werden.

Für viele Betroffene klingt das nach einem Schritt zurück – vor allem für Menschen, die auf eine stabile Versorgung mit Cannabis auf Rezept angewiesen sind und heute oft über spezialisierte Cannabis-Apotheken oder Anbieter wie Grünhorn ihre Therapie sicherstellen.

Warum die Bundesregierung gegensteuert

Laut Bundesgesundheitsministerium zeigten die Entwicklungen seit April 2024 „eine bedenkliche Fehlentwicklung“. Die Cannabisimporte seien im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von rund 19 auf 80 Tonnen gestiegen – ein Plus von über 400 Prozent. Die Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen bewegten sich hingegen nur im einstelligen Prozentbereich.

Für die Bundesregierung deutet diese Diskrepanz auf einen Missbrauch der medizinischen Versorgung hin. Insbesondere telemedizinische Angebote und vereinfachte Verschreibungswege gelten als mögliche Ursachen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betont daher, medizinischer Cannabis sei ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, kein Genussmittel. Der persönliche Kontakt zwischen Arzt und Patient müsse wieder die Regel werden.

Was der Gesetzentwurf im Kern vorsieht

Der aktuelle Entwurf verändert gleich mehrere zentrale Bereiche der Cannabisversorgung:

  • Persönliche Erstverordnung: Cannabisblüten sollen nur nach physischem Arzt-Patienten-Kontakt verschrieben werden. Anamnese, Untersuchung und Risikoaufklärung sind verpflichtend.
  • Begrenzte Telemedizin: Folgeverschreibungen können telemedizinisch erfolgen – aber maximal drei Quartale in Folge und nur, wenn innerhalb des Jahres ein persönlicher Arztkontakt stattgefunden hat.
  • Versandverbot: Der postalische Versand medizinischer Cannabisblüten wird abgeschafft. Die Abgabe muss in der Apotheke vor Ort erfolgen; nur der Botendienst bleibt erlaubt.
  • Ausgeweitete Beratungspflichten: Apotheken müssen Dosierung, Inhalation, Risiken, Wechselwirkungen und Anwendungsregeln noch umfassender dokumentieren.

Damit würden zwei etablierte Strukturen – Telemedizin und Versand – weitgehend wegfallen. Für viele Apotheken und Patient:innen wäre das ein fundamentaler Systemwechsel.

Versorgungslage: Schon heute kein flächendeckendes Netz

Ein Blick in die Realität zeigt: Nur etwa 20 Prozent der deutschen Apotheken geben regelmäßig medizinisches Cannabis ab. Der größte Teil hat sich aus Zeitgründen, wirtschaftlichen Gründen oder mangels Expertise aus der Versorgung zurückgezogen. Viele spezialisierte Cannabis-Apotheken arbeiten deshalb mit Versand, um Patient:innen bundesweit zu erreichen.

Gerade Menschen mit chronischen Schmerzen, MS-Spastik, therapieresistenter Übelkeit oder Appetitverlust sind auf eine kontinuierliche Versorgung angewiesen. Für sie ist der Weg in die Apotheke oft schwer oder gar nicht möglich. Besonders in ländlichen Regionen gibt es teilweise keine einzige wohnortnahe Abgabestelle.

Umfragen zeigen, wie kritisch der Zugang über Versand und Telemedizin heute bereits ist. Laut einer Statista-Erhebung würden:

  • 42 Prozent der Befragten weichen auf den Schwarzmarkt aus,
  • 38 Prozent würden wieder Freizeit-Cannabis nutzen,

wenn digitale Zugänge und Versandapotheken wegfallen. Das Risiko eines Rückfalls in unkontrollierte, nicht-medizinische Beschaffung wäre erheblich.

Importboom: Ein Zeichen von Missbrauch oder verzerrte Statistik?

Die Bundesregierung führt den Anstieg der Importmengen als Missbrauchsindikator an. Verbände wie der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) widersprechen. Deutschland sei inzwischen ein europäischer Logistik- und Weiterverarbeitungsstandort. Nicht jede importierte Menge werde in deutschen Apotheken abgegeben. Teile würden verarbeitet, exportiert oder entsorgt, wenn Haltbarkeitsfristen erreicht sind.

Zudem bleibt ein wesentlicher Bereich in den offiziellen Zahlen unsichtbar: selbstzahlende Patienten. Viele erhalten trotz schwerer Erkrankungen keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse. Ihr Verbrauch schlägt statistisch kaum zu Buche und führt zu einer künstlichen Verfälschung der GKV-Verordnungszahlen.

Die Gleichsetzung „mehr Importe = mehr Missbrauch“ greife daher zu kurz, argumentieren Branchenvertreter.

Warum Telemedizin für viele Patient:innen unverzichtbar ist

Die geplante Regelung würde vor allem jene treffen, die ohnehin am stärksten belastet sind:

  • Menschen mit starker Schmerzsymptomatik
  • mobilitätseingeschränkte Patient:innen
  • Patient:innen in strukturschwachen Regionen
  • Personen ohne regelmäßigen Zugang zu spezialisierten Fachärzt:innen

Telemedizin hat sich als stabile Versorgungsform etabliert – besonders bei Folgerezepten, wenn Diagnose, Therapieplan und Dosierung bereits feststehen. Länder wie Kanada, Israel und die Niederlande nutzen digitale ärztliche Betreuung längst als Standard.

Ein strikter Rückzug aus der Telemedizin würde die Versorgung langsamer, weniger flexibel und für viele schlicht unerreichbar machen.

Die Rolle der Apotheken: wichtig, aber begrenzt

Apotheken, die sich auf medizinisches Cannabis spezialisiert haben, leisten einen großen Beitrag: Beratung zu Verdampfern, Dosierungsschritten, Interaktionen oder Sortenwahl gehört für sie zum Alltag. Doch dieses Know-how ist nicht flächendeckend vorhanden.

Ein generelles Versandverbot könnte folgende Probleme verschärfen:

  • weniger Sortenvielfalt in der Fläche
  • längere Wartezeiten durch kleinere Lagerbestände
  • Engpässe, wenn regionale Apotheken nicht nachversorgen können
  • hoher Aufwand für schwer kranke Menschen

Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) warnt deshalb vor realen Versorgungslücken und fordert Modellprojekte, die sichere Abgabeformen ohne Präsenzpflicht erproben.

Patientenstimmen und Expertenmeinungen

Der BPC bemängelt, die Politik setze auf Verbote statt auf Differenzierung. Eine „medizinisch verantwortungsvolle Telemedizin“ sei nötig, nicht deren Abschaffung. Auch Patientenvertretungen warnen, dass besonders chronisch Kranke im Alltag stark eingeschränkt würden.

Die Gefahr einer Rückkehr zum Schwarzmarkt werde unterschätzt. Nicht aus Bequemlichkeit, sondern aus Not – wenn legale Wege fehlen.

Was bedeutet das für Patienten heute?

Der Referentenentwurf muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Änderungen sind möglich, aber der politische Kurs ist klar: Präsenzpflicht statt digitale Versorgung.

Sollte das Gesetz unverändert kommen, müssen Patient:innen künftig:

  • die Erstverordnung persönlich beim Arzt einholen,
  • Cannabisblüten in der Apotheke abholen,
  • telemedizinische Rezepte auf maximal drei Quartale begrenzen,
  • längere Wege und geringere Sortenvielfalt in Kauf nehmen.

Digitale Anbieter wie Grünhorn, die sich auf sichere und qualitätsgesicherte Versorgung spezialisiert haben, müssten ihre Services anpassen – bleiben jedoch wichtige Ansprechpartner rund um Cannabis auf Rezept und moderne Versorgungsformen.

Fazit: Ein Gesetz mit Risiken für die Versorgung

Die geplante Neuregelung verfolgt ein verständliches Ziel: Missbrauch eindämmen, Qualität sichern, echte medizinische Indikationen stärken. Doch die Mittel sind drastisch. Besonders das Versandverbot und die enge Begrenzung der Telemedizin könnten die Versorgung vieler Patient:innen erheblich erschweren.

Statt genereller Verbote wären differenzierte, versorgungsorientierte Lösungen sinnvoll – etwa klare Qualitätsstandards, Dokumentationspflichten oder regionale Forschungsprojekte. Ein moderner Gesundheitsmarkt benötigt Flexibilität, fachliche Expertise und digitale Wege. Sonst droht genau das, was die Politik eigentlich verhindern möchte: Engpässe, Qualitätsverluste und der Rückzug Betroffener in unkontrollierte Beschaffungswege.

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